(openPR) Das zukünftige Einheitliche Patentgericht (UPC) wird grundsätzlich für alle Europäischen Patente zuständig sein, nicht nur für jene "mit einheitlicher Schutzwirkung", sondern auch für alle herkömmlichen europäischen Patente ohne die Schutzwirkung. Diese Folge kann nur durch ein Opt out überwunden werden. Damit erklärt der Patentinhaber, für ein bestimmtes Schutzrecht die Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts auszuschließen.
Dieses Seminar vermittelt auf den Punkt die rechtlichen und strategischen Kenntnisse, die erforderlich sind, um die Entscheidung für oder gegen ein Opt out fundiert treffen zu können. Es führt praxisorient in das künftige System des "Europäischen Patents mit einheitlicher Schutzwirkung" und des "Einheitlichen Patentgerichts" (UPC) ein. Auf der Grundlage eines Vergleichs zwischen dem künftigen und dem bisherigen System erläutert der Referent mögliche Entscheidungskriterien und Entscheidungshilfen zur Frage des Opt out, der sich ein Patentinhaber stellen muss. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit verschiedene Fallkonstellationen und Lösungen zu diskutieren. Das Seminar ist auf Diskussionen und einen intensiven Austausch angelegt
Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/17-11-gp146/opt-out-vs-opt











