(openPR) Immer mehr Rentner sind darauf angewiesen, neben ihrer Rente einen Minijob auszuüben und sich so die Rente aufzubessern.
Vielfach unbekannt ist jedoch die Möglichkeit vor Vollendung der Regelaltersgrenze neben einer Beschäftigung bereits eine (Teil-)Rente zu beanspruchen und so im günstigsten Fall das monatliche Einkommen sogar zu erhöhen. Dies ist insbesondere für diejenigen interessant, die schrittweise aus dem Berufsleben aussteigen oder Ihre Arbeitszeit in den letzten Monaten vor der Rente verringern möchten. Auch für Arbeitgeber, die qualifizierte Fachkräfte nicht von einem Tag auf den anderen in den Ruhestand verabschieden wollen, ermöglichen die Hinzuverdienstregelungen einen gleitenden Übergang.
Zunächst muss ein Anspruch auf vorzeitige Altersrente grundsätzlich bestehen. Aufgrund der Regelungen zum Hinzuverdienst kann sich dann auch bei Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses ein Zahlanspruch für die Altersrente ergeben. Üblicherweise ist hierfür eine Verringerung von Arbeitszeit und -verdienst erforderlich. Bei einem Hinzuverdienst von bis zu 450,- EUR besteht Anspruch auf die Altersrente in voller Höhe. Darüber hinaus erlauben die gesetzlichen Regelungen bei höheren Verdiensten Teilrenten von zwei Dritteln, der Hälfte und einem Drittel. Die Hinzuverdienstgrenzen werden hierbei individuell nach dem Verdienst der letzten drei Jahre vor Rentenbeginn ermittelt.
Hält man mit dem Arbeitsverdienst die Grenze für eine Teilrente ein, kann die Altersrente neben dem Beschäftigungsverhältnis beansprucht werden. In der Regel ergeben sich bei sachgerechter Kombination von Einkommen und Teilrente nur geringe Auswirkungen auf das Gesamteinkommen. Im günstigsten Fall kann die Summe sogar höher ausfallen als das bisherige Einkommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente („Rente mit 63“) besteht.
Vorteile ergeben sich für die Berechtigten neben der verringerten Arbeitszeit auch dadurch, dass weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung geleistet und damit die Ansprüche für eine spätere Vollrente weiter aufgestockt werden. Nachteile können sich dann ergeben, wenn die vorzeitige Rente mit Abschlägen behaftet ist, da diese dann auch teilweise für die spätere Vollrente weitergelten.
Die Hinzuverdienstregelungen gelten auch für Selbständige. Auch für diese kann sich bei geringem Einkommen bereits ein vorzeitiger Teilrentenanspruch ergeben.
Zur Erörterung von Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelfall sowie zu allen anderen Fragen zur Rente steht Ihnen das Team der Rentenberatung Schilbach gern zur Verfügung.












