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Wertpapierdienstleistungsrichtlinie im Bereich Fondsvermittlung nachbessern

29.04.200401:38 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Angemessener Verbraucherschutz ist ein elementares Merkmal effizient arbeitender Finanzmärkte

15. Mai 2003

Zum Diskussionsforum der AGFin-Aktionsgemeinschaft der Finanzdienstleisterverbände e.V. zur EU-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und der zuständige Berichterstatter, Leo Dautzenberg MdB:



Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt alle Maßnahmen, die der weiteren Integration des europäischen Finanzmarktes dienen. Die Vollendung des EU-Binnenmarkts ist eine grundlegende Voraussetzung für die Schaffung von mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland.

Ebenso werden Maßnahmen begrüßt, die den Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten stärken. Angemessener Verbraucherschutz ist ein elementares Merkmal effizient arbeitender Finanzmärkte.

Vor diesem Hintergrund wird auch die Absicht der EU-Kommission, die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie von 1993 fortzuentwickeln, prinzipiell begrüßt. Allerdings bedarf der im Herbst 2002 vorgelegte Richtlinienvorschlag noch der eingehenden Diskussion.

Unbeschadet anderer strittiger Punkte, wie etwa der Behandlung von Internalisierungssystemen oder der Vorhandelstransparenz, gilt dies vor allem auch für die aufsichtsrechtlichen Ansprüche an die freien Vermittler von Investmentfonds und anderen Finanzdienstleistungen.

Diese sind im Richtlinienvorschlag völlig überzogen und gefährden damit die Existenz zahlreicher unabhängiger Finanzdienstleister sowie die von ihnen geschaffenen Arbeitsplätze. Dies wird zum Schaden der Konsumenten zu weniger Wettbewerb in der Finanzdienstleistungsbranche führen.

Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt die in der AGFin organisierten Finanzdienstleister in ihrer Forderung nach Überarbeitung des Richtlinienentwurfs im Bereich der aufsichtsrechtlichen Regelungen für Finanzvermittler.

Bei allen Bestrebungen, einen einheitlichen Finanzmarkt in der EU zu schaffen, darf keine übertriebene Vereinheitlichung stattfinden, in Bereichen, in denen dies wirklich notwendig ist. Es gilt, europäische Mindeststandards zu schaffen, die den Finanzdienstleistern innerhalb der EU grenzüberschreitende Aktivitäten ermöglichen, ohne bewährte nationale Strukturen willkürlich zu zerschlagen. Hier könnte es auch durchaus sinnvoll sein, aufsichtsrechtlich zwischen rein national agierenden und europaweit agierenden Finanzvermittlern zu unterscheiden.

Ebenso müssen Regelungen, die auf die Verbesserung des Verbraucherschutzes zielen, einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden. Letztendlich bezahlt der Konsument verbraucherpolitische Maßnahmen. Es muss - nicht zuletzt bei der Vermittlung von Investmentfonds - ein fairer Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten - Anlegern, Intermediären und Emittenten - stattfinden. Gut gemeinter Verbraucherschutz darf nicht zur Ausrottung einer insgesamt gut arbeitenden Branche führen! Gute Beratung, Aufklärung und Transparenz sind die wichtigsten Elemente eines guten Verbraucherschutzes.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt alle Vorschläge, die zur sinnvollen Änderung des Richtlinienentwurfs geeignet sind. So sind die im Europäischen Parlament angestoßenen Überlegungen zu unterstützen, die darauf abzielen, freie Finanzdienstleister unter bestimmten Umständen dem Regime der Versicherungsvermittlungsrichtlinie zu unterstellen.

Die Bundesregierung ist gefordert, die deutschen Interessen in den entsprechenden Brüsseler Gremien deutlich zu artikulieren und durchzusetzen. Auf Grund des fortgeschrittenen Prozesses auf europäischer Ebene ist hier höchste Eile geboten!

Gleichzeitig werden die in der AGFin organisierten Einzelverbände aufgefordert, gemeinsame Vorstellungen über Wohlverhaltensregeln in der Branche zu erstellen und fortzuentwickeln. Dies gilt auch für die Entwicklung von Berufsbildern und Ausbildungsgängen.

Jenseits dieser Problematik gibt die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie auch in anderen Bereichen Anlass zur Debatte. So müssen beispielsweise die Themen Internalisierung und Vorhandelstransparenz noch einmal ergebnisoffen überdacht werden.

 

Autor(en): Leo Dautzenberg, Dr. Michael Meister

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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