(openPR) Neubau auf: Ein Lüftungskonzept muss her und der Wohnraumnutzer braucht Aufklärung. So will es die DIN 1946-6 als Ergebnis der Energiesparverordnung aus 2009.
Die Idee: Nutzerunabhängig sollen Luftwechsel und Feuchteschutz sichergestellt werden. Kommt es dann trotzdem zu Feuchtigkeitsschäden, müssen Planer und ausführende Gewerke nachweisen, dass die baulichen Maßnahmen von einem Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 begleitet und der Wohnraumnutzer aufgeklärt wurde.
Planer und Gewerke sind damit der Haftung entbunden. Der Pflicht ist Genüge getan, das Problem allerdings noch lange nicht gelöst. Denn da ist noch der Eigentümer oder Mieter, der mit dem Lüftungskonzept auch arbeiten soll. Beide bleiben sich selbst überlassen, verbunden mit der allseitigen Hoffnung, dass man wohl nun das Richtige tut.
Um den natürlichen Luftwechsel und damit auch den Feuchteschutz innerhalb von Wohnungen sicherzustellen. konkurrieren die verschiedensten Produkte im Markt.
Fensterfalzlüfter beispielsweise sind preiswert, hängen jedoch von Wind und Wetter ab. Zudem führt diese Technik mögliche Energieeinspareffekte ad absurdum. Nutzerunabhängige Lüftungsanlagen und dezentrale Lüftungssysteme sind in der Regel sehr teuer und wartungsintensiv. Vor allem Lüftungssysteme scheiden auch aufgrund baulicher Einschränkungen vielerorts von vornherein aus.
Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6 verlangen dem Wohnraumnutzer einiges ab. Viele Faktoren sind dabei zu berücksichtigen – vom Dämmstandard über die Lage des Gebäudes bis hin zur Bewohnerzahl. Sogar die Windströmungsverhältnisse außerhalb des Gebäudes spielen eine wichtige Rolle. Zudem ist fraglich, wie die Umsetzung der DIN 1946-6 im Streitfall überhaupt juristisch bewertet werden wird. Musterprozesse stehen aus.
Bauherren, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnraumnutzer fühlen sich mit diesem Thema schlicht überfordert. Kein Zweifel besteht indes darin, dass die Lüftungspraxis häufig im Argen liegt. Das belegen die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten in Sachen Feuchtigkeitsschäden und Schimmel. Was bleibt der Wohnungswirtschaft und Bauherren also zu tun?
Ein Solinger Unternehmen hat sich dazu Gedanken gemacht. Georg Meyer, Geschäftsführer der Klimagriff GmbH aus Solingen: „Fensterfalzlüfter stellen nach der DIN 1946-6 die Mindestlüftung zum Gebäudeschutz dar. Diese Lüftung zum Feuchteschutz (Fensterfalzlüfter) ergibt sich zu etwa 30 Prozent der Nennlüftung (Neubau oder sanierter Bestand). Die Fensterfalzlüfter sind für Lüftung zum Feuchteschutz abzüglich Infiltration auszulegen. Daraus ergibt sich ein Luftwechsel von etwa 0,15 1/h. Die fehlenden 70 Prozent bis zur so genannten Nennlüftung liegen in der Hand des Nutzers. Mit anderen Worten: Die Feuchteschutzlüftung nach DIN 1946-6 erfüllt der Falzlüfter problemlos und nutzerunabhängig. Bei der hygienischen Lüftung und der Spitzenlastlüftung sieht das allerdings ganz anders aus.“
Um dem Nutzer diese Sorge abzunehmen, hat der Solinger Unternehmer den „Klimagriff“, eine intelligente Steuerungseinheit, entwickelt, die sämtliche bauphysikalisch relevanten Paramenter berücksichtigt (Dämmstandard, etc.). Der „Minicomputer“ hinter dem Fenstergriff erfasst die Temperatur, Luftfeuchtigkeit sowie die Fensterstellung. Mit diesen Daten berechnet der Klimagriff die notwendigen Lüftungszeitpunkte, die Lüftungsart (Stoß- oder Kipplüftung) und die Lüftungsdauer. Das Ampelsignal arbeitet dabei sowohl optisch als auch akustisch und zeigt dem Nutzer an, was zu tun ist.
Pro Raum reicht die Montage eines Klimagriffs, der genau auf die jeweiligen Raumverhältnisse kalibriert wird. Mit dem Klimagriff wird nicht nur richtiges Lüften zum richtigen Zeitpunkt und auf die richtige Art sichergestellt. Vielmehr sorgt richtiges Lüften mit dem Klimagriff auch für Energieeinspareffekte von bis zu sieben Prozent. In Kürze erweitert das Unternehmen den Minicomputer um die neueste Generation von Heizungsventilen, die mit dem Klimagriff via Funk kommunizieren. „Das kann bis zu 30 Prozent der Energiekosten einsparen. Damit bringen wir die weltweit kleinste Lüftungsanlage zum kleinsten Preis auf den Markt“,











