(openPR) Im Jahr 2005 wurde durch ein Unternehmen der Dr. Peters Gruppe aus Dortmund die DS-Rendite-Fonds Nr.111 DS PERFORMER UND DS POWER GmbH & Co. Aframaxtanker KG (kurz: DS Rendite-Fonds Nr. 111) als geschlossener Fonds aufgelegt.
Ca. 1.200 Personen investierten über 44 Millionen Euro in diesem Fonds. Gegenstand des Fonds war der Ankauf und der Betrieb von zwei Öltankern. Diese wurden nun auf Drängen der finanzierenden Banken verkauft. Die erforderlichen Darlehen zum Ankauf valutieren immer noch in nicht unbeträchtlicher Höhe, so dass der Verkaufserlös beider Schiffe wohl nicht ausreicht, um die Darlehen zu bedienen.
Worin sind die Gründe für diese Entwicklung zu sehen:
Einfach wäre zu sagen: „Die Krise seit 2008 ist an allem schuld.“ Wir beschäftigen uns schon seit langer Zeit mit Schiffsfonds und wissen, dass die Ausrede der Wirtschaftskrise nun dazu genutzt wird, um die Pleite zu erklären. Die Faktoren sind aber in anderen Bereichen zu suchen, so dass die Wirtschaftskrise nur der letzte Tropfen war, der das Fass zum überlaufen brachte.
Welche Lösungen gibt es für die Anleger:
Alle Anleger haben den Fonds entweder zur Altersvorsorge oder als Steuersparmodell gewählt. Diejenigen, die den Fonds als Steuersparmodell wählten haben aber nichts anderes getan als alle anderen Anleger, nämlich „Geld ansparen“, um damit die Altersvorsorge betreiben zu können. Sowohl diejenigen die Steuern sparen wollten oder direkt eine Altersvorsorge betreiben wollten müssen jetzt feststellen, dass dieses Ziel mit dieser Anlage nicht erreicht werden kann.
Dieses hätte durch die Berater aber schon zum Zeitpunkt des Abschlusses der Beteiligung den Anlegern mitgeteilt werden müssen. Denn es ist allgemein bekannt, dass ein geschlossener Fonds nicht zur Altersvorsorge genutzt werden kann. Grund dafür ist, dass die Wertschwankungen zu groß sind, um eine gesicherte Prognose über ihre Entwicklung zu ermöglichen. Bei Schiffsfonds kommt noch das mögliche Währungsrisiko hinzu, dass sich aus der Zahlung der Charterrate und der zu zahlenden Darlehensrate ergibt.
In einem von uns geführten Verfahren ist gerichtlich festgestellt worden, dass ein Schiffsfonds aus den genannten Gründen nicht zur Altersvorsorge geeignet ist.
Jeder Anleger wird sich noch daran erinnern, dass der persönliche Berater die Anlage „wärmstens“ empfohlen hat. Das Traurige an der Sache ist auch noch, dass in einer Vielzahl von Fällen, die Empfehlung durch die örtliche Sparkasse erfolgte. Gerade hier wurde das Vertrauen der Kunden genutzt. Denn die Sparkassen gelten in der Regel als konservativ, so dass der Anleger nicht damit rechnen musste, dass ihm ein Produkt empfohlen wird bei dem das gesamte Geld verloren geht.
Jeder Anleger hat die Möglichkeit prüfen zu lassen, ob Ansprüche gegen den persönlichen Berater bestehen. Anknüpfungspunkte können sein:
- kein Hinweis auf Totalverlust
- kein Hinweis auf Rückvergütungen sog. „kick-backs“
- kein Hinweis auf mögliche Erstattung von Ausschüttungen
- keine Prospektübergabe
- keine Abwägung zwischen persönlichen Zielen und persönlicher Eignung der Anlage
Wir prüfen bereits für Mandanten diese Frage und werden Schadensersatzansprüche gegenüber dem örtlichen Berater geltend machen.








