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Kündigung von Bausparverträgen

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HYPOXX AG
HYPOXX AG

(openPR) Kassel, den 18.08.2010
Ein Bausparvertrag ist eine langfristig orientierte Anlageform, bei der regelmäßig nach mehreren Jahren ein Sparerfolg zu beobachten ist. Bevor man das Guthaben anspart, wird zunächst die bis zu 1,6% hohe Abschlussgebühr von den monatlichen Sparraten abgezogen. Auch werden lukrative Zinsprämien meist erst nach 7 Jahren gewährt. Entsprechend kommt es häufig zu Enttäuschungen, wenn der Wunsch besteht, den Bausparvertrag vorzeitig aufzulösen. Im Gegensatz zu Sparplänen oder Sparbriefen sehen die Bausparverträge eine vorzeitige Kündigung vor. Die Kündigungsfrist beträgt allerdings in den meisten Fällen 6 Monate. Eine lange Zeit, wenn man kurzfristig an das Guthaben kommen muss.

Aus diesem Grund bieten einige Bausparkassen eine Sofortauszahlung des Guthabens an, berechnen hierfür aber einen Abschlag von 1-3%. In allen anderen Fällen ist der Bausparer auf Alternativen angewiesen, sofern er kurzfristig an sein Geld kommen will. Da für die meisten Banken der Aufwand einer Beleihung des Bausparvertrages für einen Zeitraum von 6 Monaten zu hoch ist, blieb bislang nur der Weg der Vorfinanzierung der Kündigung („Bausparfactoring“) über einen freien Kreditvermittler. Diese Variante ist nicht nur teuer, sondern lässt auch die zum Teil attraktiven Konditionen des jeweiligen Vertrages unberücksichtigt.

Hierzu gibt es eine Alternative. Über den sog. Darlehenszweitmarkt bietet die HYPOXX AG eine Vermittlung bestehender Bausparverträge an. Der bisherige Bausparer hat die Möglichkeit, schnell, unkompliziert und ohne Verluste aus dem Bausparvertrag auszusteigen. Auf der anderen Seite profitiert ein Erwerber von den interessanten Konditionen des übernommenen Vertrages. Abhängig von der Form der Übertragung müssen die Bausparkassen ihre Zustimmung geben. Die Zustimmung wird allerdings in der Mehrzahl aller Fälle erteilt. Für die Bausparkassen ist ein neuer Kunde die bessere Option ist als ein aufgelöster Bausparvertrag.

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