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Alternatives Lüftungskonzept für die Wohnungswirtschaft

06.02.201518:58 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Alternatives Lüftungskonzept für die Wohnungswirtschaft

(openPR) „Schlechte Luft bringt die Säfte durcheinander und verdunkelt den Geist.“ Das wusste schon Johannes Curio, ein Medicus des 16. Jahrhunderts. Curios Satz gilt auch heute noch. Vor allem dann, wenn Schimmelsporen in der Wohnung die Regie übernehmen. Was dann folgt, ist nicht nur schädlich für die Gesundheit, sondern auch für die Nerven aller Beteiligten: die Klärung von Verantwortlichkeiten, Mietstreitigkeiten, hohe Ausgaben für Gerichts- und Gutachterkosten und dergleichen mehr. Dabei müsste all dies nicht sein, würde nur richtig gelüftet. Genau da liegt das Problem. Mieter sind teilweise mit den Themen Lüften und Gebäudedichtigkeit überfordert.



Schimmelschäden führen bei Mietstreitigkeiten das Feld ganz vorne an. Richtig lüften, aber wie? Dieser Frage widmeten sich die Solinger Klimagriff GmbH gemeinsam mit Dr. Wolfgang Lorenz vom Düsseldorfer Institut für Innenraumhygiene und öffentlich bestellter Sachverständiger, sowie Prof. Dr. Uwe Meiendresch, Vorsitzender Richter am Landgericht Aachen und Mediator in Streitfragen. In der turnusmäßigen Veranstaltung „Schimmel Update 2.0“ gingen die Referenten dieser Frage gemeinsam mit rund vierzig Gästen aus der Wohnungswirtschaft und aus dem Handwerk nach.

Oft lassen sich Schimmelschäden gar nicht direkt erkennen. Sichtbarer mikrobieller Befall in Wohnungen macht bei den Schadensfällen nur 16 Prozent aus, so die Ergebnisse einer Untersuchung des Instituts für Innenraumhygiene. Der typische Geruch ist nur in 11 Prozent der Fälle feststellbar. Tückisch sind versteckte Feuchtigkeitsschäden, die nur durch Messungen feststellbar sind (43 Prozent). Auch wurde festgestellt, dass bei Wohneinheiten unter 100 m2 die Ursache von Schimmelbildung weniger bei der Bausubstanz liegt.

„Die Forderung, mehr zu lüften, ist schnell ausge- sprochen, aber zum erforderlichen und energie-bewussten Lüftungsbedarf gibt es keine einheitlichen und oft falsche Ratschläge“, stellte Dr. Wolfgang Lorenz fest. So verwundern die Konsequenzen vor den Gerichten nicht. Die Beweislast hat hier zunächst der Vermieter. Er muss nachweisen, dass die Bausubstanz in tadellosem Zustand ist. Neuere Urteile nehmen jetzt auch verstärkt das Lüftungsverhalten des Mieters unter die Lupe. Das machte der Vortrag von Prof. Uwe Meiendresch deutlich. Nur: Wie versetzen Vermieter ihre Klientel überhaupt in die Lage, ihr Lüftungsverhalten nachweisen zu können? An dieser Stelle greifen Assistenzsysteme. Das erklärte Georg Meyer, der der Wohnungswirtschaft mit dem Klimagriff seit 2011 ein Instrument an die Hand gibt, das für Frieden und Aufklärung sorgt. „Vier Faktoren spielen am Ende eine Rolle: Verlässliche Messdaten zur Temperatur, relativen Luftfeuchtigkeit, zum Zeitpunkt und zur Fensterposition (wie wurde tatsächlich gelüftet). Diese Daten erfassen wir mit dem Klimagriff, einem Minicomputer direkt hinter handelsüblichen Fenstergriffen. Das Gerät fasst über 14.000 Datensätze in einem Raumklima- und Lüftungsprotokoll zusammen. Ausgelesen werden die Lüftungsanalysen via iPad oder Smartphone. Auf diese Weise können Vermieter schon im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen Ursachen klären und Lösungen einleiten“, sagt Georg Meyer.

Bei der Aufgabe, richtig zu lüften und zu heizen, kann Mietern also leicht geholfen werden. Der Klimagriff zeigt mit einem Ampelsystem ganz einfach an, wann was auf welche Weise zu tun ist. Damit kann sich niemand mehr herausreden. Und Vermieter stehen mit ihrer Beweislast nicht mehr allein da.

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