(openPR) Daß eine Schattengerichtsbarkeit, wie sie die USA für das geplante Freihandelsabkommen mit der EU wünschen, die gesetzgeberische Souveränität der EU-Staaten auszuhebeln geeignet ist, hat sich wohl inzwischen herumgesprochen. Deshalb ist das Zustandekommen des Abkommens mit dieser demokratiewidrigen Regelung jetzt sehr unwahrscheinlich. Sofern den USA dennoch an einer Vereinbarung liegt, werden sie darauf verzichten müssen. Die EU-Länder haben ordentliche Gerichte, die nicht durch Privatgerichte ergänzt oder gar abgelöst werden müssen.
Wirtschaftsminister Gabriel hat deshalb einen internationalen Handelsgerichtshof vorgeschlagen, der als unabhängige überstaatliche Institution der Rechtspflege mögliche Konflikte verhandeln kann, ohne faktisch die gesetzgeberische Souveränität von Parlamenten auszuhebeln und die Beilegung von Streitigkeiten allein in die Hände von Vertretern von Geschäftsinteressen zu legen. Die USA sollen den Vorschlag Gabriels mit der Begründung abgelehnt haben, weil sie einen unabhängigen Handelsgerichtshof als Einmischung in ihre staatliche Souveränität betrachten.
Man höre und staune: Die USA fürchten unabhängige übernationale Gerichte! Das entspricht dem, was wir von den USA gewöhnt sind: Am us-amerikanischen Wesen soll die Welt genesen. Die Trümmer dieser Doktrin können wir weltweit besichtigen: Korea, Vietnam, Irak, Afghanistan, um nur einige große Verheerungen zu nennen.
Mit dem gleichen Argument, keine Einmischung in ihre staatliche Souveränität zu dulden, sollten die Europäer eine Schiedsgerichtsvereinbarung in dem geplanten Handelsabkommen jetzt strikt ablehnen und auf die funktionierende ordentliche Gerichtsbarkeit in Europa verweisen. Einen Eiertanz mit einer abgewandelten Form von Schiedsgerichten aufzuführen, wie es kleinmütige europäische Politiker jetzt offenbar vorhaben, ist nicht nur überflüssig, sondern erzeugt auch gefährliche Signale.
Wenn ein us-amerikanischer Großkonzern glaubt, durch eine Verbesserung des europäischen Klima- oder Verbraucherschutzes oder anderer gesetzgeberischer Maßnahmen demokratisch legitimierter europäischer Parlamente in seinen Profitinteressen beeinträchtig zu sein, kann er jederzeit vor ordentlichen europäischen Gerichten klagen. Umgekehrt steht der Klageweg vor ordentlichen Gerichten auch europäischen Großunternehmen in den Vereinigten Staaten offen.
Mittelständler könnten sich die von den USA gewünschten privaten Schiedsgerichte als Klageinstanzen ohnehin nicht leisten, da allein die Anwälte und Privatrichter Millionen Euro an Honoraren kosten würden.
Wir sollten uns hüten, auch noch das Recht zu einem Wirtschaftsgut zu machen! Mit der Leute Gericht kann man der Leute Recht betrügen, lautet ein alter Spruch, der uns als Warnung dienen sollte.
Prof. Querulix, Essayist, Aphoristiker, Satiriker und Alltagsphilosoph, wird weiter Tacheles reden und seine Gedanken veröffentlichen. Fünf Bände eBooks mit seinen zeitlos-zeitkritischen Beobachtungen und Kommentaren zum fragwürdigen Treiben des Menschentiers sind unter dem Titel „Tacheles“ bereits im eVerlag READ – Rüdenauer Edition Autor Digital (www.read.ruedenauer.de) erschienen, ein sechster ist in Vorbereitung. Die eBooks sind für je 9,95 Euro beim Verlag und in allen guten (Internet-)Buchhandlungen erhältlich.
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