openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig

05.08.201514:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig
Gutachten: Feuerwehrbeamte für Opt-Out-Schichten angemessen vergüten
Gutachten: Feuerwehrbeamte für Opt-Out-Schichten angemessen vergüten

(openPR) aktuelles Rechtsgutachten im Musterverfahren – Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet

Auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können erhebliche Nachforderungen von Feuerwehrbeamten zukommen. Dies ergibt ein heute vorgestelltes Rechtsgutachten des Hamburger Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. jur. Frank-Rüdiger Jach (HAW Hamburg). Er erklärt das Landesgesetz über die Feuerwehrzulage für erhöhte Regelarbeitszeit für verfassungswidrig. Den Beamten stünde damit mehr Geld zu. Am 21.08.2015 verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Musterverfahren (Az. 26 K 9607/13).

In der Klage will ein 38-jähriger Feuerwehrbeamter aus Düsseldorf für Mehrarbeit in den Jahren 2010 bis 2013 bezahlt werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergütete die Sonderschichten nur pauschal mit 20,- € je Schicht, nicht nach dem Stundensatz der Mehrarbeitsvergütung. Hat der Kläger Erfolg, kippt seine Klage das Zulagengesetz (Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen). Hiervon sind alle Kommunen betroffen, die vom „opt-out“-Modell Gebrauch gemacht haben.

Nach dem Gutachten von Prof. Dr. jur. Frank-Rüdiger Jach verstößt das Gesetz, das quasi nur aus einem einzigen Paragraphen besteht, gegen das Grundgesetz. Es verletzt den Bestimmtheitsgrundsatz, den Gleichheitsgrundsatz und das Alimentationsprinzip der Beamten. „Der Landesgesetzgeber hat anstelle einer klaren Regelung vielmehr ein Gesetz beschlossen, dass Willkür und Ungleichbehandlung Tür und Tor öffnete.“, sagt Fachanwalt Robert Hotstegs.

Das Land Nordrhein-Westfalen steht mit dieser bitteren Bilanz nicht alleine da. Erst am 18.06.2015 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die entsprechende Regelung des Landes Brandenburg für europarechtswidrig erklärt (Az. OVG 6 B 32.15). Das Gutachten und eine Kurzzusammenfassung stehen unter www.hotstegs-recht.de zum Download zur Verfügung.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 865168
 291

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bild: Nach der Kommunalwahl: ein Jahr Opposition – Zeit für InformationBild: Nach der Kommunalwahl: ein Jahr Opposition – Zeit für Information
Nach der Kommunalwahl: ein Jahr Opposition – Zeit für Information
Informationsrechte für kleine Fraktionen und Gruppen in den „neuen“ Stadträten Düsseldorf. Bald liegt die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen ein Jahr zurück. Genau der richtige Zeitpunkt schon in der Sommerzeit die eigene Aufstellung zu kontrollieren, empfiehlt Rechtsanwalt Robert Hotstegs. „Viele Oppositions-Fraktionen und -Gruppen müssen sich noch orientieren. Ihnen fehlen oft die notwendigen Informationen aus der Stadtverwaltung, wenn die Mehrheitsfraktionen oder der/die Bürgermeister:in blockieren.“ Da sich entsprechende Anfragen an den…
"Landtag zu spät aufgewacht" – Wahlhürden sollen bis 2022 sinken
"Landtag zu spät aufgewacht" – Wahlhürden sollen bis 2022 sinken
Verfassungsgerichtsverfahren zur Wahl in Königs Wusterhausen führen zur „Lex Strecker/ÖDP“ Düsseldorf/Königs Wusterhausen. Weil er für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in Königs Wusterhausen nicht zur Wahl zugelassen wurde, hat Andreas Strecker Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht in Potsdam erhoben. Er hatte die gesetzlich geforderte Zahl von Unterstützungsunterschriften nicht erreicht. Das Gericht hatte ihm bescheinigt, dass die Wahl unter erheblichen Einschränkungen stattfinde und der Gesetzgeber hierauf noch keine R…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Opt out vs. Opt in, 27. November 2017 in DüsseldorfBild: Opt out vs. Opt in, 27. November 2017 in Düsseldorf
Opt out vs. Opt in, 27. November 2017 in Düsseldorf
Das zukünftige Einheitliche Patentgericht (UPC) wird grundsätzlich für alle Europäischen Patente zuständig sein, nicht nur für jene "mit einheitlicher Schutzwirkung", sondern auch für alle herkömmlichen europäischen Patente ohne die Schutzwirkung. Diese Folge kann nur durch ein Opt out überwunden werden. Damit erklärt der Patentinhaber, für ein bestimmtes Schutzrecht die Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts auszuschließen. Dieses Seminar vermittelt auf den Punkt die rechtlichen und strategischen Kenntnisse, die erforderlich sind, u…
Bild: Bundesverwaltungsgericht: Rückenwind für Feuerwehrleute | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2017-03Bild: Bundesverwaltungsgericht: Rückenwind für Feuerwehrleute | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2017-03
Bundesverwaltungsgericht: Rückenwind für Feuerwehrleute | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2017-03
Musterverfahren stärken auch Düsseldorfer Klagen wegen Mehrarbeitsvergütung Düsseldorf/Leipzig. Die Düsseldorfer Feuerwehrmänner, die seit vier Jahren um eine bessere Bezahlung sogenannter „opt-out“-Schichten streiten, hoffen weiter. Das berichtet Fachanwalt Robert Hotstegs (38), der neben den eigenen Verfahren auch parallele Verfahren beobachtet. Am Donnerstag hatte der zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts über Verfahren gegen die Städte Cottbus, Oranienburg und Potsdam zu entscheiden. Mit erfreulichem Ausgang für die Kläger dort: nac…
Bild: OVG NRW verhandelt Abgeltung für Düsseldorfer Feuerwehrleute | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-06Bild: OVG NRW verhandelt Abgeltung für Düsseldorfer Feuerwehrleute | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-06
OVG NRW verhandelt Abgeltung für Düsseldorfer Feuerwehrleute | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-06
Musterkläger fordern seit 2013 Geld für höhere Wochenarbeitszeit im sogenannten „opt-out“ Düsseldorf. In den Musterverfahren der Düsseldorfer Feuerwehrleute hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Landeshauptstadt und die Kläger zur mündlichen Verhandlung am 07.12.2018 geladen. 2015 waren die Klagen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf noch gescheitert. Nun zeichnet sich ab, dass über die konkrete Entschädigung jedenfalls für einige Monate zu verhandeln ist. (Az. 6 A 2083/15 und 6 A 2215/15) Wie viele…
Bild: Bundesverwaltungsgericht: gute Signale für Feuerwehrleute in NRW | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-04Bild: Bundesverwaltungsgericht: gute Signale für Feuerwehrleute in NRW | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-04
Bundesverwaltungsgericht: gute Signale für Feuerwehrleute in NRW | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-04
Feuerwehrleute streiten in Leipzig erfolgreich um Bezahlung oder Freizeit für erhöhte Arbeitszeit Düsseldorf/Leipzig. Die Düsseldorfer Feuerwehrmänner, die seit fünf Jahren um eine bessere Bezahlung sogenannter „opt-out“-Schichten streiten, dürfen auf Geld hoffen. Das berichtet Fachanwalt Robert Hotstegs (38). Am Donnerstag hatte der zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts über Parallelverfahren gegen die Stadt Leipzig zu entscheiden. Mit erfreulichem Ausgang für die Kläger dort: die Revisionen waren erfolgreich, nun muss das Oberverwaltu…
NRW-weiter Opt-Out-Day
NRW-weiter Opt-Out-Day
Wie erstmalig im vergangenen Jahr veranstalten die NRW-Piraten auch in diesem Herbst ihren »Opt-Out-Day«. Mitglieder der Piratenpartei in fünfzehn Städten NRWs, darunter Düsseldorf, Dortmund und Münster, haben sich in den vergangenen Tagen zusammengefunden, um Bürger darüber aufzuklären, wie deren persönlichen Daten in den Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden verwendet und möglicherweise weitergegeben werden. Am kommenden Donnerstag, den 28.10. werden alle gesammelten und unterschriebenen Formulare an die Meldebehörden übergeben. Stä…
Bild: Teilerfolg für Düsseldorfer Feuerwehrleute im opt-out-Streit | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-05Bild: Teilerfolg für Düsseldorfer Feuerwehrleute im opt-out-Streit | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-05
Teilerfolg für Düsseldorfer Feuerwehrleute im opt-out-Streit | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-05
Oberverwaltungsgericht lässt zwei von drei Berufungsverfahren zu Düsseldorf. In den drei Musterverfahren Düsseldorfer Feuerwehrleute um die Bezahlung für höhere Wochenarbeitszeit im sogenannten „opt-out“-System hat nun das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster über die Zulassung der Berufungen entschieden. Alle drei Klagen waren zunächst 2015 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Nun wurde in zwei Verfahren die Berufung teilweise zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht wird über die konkrete Entschädi…
Bild: Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherschutz und erteilt Opt-out-Klauseln zur elektronischen Datennutzung AbsageBild: Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherschutz und erteilt Opt-out-Klauseln zur elektronischen Datennutzung Absage
Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherschutz und erteilt Opt-out-Klauseln zur elektronischen Datennutzung Absage
München, 16. Juli 2008. Die Einwilligung zur Datennutzung für die Zusendung von Werbung per E-Mail und SMS ist unwirksam, wenn diese per Opt-out-Verfahren gewonnen wurde. Die Richter am BGH gaben heute einer entsprechenden Klage der Verbraucherschützer statt. AGNITAS empfiehlt betroffenen Unternehmen, ihre Anmeldeformulare anzupassen und vorhandene Einwilligungen zu aktualisieren. Mit Spannung hat die Direkt- und Dialogmarketing-Branche das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erwartet. Die Richter haben entschieden, auf welche Weise…
Bild: Opt out vs. Opt in, 20. Juli 2017 in MannheimBild: Opt out vs. Opt in, 20. Juli 2017 in Mannheim
Opt out vs. Opt in, 20. Juli 2017 in Mannheim
Das künftige Einheitliche Patentgericht (UPC) wird grundsätzlich für alle Europäischen Patente zuständig sein, nicht nur für jene "mit einheitlicher Schutzwirkung", sondern auch für alle herkömmlichen europäischen Patente ohne die Schutzwirkung. Diese Folge kann nur durch ein Opt out überwunden werden. Damit erklärt der Patentinhaber, für ein bestimmtes Schutzrecht die Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts auszuschließen. Dieses Seminar vermittelt kompakt in nur einem Tag die rechtlichen und strategischen Kenntnisse, die notwendig s…
Bild: Opt out vs. Opt in, 13. Juni 2018 in MünchenBild: Opt out vs. Opt in, 13. Juni 2018 in München
Opt out vs. Opt in, 13. Juni 2018 in München
Procedure – criteria – strategy Status of "Unitary Patent" and UPC European Patent with Unitary Effect Unified Patent Court Comparison: National Courts vs. UPC Opt out in detail The future Unified Patent Court (UPC) will have jurisdiction over not only European Patents "with Unitary Effect", but also over traditional European Patents without this effect. If a patent owner wishes to avoid such jurisdiction, they have to "opt out" for the patents they wish to reserve for the national courts. This seminar will give practitioners an understand…
Studie: Umstellung auf Opt-Out Verfahren würde E-Mail Marketing beschädigen
Studie: Umstellung auf Opt-Out Verfahren würde E-Mail Marketing beschädigen
6 von 10 Marketern denken, dass eine Umstellung des Double Opt-In Verfahrens auf ein Opt-Out Verfahren den Kanal E-Mail Marketing beschädigen würde. Dies ergibt eine aktuelle Studie der artegic AG. 72,2 Prozent glauben, dass sich eine Umstellung auf das Opt-Out Verfahren negativ auf die Akzeptanz des Mediums E-Mail auswirken würde. Auch sähen 76,6 Prozent eine Umstellung als negativ für die Konsumenten. In einer Studie unter 600 Marketern und Geschäftsführern untersuchte der Online CRM Beratungs- und Technologieanbieter artegic AG die Einsch…
Sie lesen gerade: Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig