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Rechtliche Handlungsmöglichkeiten im Fall der Kündigung eines Bausparvertrages?

(openPR) Bausparer sollten Kündigung widersprechen!

Allein die 4 großen badenwürttembergischen Bausparkassen Schwäbisch Hall, Wüstenrot, Landesbausparkasse Baden-Württemberg und Badenia haben in der Vergangenheit tausenden von Kunden ihre hoch verzinsten Alt-Bausparverträge gekündigt.

In wenigen Tagen wird beispielsweisedie Bausparkasse BHW schätzungsweise 600 Millionen Euro an Verbraucher überweisen, die das Geld aber gar nicht haben wollen.

Es geht um 30 000 alte Bausparverträge, die die Postbank-Tochter mit Schreiben vom 18. Dezember gekündigt hat.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser rät Bausparern, deren Vertrag gekündigt wurde, aber dringend, bis dahin nicht untätig zu bleiben. "Die meisten Kündigungen der Bausparverträge durch die Bausparkassen sind voraussichtlich unwirksam", so Rechtsanwalt Eser.

Die Kündigungsrechte, auf die sich die Bausparkassen aktuell berufen, sind vertraglich nicht vereinbart worden. Bei der jüngsten Kündigungswelle von nicht voll angesparten Bausparverträgen berufen sich die Kassen auf ein Kündigungsrecht nach § 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Mainz (Az. 5 O 1/14).

Dem widerspricht aber das Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 14.11.2011 – 9 U 151/11.

So gelangt das OLG Stuttgart in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass ein Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt.

Gekündigte Bausparer sollten sich zeitnah von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Fachanwalt beraten lassen.

Fragebogen und kostenlose Erstberatung

Für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Erstberatung kann der Kontakt mit der Kanzlei aufgenommen oder hierzu auch der Fragebogen der Kanzlei unter

www.eser-law.com

abgerufen werden.

Wir koordinieren sodann die weiteren Maßnahmen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines.

Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

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