(openPR) Wer als Geringverdiener die Sozialversicherungsbeiträge sparen möchte, muss sich beeilen: Minijobber können sich nur noch bis Montag, 30. Juni, für die vergangenen drei Monate von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Nach dem Stichtag gelten solche Anträge dann für die künftigen Verdienste, teilten die Landesversicherungsanstalten (LVA) Braunschweig und Hannover jetzt mit.
Seit April können Arbeitnehmer statt bislang 325 Euro bis zu 400 Euro dazuverdienen, ohne selbst Beiträge für die Renten- und Krankenversicherung zu berappen. Wer bis März über dieser Einkommensgrenze lag und jetzt durch die neue Regelung zu den Minijobbern zählt, kann sich die Versicherungsbeiträge nun auch für andere Ausgaben zurücklegen. Dafür genügt ein formloses Schreiben an den Arbeitgeber.
Autor: Gabriele Wallbaum
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