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CFB Fonds 130 „Die Neue Börse Frankfurt“

Bild: CFB Fonds 130 „Die Neue Börse Frankfurt“
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

(openPR) Anleger haben Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG

In der Rossittener Straße 1-7 in Frankfurt, dem ehemaligen Sitz der Deutschen Börse sind die Lichter ausgegangen. Nach 10 Jahren hat sie ein neues Domizil bezogen. Dem Vermieter, der von der Commerzbank-Gruppe initiierten und von der Commerzbank vertriebenen CFB Fonds 130 „Die Neue Börse Frankfurt“ droht die Pleite, denn ein Nachmieter für das Großobjekt wurde seit der Kündigung des Mieters im Herbst 2009 nicht gefunden. Die 2.600 Anleger, die vor 10 Jahren rund 100 Mio. € in den CFB Fonds 130 investiert haben, droht der Verlust ihrer Einlage.



„Wenn die Anleger jetzt schnell handeln, haben sie gute Chancen, ihr in den Fonds investiertes Geld von der Commerzbank zurückzubekommen“, betont Anlegeranwalt Mathias Nittel. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der zahlreiche Investoren des CFB Fonds 130 vertritt, sieht sowohl Beratungsfehler, als auch Fehler im Fondsprospekt, auf die die Anleger ihre Ansprüche stützen können.

Falschberatung durch die Commerzbank Berater

Vielen seiner Mandanten wurde die Investition in den Fonds CFB Fonds 130 als sichere Anlage für ihre Altersvorsorge empfohlen. „Beteiligungen an derartigen Immobilienfonds sind aber wegen der damit verbundenen hohen Verlustrisiken als Altersvorsorge nicht geeignet“, stellt Anwalt Nittel fest und verweist auf zahlreiche Urteile, die mit dieser Begründung Fondsanlegern Schadenersatz zugesprochen haben.

Darüber hinaus sei, so Anwalt Nittel, davon auszugehen, dass die Commerzbank auch für die Vermittlung von Anteilen an dem CFB Fonds 130 Provisionen, so genannte Kickbacks erhalten hat. „Keiner unserer Mandanten wurde von seinem Commerzbank-Berater über diesen Umstand informiert.“ Nach der kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichthofs wäre die Commerzbank zur ungefragten Aufklärung über ihr Provisionsinteresse verpflichtet gewesen. „Nach unserer Erfahrung ist nahezu auszuschließen, dass die Berater der Commerzbank schon damals im Beratungsgespräch von sich aus auf die Höhe der Provision hingewiesen haben“, betont der Verbraucheranwalt. Seine Schlussfolgerung: „Schadenersatzansprüche der Anleger des CFB Fonds 130 werden daher in den allermeisten Fällen bereits aus diesem Grund durchsetzbar sein.“

Zahlreiche Prospektfehler beim CFB Fonds 130

Auch der Fondsprospekt des CFB Fonds 130 weist in den Augen von Fachanwalt Nittel zahlreiche Prospektfehler auf. Diese können Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche von Anlegern sein. Der Fondsprospekt muss für den Anleger ohne großes Nachrechnen erkennen lassen, welcher Teil seines investierten Kapitals tatsächlich in die Immobilieninvestition fließt und welcher Teil für so genannte „weiche Kosten“ verbraucht wird. Eine solche Angabe fehlt. Anwalt Nittel hat nachgerechnet: „Nur 66 % der Anlegergelder sind in die Immobilie geflossen, 34 % wurden für Provisionen und sonstige Vergütungen ausgegeben, eine aberwitzig hohe Quote!“
Der Auszug der Deutschen Börse, der damit verbundene Leerstand und die bisher erfolglose Suche nach einem Nachmieter haben offengelegt, welche Kostenrisiken für den Fonds mit einem Mieterwechsel verbunden sind. Laut Fondsgeschäftsführung belaufen sich die Kosten für eine Neuvermietung des Fondsobjekts auf rund 20 Mio. €. Doch auf dieses Risiko findet sich im Prospekt kein Hinweis. Für Fondspezialist Nittel ein klarer Prospektfehler: „Da der Mietvertrag mit der Deutschen Börse AG nur auf 10 Jahre fest abgeschlossen war, hätte dieser Betrag in der Planrechnung des Fondsprospekts mit einbezogen und entsprechende Rückstellungen gebildet werden müssen, zu Lasten der prognostizierten Ausschüttung an die Anleger.“ Bei einer niedrigeren Rendite wäre der Fonds aber für Anleger nicht so attraktiv gewesen, so dass diese Risiken dem Vertriebserfolg geopfert wurden, vermutet der Anlegeranwalt.

Verjährung droht zum Jahresende 2011

So gut die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung gegen die Commerzbank auch sind, werden sie nicht noch in diesem Jahr gerichtlich geltend gemacht, droht den Anlegern der Verlust ihrer Rechte. Da die Beratung zur Zeichnung dieses Fonds im Wesentlichen im Jahr 1999 erfolgte, verjähren die Schadenersatzansprüche zum 31. Dezember 2011. „Werden bis dahin keine Schritte zur Hemmung der Verjährung eingeleitet, lassen sich die Ansprüche nicht mehr durchsetzen“, mahnt Fachanwalt Nittel.


www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/immobilienfonds/cfb-fonds-nr.-130-hilfe-fuer-anleger.html

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