(openPR) Die Anleger des CFB Fonds 155 haben sich an der NEPTANA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. TS "Alexandra" KG beteiligt. Anleger investierten rund 89 Mio. US-Dollar in den Fonds. Mit diesem Geld sowie Darlehen in Höhe vom 170 Mio. US-Dollar wurde der Kaufpreis von 250 Mio. US-Dollar für das Tankschiff „Alexandra“ erworben. Kurz nach Fertigstellung im Jahr 2007 wurde die TS „Alexandra“ in TS „Al Ruwais“ umgetauft.
Wie viele andere notleidende Schiffsfonds entwickelte sich auch der Schiffsfond CFB Fonds 155 nicht entsprechend den prospektgemäßen Darstellungen und Erwartungen der Anleger.
Diese sind vor dem Hintergrund der zahlreichen Schiffsfondsinsolvenzen um ihre Einlage besorgt und fragen nach rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Nach Auffassung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der bereits zahlreiche geschädigte Anleger diesbezüglich bundesweit vertritt, bestehen die besten Chancen in der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
gegenüber den beratenden Banken.
Meist wurden nämlich die Anleger nicht anleger- und objektgerecht beraten. Eine zutreffende und vollständige Aufklärung über sämtliche Risiken und Nachteile erfolgte in der Regel nicht.
Die vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser gehörten Anleger wurden vor allem nicht über das Teil- und Totalverlustrisiko, das Währungsrisiko, das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung (Nachschusshaftung) und über die mangelnde und Fungibilität aufgeklärt.
Zu dem wurde in den allermeisten Fällen die Geeignetheit der vermittelten Anlage für die Altersvorsorge und als langfristige sichere Kapitalanlage suggeriert.
Beratende Banken müssen zu dem ungefragt über die Höhe der zugeflossenen Vertriebsprovisionen und Rückvergütungen (Kick Backs) aufklären.
Kann man insoweit der beratende Bank nur eine einzige Aufklärungspflichtverletzung nachweisen, haftet diese bereits auf hundertprozentige Rückabwicklung.
Drohende Verjährung zum Jahresende, besondere Eilbedürftigkeit
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser empfiehlt geschädigten Anlegern, vor dem Hintergrund einer drohenden Verjährung zum Jahresende, sich insoweit von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt zeitnah informieren und beraten zu lassen.
Insoweit können tatsächlich zum 31.12.2015, abhängig vom jeweiligen Einzelfall, bestehende Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung verjähren.
Fragebogen und kostenlose Erstberatung
Für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Erstberatung kann der Kontakt mit der Kanzlei aufgenommen oder hierzu auch der Fragebogen der Kanzlei, unter www.kanzlei-eser.de oder unten mit dem Link
www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen%20-%20%20Publikumf...
abgerufen werden.
Wir koordinieren sodann die weiteren Maßnahmen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines.
Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.








