openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neue Kündigungswelle von Bausparkassen

Bild: Neue Kündigungswelle von Bausparkassen
KSR Rechtsanwaltskanzlei
KSR Rechtsanwaltskanzlei

(openPR) Bislang haben sich Bausparkassen, die sich von unrentablen Bausparverträgen trennen wollten, auf Verträge konzentriert, bei denen die Zuteilungsreife bereits mehr als 10 Jahre bestand. Im Hinblick auf solche Verträge hat der BGH mit Entscheidung vom 21.02.2017 -XI ZR 272/16 – festgestellt, dass eine Kündigung durch die Bausparkasse aufgrund einer seit mehr als 10 Jahren bestehenden Zuteilungsreife in der Regel wirksam ist.



Nunmehr werden von Bausparkassen auch Bausparverträge in den Fokus genommen, die noch nicht mehr als 10 Jahre zuteilungsreif sind. Hier tut sich v.a. die Aachener Bausparkasse hervor. Sie bietet Kunden einen Tarifwechsel zu weitaus schlechteren Guthabenzinsen an. Lehnt der Kunde dieses Angebot ab, so erklärt die Bausparkasse die Kündigung und verweis auf eine angebliche Störung der Geschäftsgrundlage und kündigt an, das Bausparguthaben unverzinst zu verwahren. Sie verweist dabei in einem Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, vorliegenden Schriftwechsel auf die gesetzlichen Vorschriften der §§ 313 und 314 BGB.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sind derartige Kündigungen mit guten Argumenten angreifbar.

So hat der BGH beispielsweise in der zitierten Entscheidung einer Kündigung auf Grundlage des § 314 BGB eine Absage erteilt. Das Risiko von Änderungen des allgemeinen Zinsniveaus übernehme, so der BGH, bei Darlehensverträgen – als solche werden Bausparverträge behandelt - mit einer Festzinsvereinbarung jeweils der Vertragspartner, zu dessen Lasten die Zinsänderung geht, hier also die Bausparkasse. Insofern läge vorliegend kein wichtiger Grund für eine Kündigung auf Grundlage des § 314 BGB vor.

In gleicher Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass eine Kündigung unter Verweis auf § 313 BGB nur dann in Betracht komme, wenn eine Anpassung des Guthabenzinses nicht möglich oder der Bausparkasse nicht zumutbar sei. Die Hürden für eine solche Maßnahme sind sehr hoch. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Entscheidung vom 05.12.2016 – 17 U 185/15 – selbst einer Anpassung des Vertrages auf der Grundlage des § 313 BGB eine Absage erteilt.

Bausparkunden, die einen Tarifwechsel oder eine Vertragsanpassung von ihrer Bausparkasse angeboten bekommen oder gar die Kündigung des Bausparvertrages erhalten haben, sollten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Abwehr der Kündigung aufklären lassen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 954005
 737

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neue Kündigungswelle von Bausparkassen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von KSR Rechtsanwaltskanzlei

Bild: ProReal OneGroup Soravia - Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen - ProspekthaftungBild: ProReal OneGroup Soravia - Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen - Prospekthaftung
ProReal OneGroup Soravia - Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen - Prospekthaftung
Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR vertritt bereits zahlreiche geschädigte Mandanten, die in die ProReal Gesellschaften, ProReal Europa 10 und ProReal Europa 9, ProReal Secur 1, ProReal Deutschland 7 investiert haben und bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an. ProReal Secur 1 Die Laufzeit der Inhaberschuldverschreibung ProReal Secur 1 wurde von der ProReal Secur 1 GmbH, einer Tochtergesellschaft der One Group im Eigentum der Soravia-Gruppe, zum zweiten Mal um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2026…
Bild: Klagen gegen ThomasLloyd Climate Solutions GmbH - Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung verurteiltBild: Klagen gegen ThomasLloyd Climate Solutions GmbH - Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung verurteilt
Klagen gegen ThomasLloyd Climate Solutions GmbH - Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung verurteilt
Inhaltsverzeichnis Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt Lingen, Az.: 44 C 423/25 Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH zur Zahlung verurteilt Rückblick Weitere Entwicklung und Ausstiegsmöglichkeiten Cleantech Management GmbH ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG 2. Cleantech und 5. Cleantech, Blind-Pool-Risiko Nachrangige Teilschuldverschreibungen, Cleantech Infrastruktur GmbH Rechtsprechung deutscher Oberlandesgerichte _Die Rechtsanwaltskanzlei KSR hat bereits mehre…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Kündigungswelle bei Bausparverträgen: Politik stellt sich auf Seite der BausparerBild: Kündigungswelle bei Bausparverträgen: Politik stellt sich auf Seite der Bausparer
Kündigungswelle bei Bausparverträgen: Politik stellt sich auf Seite der Bausparer
Rund 250.000 Bausparverträge sollen die Bausparkassen in den vergangenen Monaten bereits gekündigt haben. Ein Ende der Kündigungswelle ist nicht in Sicht. Das Vorgehen der Bausparkassen ist dabei höchst umstritten und steht rechtlich keineswegs auf sicheren Füßen. Für Rechtsanwalt Michael Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, ist die Sache klar: „Die Bausparkassen …
Bild: Kündigungswelle bei Bausparverträgen hält an – Rechtliche Grundlage strittigBild: Kündigungswelle bei Bausparverträgen hält an – Rechtliche Grundlage strittig
Kündigungswelle bei Bausparverträgen hält an – Rechtliche Grundlage strittig
… Darlehensnehmern. Diese können demnach Darlehensverträge mit gebundenen Sollzinsen erstmals nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang des Darlehens kündigen. Bei der jetzigen Kündigungswelle geht es in erster Linie um Bausparverträge, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind aber noch nicht vom Verbraucher abgerufen worden. „Die …
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten im Fall der Kündigung eines Bausparvertrages?
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten im Fall der Kündigung eines Bausparvertrages?
… Bausparkassen sind voraussichtlich unwirksam", so Rechtsanwalt Eser. Die Kündigungsrechte, auf die sich die Bausparkassen aktuell berufen, sind vertraglich nicht vereinbart worden. Bei der jüngsten Kündigungswelle von nicht voll angesparten Bausparverträgen berufen sich die Kassen auf ein Kündigungsrecht nach § 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB und verweisen auf …
Bild: Kunden von Bausparkassen können sich gegen Kündigung erfolgreich zu Wehr setzen.Bild: Kunden von Bausparkassen können sich gegen Kündigung erfolgreich zu Wehr setzen.
Kunden von Bausparkassen können sich gegen Kündigung erfolgreich zu Wehr setzen.
… wenden und damit die Fortsetzung des Bausparvertrages durchzusetzen, um auch zukünftig von den ursprünglich vereinbarten hohen Zinsen zu profitieren. Bausparer, die von dieser Kündigungswelle betroffen sind, sollten anwaltlichen Rat einholen und ihre Vertragsunterlagen dahingehend prüfen lassen, ob sie sich gegen die Kündigungen im Einzelfall erfolgreich …
Bild: Kündigung von BausparverträgenBild: Kündigung von Bausparverträgen
Kündigung von Bausparverträgen
Auf die Bausparer in Deutschland kommt eine neue Kündigungswelle zu. Noch immer liegen bei den Bausparkassen unzählige alte Bausparverträge mit lukrativen Zinsen für die Sparer. Was die Sparer freut, ist den Bausparkassen, wie der Schwäbisch-Hall, ein Dorn im Auge. Sie wollen diese „Altlasten“ so schnell wie möglich loswerden. Und dies zu Lasten der …
Bild: Bausparvertrag gekündigt? – Verbraucher können sich wehrenBild: Bausparvertrag gekündigt? – Verbraucher können sich wehren
Bausparvertrag gekündigt? – Verbraucher können sich wehren
… zahlen zu müssen. „In vielen Fällen können sich die Verbraucher aber dagegen wehren“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Die Kündigungswelle bei den Bausparverträgen verunsichert jedoch immer mehr Verbraucher, die nicht wissen, ob sie die Kündigung einfach so hinnehmen und in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen …
Bild: Bausparkassen kündigen Bausparverträge – Verbraucher können sich wehrenBild: Bausparkassen kündigen Bausparverträge – Verbraucher können sich wehren
Bausparkassen kündigen Bausparverträge – Verbraucher können sich wehren
… sie teuren Verträge loswerden und verschicken die Kündigungen oder bieten Umschichtungen zu schlechteren Konditionen für die Verbraucher an“, so Cäsar-Preller. Betroffen von der Kündigungswelle sind in erster Linie Bausparverträge, die seit einigen Jahren zuteilungsreif sind aber das Baudarlehen vom Verbraucher noch nicht abgerufen wurde. Denn bei diesen …
Bild: Kündigung von Bausparverträgen: LG Karlsruhe urteilt zu Gunsten der BausparerBild: Kündigung von Bausparverträgen: LG Karlsruhe urteilt zu Gunsten der Bausparer
Kündigung von Bausparverträgen: LG Karlsruhe urteilt zu Gunsten der Bausparer
… als Darlehensnehmerin und Darlehensgeberin innehabe. Daher sei der § 489 BGB nicht anzuwenden. „Der zu Grunde liegende Fall war ein typisches Beispiel für die derzeitige Kündigungswelle von Bausparverträgen durch die Bausparkassen und zeigt, dass Verbraucher die Kündigung nicht in jedem Fall hinnehmen müssen“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der …
Bild: LG Karlsruhe: Bausparkasse steht kein Kündigungsrecht zuBild: LG Karlsruhe: Bausparkasse steht kein Kündigungsrecht zu
LG Karlsruhe: Bausparkasse steht kein Kündigungsrecht zu
… kein Kündigungsgrund sei (Az.: 7 O 126/15). „Der Fall in dem die Richter am Landgericht Karlsruhe zu entscheiden hatten, war geradezu exemplarisch für die derzeitige Kündigungswelle bei Bausparverträgen. Insofern dürfte sich dieses Urteil auch auf viele andere Fälle übertragen lassen“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Rund …
Bild: Kündigungswelle bei Bausparverträgen reißt nicht abBild: Kündigungswelle bei Bausparverträgen reißt nicht ab
Kündigungswelle bei Bausparverträgen reißt nicht ab
Die Kündigungswelle bei Bausparverträgen reißt nicht ab. Mehr als 200.000 Bausparverträge haben verschiedene Bausparkassen bereits gekündigt, berichtet das Handelsblatt. „Die Bausparer müssen die Kündigung nicht klaglos hinnehmen“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber, Kanzlei Cäsar-Preller. Von den Kündigungen sind in der Regel Bausparverträge betroffen, …
Sie lesen gerade: Neue Kündigungswelle von Bausparkassen