(openPR) Das Landgericht Kleve hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin, die u.a. den Schiffsfonds DS-Rendite-Fonds Nr.111 DS PERFORMER und DS POWER GmbH & Co. Aframaxtanker KG (nachstehend zitiert: DS-Rendite-Fonds Nr.111) zeichnete, zu entscheiden. Die Ausgangssituation ist gewesen, dass die Klägerin von einem Kreditinstitut u.a. den Schiffsfonds DS-Rendite-Fonds Nr.111 vermittelt bekam. Im Zuge des Verfahrens beanstandete die Klägerin u.a., dass sie eigentlich eine risikofreie Geldanlage tätigen wollte. Auch hat die Klägerin dem Kreditinstitut vorgehalten, dass sie nicht auf Vertriebsprovisionen hingewiesen wurde, die das Kreditinstitut für die Vermittlung des Fondsanteils erhalten hatte. Doch dazu war das Kreditinstitut verpflichtet, wie das Gericht feststellte. Damit ist das Landgericht Kleve der Argumentation der Klägerin gefolgt und hat das Kreditinstitut zum Schadensersatz verurteilt.
Bei den Fonds DS-Rendite-Fonds Nr.111 DS PERFORMER und DS POWER GmbH & Co. Aframaxtanker KG handelte es sich um einen 2005 aufgelegten geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Publikums-KG. Die Initiatorin war die Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG. Der Investitionsgegenstand des Fonds waren zwei Aframaxtanker neuester Konstruktion mit Doppelboden und Doppelhülle mit einer Tragfähigkeit von 109.390 bzw. 109.354 dwt (dead weight tonnage). Dabei handelte es sich um die DS Performer und die DS Power.
Mit Schiffsfonds im Allgemeinen liegt eine unternehmerische Investition mit Chancen und Risiken vor. Der Anlageerfolg hängt unmittelbar vom Unternehmenserfolg der Beteiligungsgesellschaft ab, so dass die Renditeaussichten, welche nur Aussichten sind und keineswegs zugesichert werden können, unmittelbar mit dem Investitionserfolg der Beteiligungsgesellschaft zusammenhängen. Folglich ist auch eine Insolvenz nicht auszuschließen.
vgl. Sie auch: http://www.kanzlei-renner.de/DS_Rendite_Fonds_Nr_111_DS_Performer_DS_Power_w.html
Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind Rechtsfragen geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie prüfen lassen wollen, welche Rechte und Ansprüche bestehen. Denn pauschale Aussagen verbieten sich. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten.












