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Mietpreisbindung: Berliner Senat beschließt 25-Prozent-Quote

08.09.201509:57 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Mietpreisbindung: Berliner Senat beschließt 25-Prozent-Quote

(openPR) Das Thema bezahlbarer Wohnraum wird in Berlin derzeit heiß diskutiert. Um den Bau von preiswerten Wohnungen voranzutreiben, hat der Berliner Senat eine überarbeitete Leitlinie des „Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung“ beschlossen. Demnach müssen Bauunternehmer, die in Berlin Neubauprojekte verwirklichen wollen, künftig eine Quote von 25 Prozent für mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen erfüllen. Mehr als 6,50 Euro pro Quadratmeter (netto, kalt) sollen die Bewohner hier nicht zahlen. Die Regelung zielt auf Berliner mit geringem Einkommen ab. Zuvor sah das Modell in diesem Zusammenhang – je nach lokalen Verhältnissen – einen Anteil von zehn bis 33 Prozent solcher Wohnungen vor. Laut Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) erhielten Investoren durch das kooperative Baulandmodell aufgrund der einheitlichen Vorgehensweise „mehr Kalkulationssicherheit“.


Vertreter der Immobilienwirtschaft stehen dem kooperativen Baulandmodell allerdings äußerst kritisch gegenüber. Da Bauvorhaben und damit Investoren durch das Modell zusätzlich finanziell belastet werden, erwarten Experten, dass es eher eine dämpfende Wirkung auf den Neubau für eine breite Bevölkerungsschicht haben wird, statt ihn – wie beabsichtigt – zu fördern.

Investoren sollen Kosten für Infrastruktur mittragen

Die 25-Prozent-Quote an günstigen Wohnungen ist nicht die einzige Änderung in den Leitlinien des Modells. Darüber hinaus wurde auch genauer bestimmt, inwiefern sich Investoren an den Infrastrukturkosten rund um das Bauvorhaben beteiligen sollen. Die Leistungspflicht kann bei allen Maßnahmen bestehen, die eine Voraussetzung oder eine direkte Folge des Bauvorhabens sind. Das betrifft vor allem den Ausbau der technischen und sozialen Infrastruktur wie etwa die Erschließung der Fläche, die Herstellung von Grünanlagen oder die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in Kindertagesstätten oder Grundschulen. Als angemessen erachtet werden die vereinbarten Leistungspflichten, wenn die Kosten für den Investor den planungsbedingten Bodenwertzuwachs nicht übersteigen.

Belebung des Neubaus unwahrscheinlich

Da das Kooperative Baulandmodell Bauherren dazu verpflichtet, sich stärker als bislang an den durch den Neubau erzeugten Infrastrukturkosten zu beteiligen, werden die Investitionskosten im Neubau weiter steigen. In der Folge werden außerhalb des 25-Prozent-Bereichs auch die Mieten und Kaufpreise angehoben werden müssen. Es ist daher zu erwarten, dass das Kooperative Baulandmodell in Berlin weder den Neubau im Allgemeinen fördern noch die Zahl günstiger Wohnungen im Speziellen erhöhen wird.

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