(openPR) Am 27. Februar 2015 hatte das Amtsgericht Delmenhorst das vorläufige Insolvenzverfahren für die Schiffsgesellschaft des Feederschiffes MS Palencia angeordnet (Az: 12 IN 40/15).
Die allermeisten Anleger haben durch die eingetretene Insolvenz fasst ihre gesamte Einlage verloren, so dass auf Seiten der Anleger von einem Totalverlust gesprochen werden kann.
Besorgte Anleger fragen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser nach Handlungsmöglichkeiten.
Geschädigte Anleger stehen nicht schutzlos dar, innerhalb der im Hintergrund laufenden Verjährungsfristen können noch Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche gegen Berater, Vermittler (vor allem gegen Banken und Sparkassen), Gründungsgesellschafter und weitere Prospektverantwortliche geprüft und geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist im Falle eines Beratungsverschuldens die fehlerhafte Aufklärung und Beratung über die zahlreichen Risiken, produktspezifische Besonderheiten, Existenz und Höhe der zugeflossenen Vertriebsprovisionen und weiche Kosten.
Daneben können Anleger auch Prospekthaftungsansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne gegen verschiedene Gesellschaften geltend machen. Voraussetzung hierfür ist die Fehlerhaftigkeit des verwendeten Emissionsprospektes.
Bundesweit vertreten Eser Rechtsanwälte insoweit schon zahlreiche Anleger und haben Schadensersatzansprüche schon geprüft und auch geltend gemacht.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser empfiehlt den zahlreichen Anlegern die sich an dem insolventen Schiffsfonds MS Palencia beteiligt haben, ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Rückabwicklung von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalt zeitnah prüfen zu lassen.
Insbesondere ist hierbei die im Hintergrund laufende Verjährungsfrist durch geeignete Maßnahmen zu unterbrechen. Weitergehende Informationen und Handlungsempfehlungen können nach erfolgter Kontaktaufnahme gegeben werden.
Hierzu bieten Eser Rechtsanwälte eine 1. kostenfreie Beratung an.
Insoweit besteht für einen interessierten Anleger die Möglichkeit den Kanzleifragebogen zu verwenden und ausgefüllt zurückzusenden.
Dieser ist unter www.kanzlei-eser.de oder unter Verwendung unten stehender link abrufbar:
http://www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen%20-%20%20Publikumfsfonds%20-%20diverse%20Kapitalanlagen.pdf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.
Kanzlei für Anlegerschutz, Gründer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser. Bundesweite Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.





