(openPR) Frankfurt am Main, 10. Juni 2015 (we): Am 12.6.1815 wurde in Jena die Urburschenschaft als studentische Reformbewegung für einen nationalen Einheitsstaat und Abschaffung der Kleinstaaterei sowie das Eintreten für freiheitliche Werte wie das Briefgeheimnis, Presse- und Meinungsfreiheit gegründet. Mit diesem Ziel vor Augen wandte sie sich gegen die Beschlüsse des Wiener Kongresses und der herrschenden Klasse.
Die dem Convent Deutscher Akademikerverbände – CDA e.V. – angehörigen Verbände und die studentischen Mitglieder des CDK nehmen die Feier zur 200. Wiederkehr des Grün-dungsdatums der Urburschenschaft zum Anlass einer Stellungnahme.
Diesem Ereignis wird in diesen Tagen auf verschiedenste Weise mit positivem Echo, aber auch mit sehr kritischem und auch destruktivem Einschlag gedacht. Allein das Wort „Burschenschaft“ ruft seit einigen Jahren in Teilen unserer Gesellschaft mehr Unbehagen als Wohlwollen hervor, wird doch den Burschenschaftern eine rechtsextreme Gesinnung, chauvinistisches und sexistisches Denken und Handeln nachgesagt.
Dieses durch Vorurteile geprägte Bild, verursacht durch einzelne wenige Verbindungen, wird dann unreflektiert auf alle studentischen Verbindungen anderer Charakteristik und deren Mitglieder übertragen. Aber Vorurteile sind Meinungsbildungen ohne Abgleich mit der Realität. Diese unangemessenen Zwangsvorstellungen lassen sich trotz intensiver Bemühungen der Betroffenen nicht oder nur schwerlich korrigieren.
Die zahlenmäßig stärkste Gruppe der Studentenverbindungen ist kirchlich geprägt, zu den nicht-kirchlichen Verbindungen zählen die studentischen Corps als zweitgrößte Gruppe zu den ausgesprochen toleranten Vereinigungen. Rechtsextreme Verbindungen bilden eine nicht repräsentative Minderheit, die bedauerlicherweise benutzt wird, um das Gesamtbild zu ver-zerren.
Jede studentische Verbindung verpflichtet ihre Mitglieder zur Einhaltung von drei Prinzipien. Sie sind die tragenden Säulen des Korporationswesens: Toleranz, Convent und Lebensbund.
Das Toleranzprinzip bedeutet, sich gegenüber jedem Menschen ohne Ansehen der nationalen Identität, der sozialen Herkunft, des Geschlechts, der religiösen Bindung, der politischen Überzeugung zu öffnen und sich respektvoll zu begegnen. Das Conventprinzip ist die Grund-lage jeglichen demokratischen Denkens und Handelns; jedes Mitglied des Convents (Treffen zu einer parlamentarisch, strukturierten Zusammenkunft der Mitglieder) kann seine Meinung und Ansicht vorbehaltlos frei äußern, hat ein persönliches Stimmrecht und die Entscheidun-gen werden ohne Fraktionszwang mehrheitlich getroffen.
Das Lebensbundprinzip garantiert jedem Mitglied der Verbindung Verlässlichkeit im Gegen-satz zur demgegenüber eher unverbindlichen und leicht aufzulösenden Vereinszugehörigkeit. Toleranz, demokratisches Denken und Handeln sowie die Zuverlässigkeit sind Werte, welche im Allgemeinen als bewahrenswert erachtet werden. Dieser Wertekonservatismus der Korpo-rationen gilt weiterhin und ist keineswegs unzeitgemäß
Der CDA steht auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland jedem Corporationsverband und jeder studentischen Verbindung offen, welcher bzw. welche die vorstehenden Prinzipien durch Wort und Handeln achten.
So wie sich die Universitäten in den vergangenen Jahren einem Wandel unterworfen sehen, so haben sich auch die Studentenverbindungen diesem Wandel nicht verschlossen. Studenti-sche Verbindungen sind für jeden Hochschulstandort von Vorteil. Sie vermitteln ihren Mitgliedern allgemeingültige Werte. Viele ihrer Veranstaltungen sind öffentlich und durch Ihr Lebensbundprinzip sind studentische Verbindungen die wahrscheinlich älteste Form des Alumni.
Sie waren und sind bisher immer staatstragende Vereinigungen mit dem Anspruch auf ein besonderes Engagement in der Gesellschaft und für das Gemeinwesen. Dass diese Mission gelegentlich von Bund zu Bund unterschiedlich interpretiert werden kann, gehört zum für den akademischen und gesellschaftlichen Freiheitsraum nötigen Pluralismus.










