(openPR) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Sparkasse Düsseldorf durch Urteil vom 12. September 2014 zur Schadensersatzleistung verurteilt. Hintergrund war die Vermittlung des
geschlossenen Schiffsfonds DS Rendite-Fonds Nr. 111 DS PERFORMER & DS POWER GmbH & Co. Aframaxtanker KG.
Nach Medienberichten ist hierbei das Oberlandesgericht Düsseldorf zu der Auffassung gelangt, dass die dortige 84-jährige Anlegerin nicht anleger- und objektgerecht beraten worden ist.
Vor allem hat das Oberlandesgericht Düsseldorf festgestellt, dass die klagende Anlegerin nicht ordnungsgemäß über die Vertriebskosten von deutlich mehr als 15 % aufgeklärt wurde.
Das Gericht hat in dem Urteil auch festgestellt, dass die Übergabe des Prospekts nur einige Tage vor der Zeichnung nicht für eine vollständige und ordnungsgemäße Aufklärung ausreichend gewesen war. Das Gericht hat daher die Rechtzeitigkeit der Prospektübergabe bemängelt.
Grundlage einer möglichen Schadensersatzklage ist die fehlerhafte Aufklärung und Beratung des Anlegers. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Bond-Rechtsprechung konstituiert, dass ein Anleger anleger- und objektgerecht zu beraten ist. Das bedeutet, dass der Anleger umfassend und vollständig über sämtliche produktspezifische Besonderheiten sowie Risiken und Nachteile der empfohlenen Kapitalanlage (vor Abgabe seiner Beitrittserklärung) aufzuklären ist.
In diesem Zusammenhang muss auch über das Provisionsinteresse der Berater aufgeklärt werden..
Berater von Banken und Sparkassen müssen schon ungefragt Anleger über die Existenz und die genaue Höhe der zugeflossenen Rückvergütungen (Kickbacks) aufklären.
Vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung empfiehlt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser bestehende Ansprüche zeitnah von einem spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen und gegebenenfalls durchsetzen zu lassen.
Die Erfahrung zeigt, dass schon die Einholung der Kostenschutzzusage bei den Rechtschutzversicherern mittlerweile einige Wochen oder gar Monate vergehen.
Für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Erstberatung kann der Kontakt mit der Kanzlei aufgenommen oder hierzu auch der Fragebogen der Kanzlei, unter www.kanzlei-eser.de oder unten mit dem Link
http://www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen%20-%20%20Publikumfsfonds%20-%20diverse%20Kapitalanlagen.pdf
abgerufen werden.
Wir koordinieren sodann die weiteren Maßnahmen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines.
Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.













