(openPR) Laatzen, 9. Juli 2003 - Die an die Einkommen von Arbeitnehmern gekoppelte Anpassung der Renten im Juli ist rechtmäßig. Diese Auffassung vertreten die Landesversicherungsanstalten Braunschweig und Hannover. Die Altersbezüge stiegen in diesem Monat in den westlichen Bundesländern um 1,04 Prozent und im Osten Deutschlands um 1,19 Prozent.
Bei der diesjährigen Anpassung wirkt sich erstmals der neue Altersvorsorgeanteil auf die Rentenhöhe aus. Damit gemeint sind die Aufwendungen der Arbeitnehmer für die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge (Riester-Rente). Durch diese Aufwendungen fiel die Rentenerhöhung in diesem Jahr um etwa 0,6 Prozent niedriger aus.
Aus Sicht der Landesversicherungsanstalten sind die Mitteilungen zur Rentenanpassung korrekt. Sie beruhen auf der so genannten Anpassungsverordnung der Bundesregierung. Es ist auch nicht erkennbar, dass die Anpassungsverordnung gegen höherrangiges deutsches Recht oder gegen Vorgaben des Europarechts verstößt. Die Landesversicherungsanstalten gehen deshalb davon aus, dass die derzeit vom Sozialverband VdK und dem Sozialverband Deutschland (SoVD) initiierten Widersprüche gegen die Rentenanpassung keine Aussicht auf Erfolg haben.
Nach Auffassung der Landesversicherungsanstalten sind die Widersprüche gegen die Anpassungsmitteilungen nicht der geeignete Weg. Sie führen lediglich zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Rentenversicherungsträgern und Gerichten. Die Kosten dafür tragen letztlich die Beitragszahler.
Pressestelle
Gabriele Wallbaum
