(openPR) Claus Schaffer anlässlich der Verfassungsbeschwerde zum Moschee-Streit in Rendsburg:
„Ob der Staat bei Verstößen gegen die Schulpflicht mit zweierlei Maß messen darf, entscheidet jetzt das BVerfG“
Kiel, 22. Mai 2019 Die Eltern, die im Jahr 2016 in Rendsburg mit einem Bußgeld belegt wurden, weil sie ihren Sohn an einem Schulausflug nicht teilnehmen lie-ßen, der aus einem Moscheebesuch bestand, haben nach Ausschöpfung des Rechtsweges jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt. Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, erklärt dazu:
„Dass der Rendsburger Moscheefall jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt wird, begrüßen wir sehr. Denn die Frage, ob es rechtens ist, dass Eltern mit einem Bußgeld belegt werden, die ihr Kind aus weltanschaulich-religiösen Grün-den nicht am Unterricht teilnehmen lassen, während Eltern, die ihre Kinder an ‚Fridays for Future‘-Demos teilnehmen lassen, von Bußgeldbescheiden verschont bleiben, ist von grundlegender Bedeutung.
Das BVerfG muss jetzt entscheiden, ob der Staat Verstöße gegen die Schulpflicht tat-sächlich danach unterschiedlich bewerten und ahnden darf, ob sie aus Motiven be-gangen werden, die der Staat weltanschaulich-politisch begrüßt oder nicht.
Die AfD-Fraktion sieht diesem Urteil zuversichtlich entgegen, weil wir davon überzeugt sind, dass das höchste deutsche Gericht eine derartige Unterscheidung für ver-fassungswidrig erklären wird. Denn der Staat darf bei Verstößen gegen die Schul-pflicht nicht mit zweierlei Maß messen.“
Zum Hintergrund:
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hatte mit Landtagsbeschluss vom 15. Februar die Teilnahme an „FridaysForFuture“-Demos während der Unterrichtszeit als „gelebte politische Beteiligung“ begrüßt – und gefordert, dass der damit verbundene Verstoß gegen die Schulpflicht allenfalls „verhältnismäßig“ geahndet werden solle. Gegen die Eltern eines 13jährigen Schülers, die ihren Sohn einen Tag lang zuhause behielten, als dessen Erdkundeklasse eine Moschee besuchte, wurde hingegen gleich eine Geldbuße verhängt.
Weitere Informationen:
• Kieler-Nachrichten-Artikel „Anwalt schaltet Verfassungsgericht ein“ vom 21. Mai 2019:
https://www.kn-online.de/Lokales/Rendsburg/Rendsburg-Moscheestreit-landet-beim-Bundesverfassungsgericht









