(openPR) Skiunfall mit 20?
Knochenbrüche reißen keine Lücken ins Rentenkonto
Wenn der Skiurlaub im Krankenhaus endet, dann dauern die Ferien oft länger als geplant. Um ihr Rentenkonto müssen sich junge Menschen aber keine Sorgen mehr machen. Wer zwischen 17 und 25 Jahre alt und länger als einen Kalendermonat krankgeschrieben ist, dem werden auch diese Zeiten für die spätere Rente angerechnet, teilten die Landesversicherungsanstalten (LVA) Braunschweig und Hannover jetzt mit.
Der Gesetzgeber hat Jugendlichen diese Absicherung für länger dauernde Erkrankungen neuerdings eingeräumt. Aber auch ältere Menschen können solche Lücken in ihrem Rentenkonto schließen, wenn sie in jungen Jahren wegen einer Krankheit oder eines Unfalls ihre Arbeit für mindestens einen Kalendermonat – also vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats – nicht ausüben konnten.
Angerechnet werden schwere Erkrankungen, mit denen eine vorübergehende Rückkehr zur Arbeit nicht möglich ist. Eine Erkältung und ähnliche kleinere Beschwerden oder angeborene Gebrechen fallen nicht darunter. Betroffene können die berufliche Auszeit beispielsweise mit einer Bescheinigung vom Arzt, des Krankenhauses oder des Gesundheitsamtes belegen – damit ein Knochenbruch nicht auch noch Lücken im Verlauf der gesetzlichen Rentenversicherung hinterlässt.
Laatzen, 22. Oktober 2002
Nr. 39/02
LVA Hannover