(openPR) Widerrufsbelehrungen in Immobilien-Darlehensverträgen meistens ungültig.
Mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen sind fehlerhaft und damit unwirksam. Das ergab die Überprüfung der Widerrufsbelehrung in 300 Kreditverträgen durch die Verbraucherzentrale Hamburg.
Was ist zu beanstanden?
Laut Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg und auch der mehreren hundert Überprüfungen in unserem Hause informieren Banken in den Belehrungen oft nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist, oder es fehlen entscheidende Hinweise, insbesondere zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs. Teilweise finden sich auch ergänzende Formulierungen, die für Kreditnehmer verwirrend und unverständlich sind. Darüber hinaus werden oft keine Anschriften genannt, obwohl ein Telefonanruf für einen wirksamen Widerruf in Textform nicht ausreichend ist.
Was bedeutet das?
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit vorzeitig aufzulösen. Denn: Ist die Widerrufsbelehrung falsch, startet die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf des Kreditvertrags kann also jederzeit, faktisch „lebenslänglich“ erklärt werden.
Davon profitieren all jene, die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten oder noch sollen. Sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag widerrufen und sparen so die Vorfälligkeitsentschädigung, die im europäischen Vergleich in Deutschland überdurchschnittlich hoch ist.
Nach einer Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) aus Hamburg aus dem Jahre 2003 überragen die Vorfälligkeitsbeträge in Deutschland mehr als das Dreifache dessen, was in den übrigen europäischen Staaten im Durchschnitt verlangt wird bzw. verlangt werden darf. Der Studie zufolge werden bei gleichen Ausgangsbedingungen für eine Kredit von 100.000 € über zehn Jahre nach fünfjähriger Laufzeit eine Vorfälligkeit von etwa 1.500 € in Portugal, Belgien oder Niederlande, 3.000 € in Frankreich und Finnland oder zwischen 4.000 bis 5.000 € in Schweden und Österreich gezahlt, während in Deutschland ein Rekordbetrag von etwas über 10.000 € zu Buche schlägt.
Vorteilhaft könnte ein wirksamer Widerruf des alten Kreditvertrages darüber hinaus für Darlehensnehmer sein, die 2002 und später einen Immobilienkredit abgeschlossen haben und angesichts der niedrigen Zinsen gern in einen günstigeren Kredit umschulden möchten. Damit schlägt das Pendel bei der Ausgestaltung und Abwicklung von Immobiliendarlehen endlich auch einmal in Richtung Verbraucher aus. Allerdings werden die Finanzinstitute – gerade im Falle einer Umschuldung – den Kundenforderungen nicht ohne Weiteres nachkommen. Betroffene werden fast immer einen Anwalt brauchen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Was ist zu tun?
Ob auch „Ihre“ Widerrufsbelehrung falsch ist und ob Sie die Chance haben, sich von einem teuren Vertrag zu lösen oder von der Vorfälligkeitsentschädigung befreit zu werden, prüfen Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarkt oder auch die Verbraucherzentralen durch angeschlossene Juristen. Spätestens zur Durchführung des Widerrufes und zur anschließenden Korrespondenz mit der Bank, ggfs. auch zur Einreichung einer Klage sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, optimalerweise durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der auf die Wahrnehmung von Verbraucherrechten spezialisiert ist.
Formular zur Bewertung bei Verbraucherzentralen und einigen Anwälten
Wir als hochspezialisierte Anwälte und auch die Verbraucherzentralen verfügen über einen Formularvordruck, den Sie bei bei uns oder der Verbraucherzentrale anfordern können. In diesem Formular werden die wichtigsten Unterlagen angefordert und erforderlichen Fragen gestellt, um Ihre Angelegenheit einer ersten Bewertung zu unterziehen. Die Bewertung wird Ihnen sodann schriftlich erteilt. Die Kosten für die Bewertung sind gering, bei der Verbraucherzentrale Hamburg unter 100 €. Gegebenenfalls werden diese sogar durch Ihre Rechtschutzversicherung getragen.
Jakobs Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft veranstalten zu diesem Thema eine Vortragsreihe, zu der Sie sich anmelden können.
Sofern Sie „Ihren Fall“ und die Möglichkeit des Widerrufs Ihres Darlehensvertrages überprüfen lassen möchten bietet Jakobs Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft Ihnen einen kostenfreien Erstcheck an, in dem auch über die Höhe eventueller Kosten informiert wird. Bei Interesse füllen fordern Sie bitte den anliegenden Fragebogen aus und senden diesen per E-Mail, Fax oder per Post zurück. Eine außergerichtliche Interessenvertretung einschließlich der Begleitung etwaiger Neuverhandlungen bieten wir zu einem günstigen Honorar nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an.










