(openPR) Flexibilität von Hypothekenkrediten
Erstmals bietet der unabhängige Anbieter privater Baufinanzierung- Interhyp- ein Produkt an, bei dem Eigenheimkäufer ihre fest verzinslichen Baudarlehen ohne Strafzahlungen kündigen können.
Die Kündigungsmöglichkeit ohne Zahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung ist dann gegeben, wenn der Baukredit als Festzinsdarlehen mit einem Aufpreis von 500 € erworben wurde und der Kreditnehmer aus berufsbedingten Gründen umziehen muss. Allerdings richtet sich das Interhyp Angebot nur an Angestellte und Arbeiter. Unerheblich ist dabei, ob ein Arbeitnehmer seinen Wohnort freiwillig oder gezwungenermaßen wechselt. Möglich ist auch, das Darlehen gebührenfrei auf eine andere Immobilie zu übertragen.
Bislang musste der Kreditnehmer, der seine Immobilie wegen eines Umzugs oder aus persönlichen Gründen frühzeitig verkaufen und damit den Kredit ablösen wollte, mit hohen Strafzahlungen seitens der Banken rechnen. Hintergrund ist, dass deutsche Banken Baudarlehen über fest verzinste Pfandbriefe am Kapitalmarkt refinanzieren. Wird ein Darlehen frühzeitig ausgelöst, lässt sich die Bank den Verlust, den sie dadurch erleidet, dass sie den Pfandbriefbesitzern die Zinsen weiterhin bezahlen muss, von den Kreditnehmern ausgleichen.
Dabei ist nach wie vor umstritten, wie die Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet werden. Da die Gesetzlage viele Detailfragen offen lässt, wird der Streit über die Höhe der jeweiligen Entschädigungszahlungen oftmals über die Gerichte ausgetragen. Grundsätzlich besteht die Gefahr, dass die Banken die Unklarheiten für sich ausnutzen, um hier den Kunden zu benachteiligen.
Sollten Kunden Probleme bei der mit der Darlehenskündigung im Zusammenhang stehenden Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung haben, raten wir den Vorgang rechtlich prüfen lassen.
Diana Römhild
- Rechtsanwältin-








