(openPR) Laatzen, 26. Februar 2003 - Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte ältere Arbeitnehmer erhalten jetzt vom Arbeitsamt eine neue Unterstützung. Voraussetzung für die Leistung: Sie nehmen eine geringer bezahlte Beschäftigung auf, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden. Dann gibt es auch einen Zuschuss zu den Rentenversicherungsbeiträgen. Diese - so der Fachbegriff - ist Teil der Hartz-Reform. Hierauf haben jetzt die Landesversicherungsanstalten (LVA) Braunschweig und Hannover hingewiesen. 50-Jährige und Ältere erhalten vom Arbeitsamt einen Zuschuss zum Lohn oder Gehalt in Höhe des halben Unterschiedsbetrags zwischen dem früheren und dem neuen Nettoentgelt. Dieser Zuschuss ist steuerfrei und wird für die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gezahlt.
Vorteile entstehen auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Arbeitsamt zahlt einen Zusatzbeitrag, sodass bei der Rentenberechnung ein höheres Einkommen zu Grunde gelegt wird, als tatsächlich gezahlt wurde. Es liegt bei rund 90 Prozent des letzten Nettolohns. Wer in fortgeschrittenen Alter noch Arbeit an nimmt, ist mit der neuen Regelung deutlich besser gestellt, als bisher.
Pressestelle