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Arbeit plus Rente lohnt doppelt - jetzt Rentenanspruch prüfen

22.06.202009:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Arbeit plus Rente lohnt doppelt - jetzt Rentenanspruch prüfen
Mehr Zuverdienst für Rentner
Mehr Zuverdienst für Rentner

(openPR) Flexi-Rentner können aktuell doppelt profitieren

Durch das Corona-Schutzpaket können Rentner im Jahr 2020 bis zu 44.590 Euro dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Außerdem erhöht sich durch die weiteren Rentenbeiträge die spätere Altersrente.



Renten-Tipp: Anspruch jetzt prüfen lassen!
Wer bis zum 30. Juni 2020 einen Rentenantrag stellt, bekommt unter Umständen rückwirkend Rente ab 1. Januar 2020.

Volle Rente plus volles Gehalt

Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht und weiterarbeitet, kann in diesem Jahr bis zu 44.590 Euro dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Davon profitieren natürlich alle arbeitenden Rentner, die vor Corona nur 6.300 Euro dazuverdienen durften. Die Neuregelung, die zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist, sollte vor allem dort Anreize setzen, wo dringend Arbeitskräfte gebraucht werden.

Gerade für Rentner mit einer abschlagsfreien Altersrente ist der finanzielle Anreiz weiterzuarbeiten, besonders hoch. Bis zur Hinzuverdienstgrenze von 44.590 Euro erfolgt keine Anrechnung auf die Altersrente.

Für Viele war der Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte bisher nicht attraktiv, wenn sie in ihren aktuellen Jobs (zu) gut verdienten. Das erzielte Einkommen hätte die gesetzliche Rente reduziert. Gegebenenfalls sogar auf Null. Das ist nun mit den Regelungen des ersten Sozialschutzpakets anders. Bis zur Grenze von 44.590 Euro bleibt die Rente unberührt.

Da für die neben der Rente ausgeübte Beschäftigung auch weitere Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, erhöhen diese den späteren Rentenanspruch. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Rente dann neu berechnet und erhöht sich entsprechend.

Besonders attraktiv: Wer den Rentenantrag bis Ende Juni stellt, erhält die Rente gegebenenfalls sogar rückwirkend ab Januar 2020.

Ob sich die Neuregelung bei der Hinzuverdienstgrenze für die Flexi-Rente allerdings im Einzelfall wirklich positiv auswirkt, sollten Versicherte unbedingt von registrierten Rentenberatern prüfen lassen.

Versicherte, die auf Basis der neuen Regelungen eine Frühverrentung in Betracht ziehen, sollten deswegen auf jeden Fall vorher Kontakt zu einem registrierten Rentenberater aufnehmen.

Persönliche Beratungstermine sind in fast allen Kanzleien mit den gebotenen Sicherheitsregeln im Rahmen der Corona-Pandemie wieder möglich.

Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende die Telefonnummern und Mailadressen der unabhängigen Rentenexperten in ihrer Nähe.

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