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BGH ZU KAPITALANLAGEN : RECHTSSCHUTZVERSICHERER MÜSSEN ZAHLEN

10.05.201307:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BGH ZU KAPITALANLAGEN : RECHTSSCHUTZVERSICHERER MÜSSEN ZAHLEN
Rechtsanwalt Herbert Jakobs
Rechtsanwalt Herbert Jakobs

(openPR) Bundesgerichtshof erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat am 08.05.2013 entschieden, dass die von zahlreichen Rechtsschutzversicherungen in ihren Versicherungsbedingungen verwendete „Effektenklausel“ und die „Prospekthaftungsklausel“ unwirksam sind.
Nach diesen Klauseln gewähren Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind.
Zur Begründung verweist der Bundesgerichtshof darauf, dass die Klauseln intransparent und damit unwirksam sind, da der durchschnittliche Versicherungsnehmer diesen Klauseln nicht hinreichend klar entnehmen kann, welche Geschäfte von dem Ausschluss erfasst sein sollen.

Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte begrüßen die verbraucherfreundliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich und raten allen Anlegern, die eine Ablehnung von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben sollten, diese durch einen fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

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