(openPR) Newsletter für geschädigte Proven Oil Canada - Anleger , Stichwort „Anlegerhilfe POC-Fonds”,
unter www.eser-law.de bestellbar
Eser Rechtsanwälte berichteten bereits, dass sie bundesweit zahlreiche Anleger, die sich an diversen POC - Fonds beteiligt haben, außergerichtlich und sogar gerichtlich vertreten.
POC Eins GmbH & C. KG
POC Zwei GmbH & Co. KG
POC Growth GmbH & Co. KG
POC Growth 2. GmbH & Co. KG
POC Growth 3. GmbH & Co. KG
POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG
Insoweit werden aktuell gegen verschiedene Anlageberater und Anlagevermittler, die die verschiedenen POC Fonds vermittelt haben, Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung auf hundertprozentige Rückabwicklung und Freistellung von Ansprüchen der Fondsgesellschaft vorbereitet. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, Stuttgart/Berlin, prüft aktuell auch die diversen verwendeten Verkaufsprospekte, da bei Fehlern und Lücken kumulativ Prospekthaftungsansprüche bestehen können.
Ansatzpunkte sind vor allem die persönlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen der Hintermänner und Initiatoren. Hierüber berichtete beispielsweise schon die Wirtschaftswoche letztes Jahr.
Nachdem die auf Anlegerschutz spezialisierte Fachanwaltskanzlei Eser Rechtsanwälte in den letzten Tagen von Massen von Anfragen über die Rechts- und Sachlage besorgter Anleger quasi überrollt worden sind, hat sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser entschlossen in der Massensache Proven Oil Canada einen eigenen kostenlosen Newsletter bereitzustellen.
Interessierte Anleger können sich nunmehr in regelmäßigen Abständen kostenfrei über die aktuelle Rechts- und Sachlage sowie die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in Sachen Proven Oil Canada - POC Fonds durch die Bestellung des Newsletters informieren lassen.
Weiterhin haben wir eine Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger diesbezüglich gegründet, die von der Anwaltskanzlei Eser Rechtsanwälte treuhänderisch betreut wird.
Es entsteht dadurch kein anwaltliches Mandat. Ein Beratungsverhältnis oder ein Mandat beginnt erst auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines.
Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.










