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Lebenshilfe Berlin fordert Rückkehr von abgeschobener tschetschenischer Familie

26.02.201415:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Lebenshilfe Berlin fordert Rückkehr von abgeschobener tschetschenischer Familie
Ludger Gröting, Vorsitzender des Lebenshilfe e.V. Berlin, fordert mehr Menschlichkeit.
Ludger Gröting, Vorsitzender des Lebenshilfe e.V. Berlin, fordert mehr Menschlichkeit.

(openPR) Berlin. Mit großer Betroffenheit hat die Lebenshilfe Berlin die Abschiebung einer asylsuchenden tschetschenischen Familie am 13. Februar 2014 nach Polen aufgenommen. Die Familie lebte seit 15 Monaten mit Duldungsstatus in Berlin. Zwei ihrer drei Kinder waren mit schweren Behinderungen zur Welt gekommen. Wegen akuter Lebensgefahr wurde das zweijährige Mädchen mehrfach in der Charité behandelt. Trotz des andauernden lebensbedrohlichen Zustandes setzten die deutschen Behörden die Abschiebung der Familie in das Einreiseland Polen durch, obwohl die intensivmedizinische Versorgung der Tochter dort nicht gewährleistet ist.



Die Abschiebung fand unter dramatischen Umständen statt. Die anwesenden Polizisten weigerten sich zunächst, die offensichtlich kranken Kinder mitzunehmen. Trotz anderslautender Vereinbarung war die Familie auf der Reise nach Warschau ab der polnischen Grenze auf sich allein gestellt und von angemessener medizinischer Versorgung abgeschnitten.

Dieser Umgang mit schwerst behinderten Kindern ist nach Ansicht der Lebenshilfe Berlin ein Skandal. Sie dürfen keinesfalls aus einer kontinuierlichen Versorgung gerissen werden. Stattdessen benötigen sie ein stabiles Umfeld bei ihrer Betreuung und eine kontinuierliche Begleitung durch Vertrauenspersonen. Daher fordert die Lebenshilfe Berlin die sofortige Rückkehr der Familie nach Deutschland und wird die Bemühungen aller beteiligten Personen und Organisationen vorbehaltlos unterstützen. Die Lebenshilfe-Integrationskindertagesstätte garantiert den Kindern im Falle der Rückkehr eine unbürokratische Aufnahme.

Angesichts des tragischen Schicksals der abgeschobenen tschetschenischen Familie stellt sich die Frage, wie insbesondere asylsuchende Kinder mit sehr schweren Behinderungen rechtlich besser geschützt werden können. „Wir brauchen in Deutschland Rahmenbedingungen für schwer behinderte Kinder, die über das bestehende Regelverfahren hinausgehen und kein ´Verschieben` innerhalb Europas zulassen“, mahnt Ludger Gröting, Vorstandsvorsitzender der Lebenshilfe Berlin, „ein solch unmenschlicher Fall darf sich keinesfalls wiederholen!“

Bei einem Erfahrungs- und Informationsaustausch zur rechtlichen Situation von Kindern mit Behinderungen von Abschiebung bedrohter Familien, bei der u.a. Vertreter der Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Lebenshilfe Berlin anwesend waren, wurden auch Defizite bei der Dokumentation und Unterstützung betroffener Asylsuchender benannt. „In der Diskussion hat sich gezeigt, dass es in dieser Situation für Mitarbeiter in Diensten und Einrichtungen keine klaren Strategien und Handlungsanweisungen in Berlin gibt“, so iKita-Geschäftsführer Musa Al Munaizel.

Diese Defizite gilt es nun, unter Einbeziehung aller Träger und Verbände schnellstmöglich zu beseitigen, um in Zukunft schneller und effizienter reagieren zu können und Abschiebungen zu verhindern. Eine am konkreten Einzelfall ausgerichtete Vernetzung ist dafür absolut maßgebend. Die Lebenshilfe Berlin wird im Herbst 2014 ein Fachsymposium zu diesem Thema ausrichten.

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