(openPR) Duisburg. Viele Mütter freuten sich auf die langersehnte Erhöhung durch die “Mütterrente” zum 1. Juli 2014. Doch ein Blick in die amtlichen Rentenanpassungsmitteilungen offenbart: Die “Mütterrente” ist noch gar nicht berechnet.
Die EDV der Deutschen Rentenversicherung konnte aufgrund der doch knappen Zeit zwischen der Abstimmung im Deutschen Bundestag und dem 1. Juli 2014 das neue Recht noch nicht in ihren Computern umsetzen. Doch keine Angst: Die Mütterrente muss weder extra beantragt werden, noch ist ein Widerspruch gegen die Rentenanpassungsmitteilungen nötig.
Verwirrt sind jedoch viele Mütter über das Amtsdeutsch in der Rentenanpassungsmitteilung. So heißt es auf Seite 1 “Aus persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung erhalten Sie ab dem 01.07.2014 monatlich XX,XX EUR Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten monatlichen Rente bereits enthalten.” Also auf gut Deutsch: In der angepassten Rente ist der Anteil, der aus den Kindererziehungszeiten resultiert bereits enthalten. Nur die Mütterrente fehlt noch. Daher heißt es auf der Rückseite unter der Überschrift “Höherbewertung von Zeiten der Kindererziehung für Geburten vor 1992?”: “In diesem Bescheid ist der Zuschlag noch nicht enthalten.” und “…erhalten Sie unaufgefordert weiteren Bescheid“.
Also: Es ist alles in Ordnung. Auf eine bessere Bewertung der Zeiten der Kindererziehung haben Mütter schon so lange warten müssen – da kommt es auf die paar Monate nicht an. Die gute Nachricht: Die Mütterrente wird im Laufe des Jahres rückwirkend ab 1. Juli 2014 nachgezahlt.
Was ist eigentlich die “Mütterrente”?
Seit 1986 belohnt die Deutsche Rentenversicherung Kindererziehung mit 12 Monaten Gutschrift für das Rentenkonto. Diese “Kindererziehungszeiten” (KEZ) wird dabei für alle Kinder, die bis Ende 1991 geboren wurden, so gewertet, als ob man ein Jahr lang gearbeitet und dabei durchschnittlich (wie alle anderen Versicherten) verdient hätte. Für alle Kinder, die ab 1992 geboren wurden, gibt es sogar 36 Monate. Kindererziehungszeiten helfen, die Wartezeiten (=Mindestversicherungszeiten) zu erfüllen. Viele Mütter, insbesondere die Kinder sowohl vor als auch nach 1992 geboren hatten, konnte nicht verstehen, warum diese für die Rente nicht gleich viel Wert sind. Im Bundestagswahlkampf 2014 ist die CDU/CSU mit dem Versprechen angetreten, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen. Nach dem Schluss der großen Koalition mit der SPD konnte das Wahlversprechen nicht gänzlich umgesetzt werden. Die damit verbundenen Kosten wären ohne Steuererhöhungen – die die CDU/CSU aber ausgeschlossen hatte – nicht zu bezahlen gewesen. Der Kompromiss lautet, Kindererziehung vor 1992 nun mit 24 statt mit 12 Monaten auf die Rente anzurechnen. Die Gleichbehandlung der Kindererziehung vor und nach 1992 ist also nicht vollkommen hergestellt.
Wie wird die Mütterrente finanziert?
Nach dem Sozialgesetzbuch VI wäre automatisch zum 1. Januar 2014 der Beitragssatz von 18,9% auf 18,3% zu senken gewesen. Diese Automatik wurde extra durch ein Gesetz der großen Koalition gestoppt. Es bleibt beim Beitragssatz von 18,9%. Die Beitragssatzdifferenz von (18,9%-18,3%=) 0,6% dient nun dazu, die Mütterrente zu finanzieren. Auch die Rentner finanzieren – da die Höhe des Beitragssatzes eine Auswirkung auf die Höhe der Rente hat – die Mütterente indirekt mit.
Wer profitiert von der Mütterrente?
Alle Mütter, die vor 1991 ein Kind geboren haben und keine Grundsicherung beziehen. Wer Grundsicherung bezieht, bekommt das Plus durch die Mütterrente von seinem Anspruch auf Grundsicherung abgezogen. Tipp: Bezieher von Grundsicherung sollten die nächste Rentenanpassungsmitteilung mit der “Mütterrente” sofort dem Grundsicherungsamt vorlegen, weil die Nachzahlung mit der Grundsicherung verrechnet wird.
Profitieren auch Väter von der “Mütterrente”?
Ja, sofern für den Vater statt der Mutter Kindererziehungszeiten anzurechnen sind. Dies sind aber Einzelfälle.







