(openPR) Berlin. Die Lebenshilfe Berlin, der Humanistische Verband Deutschlands - Landesverband Berlin-Brandenburg (HVD), MenschenKind - Fachstelle für die Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Kinder und der Berlin Global Village e.V. laden zu einem eintägigen Fachsymposium am Freitag, 14. November 2014 um 9:30 Uhr, in das Haus der Demokratie und Menschenrechte ein.
Vor dem Hintergrund der zahlreichen internationalen Krisenherde nimmt auch die Zahl von Flüchtlingskindern mit Behinderung in Berlin stark zu. Minderjährige und Kranke gehören laut EU-Richtlinie 2003/9/EG zu den „besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen“. „Behinderte Flüchtlingskinder und ihre Familien müssen oft monatelang auf notwendige Hilfen warten. Das ist fatal für die Betroffenen und so nicht hinnehmbar", sagt Musa al Munaizel von der Lebenshilfe Berlin.
Das Fachsymposium knüpft an den breiten Diskurs um die Versorgungssituation von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen an. Der Schwerpunkt liegt auf dem Thema „Kinder mit Behinderung und Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und deren Versorgungssituation in Berlin“. Dazu sind Fachreferenten sowie Vertreter von Leistungsträgern und Verbänden mit einem Beitrag geladen.
Die medizinische Versorgung von Flüchtlingen ist in § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgesehen, wenn es sich um akute oder schmerzhafte Erkrankungen handelt. Eine weitere Versorgung liegt im Ermessen der Behörden und kann über § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes bewilligt werden, setzt jedoch ein langwieriges Prüfungsverfahren voraus.
„Flüchtlingskinder mit Behinderung trifft diese Kann-Regelung besonders hart. Die Verzögerung oder Verweigerung erforderlicher Hilfen hat erhebliche Auswirkungen auf ihre Lebenssituation und kann zu weiteren bleibenden gesundheitlichen und psychosozialen Schäden führen“, erklärt Benita Eisenhardt von MenschenKind.
Die UN-Konvention über die Rechte der Kinder stellt in Artikel 3 fest: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, (…) ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Es ist Pflicht und Aufgabe aller deutschen Behörden und Gerichte, dem Vorrang des Kindeswohls Geltung zu verschaffen, indem sie ihre Entscheidungspraxis an Abwägungs- und Begründungserfordernissen der Konvention ausrichten – eingeschlossen die in den Artikeln 23 und 24 festgelegte medizinische Versorgung und Förderung bei Behinderung.
Ziel des Fachsymposiums ist es, die Situation von Flüchtlingskindern mit Behinderung aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten, den abgesteckten gesetzlichen Rahmen für ihre Versorgung zu erörtern und mit den EU-Konventionen in Bezug zu setzen. Darüber hinaus sollen Empfehlungen für eine Verbesserung der Situation erarbeitet werden.
Fachsymposium zur Versorgungssituation von Kindern mit Behinderung und Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin
14. November 2014
9.30 bis 15.30 Uhr
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Um Anmeldung bis zum 10.11.2014 wird gebeten.

















