openPR Recherche & Suche
Presseinformation

STRAFBEFREIENDE SELBSTANZEIGE – GESETZESVERSCHÄRFUNG AB DEM 01.01.2015

13.10.201418:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der fortgesetzte „Kampf“ der jeweiligen Finanzbehörden gegen sog. Steueroasen zeigt nunmehr „finale Wirkungstreffer“. Für die Durchführung einer Selbstanzeige unter optimalen Bedingungen (nach altem Recht) bleibt nunmehr nur noch Zeit bis Ende 2014.




1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 24.09.2014

Bereits am 08.05.2014 haben die deutschen Finanzminister der Länder und des Bundes einen ersten Beschluss zur Verschärfung der Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige gefasst. Der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 24.09.2014 sieht insbesondere nachfolgende Änderungen der Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige vor:


a) Verlängerung der steuerlichen Anlaufhemmung für nicht deklarierte ausländische Kapitaleinkünfte (§ 170 Abs. 6 AO-E)

Die Gesetzesänderung sieht vor, die Anlaufhemmung der steuerrechtlichen Festsetzungsverjährung für den Fall, dass Kapitalerträge aus Drittstaaten stammen, die nicht am automatischen Datenaustausch teilnehmen, dahingehend zu ändern, dass die Festsetzungsfrist frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem diese Kapitalerträge der Finanzbehörde bekannt geworden sind, spätestens jedoch 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.


b) Anhebung der Berichtigungspflicht auf zehn Jahre, auch für nicht besonders schwere Fälle (§ 371 Abs. 1 AO)

Die vorgesehene Änderung des § 371 Absatz 1 AO sieht weiterhin vor, dass Angaben zu allen strafrechtlich unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang zu berichtigen sind, allerdings mindestens zu allen Steuerstraftaten innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre. Für die Selbstanzeige bedeutet die Verlängerung der Berichtigungspflicht auf mindestens zehn Kalenderjahre für alle Fälle der Steuerhinterziehung, dass auch in Fällen der einfachen Steuerhinterziehung für zehn Jahre rückwirkend die hinterzogenen Steuern nacherklärt werden müssen, unabhängig davon, ob bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist.


c) Erweiterung der Sperrgründe (§ 371 Abs. 2 AO)

Die in § 371 Abs. 2 AO enthaltenen Sperrgründe für eine Selbstanzeige sollen erweitert werden, durch:

- die Aufnahme der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung an den Begünstigten oder an den an der Tat Beteiligten (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 a) AO),
- die Aufnahme der Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 e) AO),
- die Absenkung der Betragsgrenze von € 50.000,00 auf € 25.000,00 (§ 371 Abs. 2 Nr. 3 AO),
- die Aufnahme der Regelbeispiele des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 5 AO (§ 371 Abs. 2 Nr. 4 AO-E), wonach bei Vorliegen eines besonders schweren Falls, keine strafbefreiende Wirkung eintritt.


d) Aufnahme der Hinterziehungszinsen als Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 Abs. 3 AO)

Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige soll nunmehr nur dann eintreten, wenn neben den hinterzogenen Steuern - wie bisher -, auch die Hinterziehungszinsen sowie die Zinsen nach § 233a AO, soweit sie auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden, fristgemäß geleistet werden.


e) Staffelung des Zuschlags in § 398a AO

Gemäß § 398a AO gilt derzeit, dass in Fällen, in denen Straffreiheit nur deswegen nicht eintritt, weil der Hinterziehungsbetrag € 50.000,- übersteigt, dennoch von der Verfolgung einer Steuerstraftat abgesehen wird, wenn innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist die hinterzogenen Steuern entrichtet und ein Strafzuschlag in Höhe von 5% der hinterzogenen Steuer zugunsten der Staatskasse gezahlt werden. Wie bereits ausgeführt, soll die Betragsgrenze von € 50.000,- auf € 25.000,- herabgesetzt werden. Die Höhe des Strafzuschlags soll zukünftig höher und dazu noch gestaffelt sein: bei einem hinterzogenen Betrag von € 25.000,- bis € 100.000,- sind 10% der hinterzogenen Steuer, ab € 100.000,- sind 15% der hinterzogenen Steuer und über € 1.000.000,- 20% der hinterzogenen Steuer fällig.


f) Anwendungsbereich der geplanten Gesetzesänderungen

Die geplanten Gesetzesänderungen sollen am 01.01.2015 in Kraft treten und auf alle Sachverhalte Anwendung finden, für die Festsetzungsverjährung am 01.01.2015 noch nicht abgelaufen ist.


2. BaFin-Schreiben vom 05.03.2014

Weitergehender Druck wird durch ein BaFin-Schreiben erzeugt, mit welchem die Aufsichtsbehörde der deutschen Banken ihre „Banker“ dazu verpflichtet, bei bloßem Verdacht der Steuerhinterziehung/Geldwäsche Meldung an die zuständigen Kriminalämter zu machen. Diese Verpflichtung statuiert ein Rundschreiben der BaFin vom 05.03.2014 (Rundschreiben 1/2014 (GW), hier Ziff. II.), welches sich sowohl an Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute, als auch an Lebensversicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Personen und Unternehmen, die E-Geld verkaufen oder zurücktauschen, richtet. Keine Beweise sondern lediglich Hinweise (z.B. hohe Bareinzahlungen, Überweisungen von ausländischen Banken etc.) reichen für die Auslösung der Meldepflicht aus.
Um sich nicht selbst strafbar zu machen, werden Bankmitarbeiter im Zweifelsfall voraussichtlich immer die Verdachtsanzeige abgeben. Die Tat wäre damit entdeckt, die Strafbefreiung ausgeschlossen.


3. Gesetzgebungsinitiativen auf nationaler, internationaler und europäischer Ebene

Auch die bilateralen und supranationalen Vereinbarungen in Sachen Rechts- und Amtshilfe, insbesondere auch zum automatischen Datenaustausch, werden kurzfristig zum „gläsernen Steuerbürger“ führen. Auch hier steht das Risiko einer Tatentdeckung und somit eines Ausschlusses der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige im Raum.


4. Zusammenfassung

In Ansehung der anstehenden Gesetzesänderungen und Diskussionen in der Politik werden die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige ab dem 01.01.2015 nochmals verschärft. Ferner werden über kurz oder lang aufgrund bestehender Amts- und Rechtshilfeabkommen zwischen den Staaten Vermögenswerte kaum noch unentdeckt bleiben. Auch werden die deutschen Banken - im Hinblick auf die Vorgaben der BaFin - verstärkt auf verdächtige Vermögensbewegungen achten und gegebenenfalls Meldung erstatten. Um noch eine "günstige" Strafbefreiung zu erlangen, sollte daher - solange die derzeitige Gesetzeslage noch gilt - zeitnah eine Selbstanzeige eingereicht werden.

Für einen weitergehenden Informationsaustausch oder weitergehende Rückfragen stehe ich – auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs - an unseren Kanzleistandorten in Nürnberg und Zürich, gerne zur Verfügung. Vertraulichkeit und Diskretion ist hierbei oberstes Gebot.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 820704
 622

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „STRAFBEFREIENDE SELBSTANZEIGE – GESETZESVERSCHÄRFUNG AB DEM 01.01.2015“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kartellschadensersatzprüfung für Dieselautos
Kartellschadensersatzprüfung für Dieselautos
Die G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Nürnberg prüft für mehrere Mandanten, ob aufgrund der Enthüllungen des SPIEGEL (Nr. 30/22.07.2017, S. 12 ff.) Eigentümer von Dieselautos Schadensersatz nach kartellrechtlichen Vorschriften gegen Porsche, VW, Audi, BMW und Daimler/Mercedes geltend machen können. Der SPIEGEL hatte unter Berufung auf Recherchen bei Kartellbehörden, insbesondere ein dort zitiertes Kronzeugenschreiben von VW (eine Art kartellrechtliche Selbstanzeige), berichtet, dass die Überschreitung von Abg…
Compliance: Haftungsrisiko Statusbeurteilung
Compliance: Haftungsrisiko Statusbeurteilung
Rechtsfolgen und Haftungsrisiken unternehmerseitiger Fehleinschätzungen zur Sozialversicherungspflicht oder bewusst in Kauf genommener Scheinselbständigkeit werden gerade in kleineren und mittleren Betrieben regelmäßig unterschätzt, obwohl der Themenkreis strafrechtliche und persönliche Haftungsfragen regelmäßig berührt. Die wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen einer Fehleinschätzung sind für die gesellschaftsrechtlich Verantwortlichen (insbesondere Geschäftsführer) erheblich, insbesondere wenn sich der vermeintlich selbständige Di…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Strafbefreiende Selbstanzeige schützt vor Verurteilung wegen SteuerhinterziehungBild: Strafbefreiende Selbstanzeige schützt vor Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
Strafbefreiende Selbstanzeige schützt vor Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
Strafbefreiende Selbstanzeige schützt vor Verurteilung wegen Steuerhinterziehunggrprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Die strafbefreiende Selbstanzeige ist der einzige wirksame Schutz vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Die Zeit wird für Steuersünder aber langsam knapp. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, …
Bild: Steuerhinterziehung: Letzte Chance für strafbefreiende SelbstanzeigeBild: Steuerhinterziehung: Letzte Chance für strafbefreiende Selbstanzeige
Steuerhinterziehung: Letzte Chance für strafbefreiende Selbstanzeige
Steuerhinterziehung: Letzte Chance für strafbefreiende Selbstanzeige Wer Steuern hinterzogen und gegenüber dem Finanzamt immer noch nicht reinen Tisch gemacht hat, wird Probleme bekommen. Noch kann eine strafbefreiende Selbstanzeige gestellt werden. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen …
Bild: Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bei geerbtem SchwarzgeldBild: Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bei geerbtem Schwarzgeld
Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bei geerbtem Schwarzgeld
… melden. Werden die unversteuerten Einkünfte weiterhin dem Finanzamt gegenüber verschwiegen, machen sich die Erben selbst der Steuerhinterziehung strafbar. Dann kann noch eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung helfen. In den Fällen von geerbtem Schwarzgeld schützt Unwissenheit die Erben nicht vor Strafe. Sie sind verpflichtet, die …
Bild: Steuerhinterziehung: Regierung plant schärfere Regeln für strafbefreiende SelbstanzeigeBild: Steuerhinterziehung: Regierung plant schärfere Regeln für strafbefreiende Selbstanzeige
Steuerhinterziehung: Regierung plant schärfere Regeln für strafbefreiende Selbstanzeige
… Möglichkeit einer Steuer-Selbstanzeige nachdenkt, um straffrei aus der Angelegenheit herauszukommen, muss nicht nur dem Finanzamt gegenüber absolut reinen Tisch machen, sondern sollte sich auch beeilen, ehe eine eventuelle Gesetzesverschärfung dieses Unterfangen weiter erschwert. Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/steuerrecht/
Bild: Gesetzesänderung: Schärfere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige voraussichtlich ab Mai 2011 in KraftBild: Gesetzesänderung: Schärfere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige voraussichtlich ab Mai 2011 in Kraft
Gesetzesänderung: Schärfere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige voraussichtlich ab Mai 2011 in Kraft
München, 14.04.2011 – Am 17.03.2011 hat der Bundestag eine Verschärfung im Bereich des Steuerstrafrechts beschlossen. Durch deutlich strengere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige will der Gesetzgeber künftig vermeiden, dass Steuersünder sich nicht aus „Überzeugung“ zur Selbstanzeige entschließen, sondern diese Möglichkeit lediglich aus taktischen …
Bild: Steuerrecht, Steuerhinterziehung & Steuerstrafrecht – Warnung vor (vor-)eiliger SelbstanzeigeBild: Steuerrecht, Steuerhinterziehung & Steuerstrafrecht – Warnung vor (vor-)eiliger Selbstanzeige
Steuerrecht, Steuerhinterziehung & Steuerstrafrecht – Warnung vor (vor-)eiliger Selbstanzeige
„Warum Vorsicht bei voreiliger Selbstanzeige?“ Die strafbefreiende Selbstanzeige. Im deutschen Strafrecht ist die Regelung der Selbstanzeige nach § 371 AO (Abgabenordnung) bei Steuerhinterziehung einzigartig. Richtig angewendet, ist sie in der Lage, völlige Straffreiheit nach einer erfolgten Steuerhinterziehung herbeizuführen. Falsch angewendet jedoch, …
Bild: Ankauf neuer Steuer-CDs: Selbstanzeige nach wie vor möglich und sinnvollBild: Ankauf neuer Steuer-CDs: Selbstanzeige nach wie vor möglich und sinnvoll
Ankauf neuer Steuer-CDs: Selbstanzeige nach wie vor möglich und sinnvoll
… jüngsten Ankäufen von Daten-CDs durch die Steuerfahndungen, bei denen es zuletzt um deutsches Anlagekapital in Luxemburg ging, wird immer wieder berichtet, strafbefreiende Selbstanzeigen seien nun nicht mehr möglich. Die Begründung: Einzelne Kapitalanleger müssten aufgrund der Presseberichterstattung über den Daten-CD-Ankauf konkret damit rechnen, entdeckt …
Bild: Konto mit Schwarzgeld in der Schweiz - Selbstanzeige noch rechtzeitig stellenBild: Konto mit Schwarzgeld in der Schweiz - Selbstanzeige noch rechtzeitig stellen
Konto mit Schwarzgeld in der Schweiz - Selbstanzeige noch rechtzeitig stellen
Steuersünder mit Schwarzgeldkonten in der Schweiz sollten rechtzeitig über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachdenken. Denn die Gefahr der Entdeckung der Steuerhinterziehung steigt weiter an. Der automatische Austausch von Finanzdaten (AIA) ist für die Steuerfahndung ein scharfes Schwert im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung. …
Bild: Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Deutschland verschärft drastisch die Regeln für reuige SteuersünderBild: Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Deutschland verschärft drastisch die Regeln für reuige Steuersünder
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Deutschland verschärft drastisch die Regeln für reuige Steuersünder
München, 17.03.2011 – Die Bundesregierung diskutiert laufende eine deutliche Verschärfung der Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige, um den Vorgaben des BGH zu entsprechen. Laut dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz sollen die Voraussetzungen, unter denen eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, zum 1. April 2011 drastisch eingeschränkt werden. …
Steuerhinterziehung: schärfere Regeln für Selbstanzeige geplant - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Steuerhinterziehung: schärfere Regeln für Selbstanzeige geplant - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart grprainer.com/Steuerrecht.html führen aus: Die Diskussion um die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist nach den prominenten Fällen in der jüngeren Vergangenheit wieder neu entbrannt. Die Forderungen gehen so weit, die …
Sie lesen gerade: STRAFBEFREIENDE SELBSTANZEIGE – GESETZESVERSCHÄRFUNG AB DEM 01.01.2015