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Kartellschadensersatzprüfung für Dieselautos

31.07.201709:39 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Nürnberg prüft für mehrere Mandanten, ob aufgrund der Enthüllungen des SPIEGEL (Nr. 30/22.07.2017, S. 12 ff.) Eigentümer von Dieselautos Schadensersatz nach kartellrechtlichen Vorschriften gegen Porsche, VW, Audi, BMW und Daimler/Mercedes geltend machen können.



Der SPIEGEL hatte unter Berufung auf Recherchen bei Kartellbehörden, insbesondere ein dort zitiertes Kronzeugenschreiben von VW (eine Art kartellrechtliche Selbstanzeige), berichtet, dass die Überschreitung von Abgasgrenzwerten in realistischen Straßenverkehrsbedingungen darauf zurückzuführen ist, dass die 5 großen deutschen Hersteller sich in einem "Arbeitskreis Dieselmotoren" abgesprochen haben. Im Detail soll durch Absprachen der technologische Wettbewerb insbesondere bei sog. AdBlue-Fahrzeugen außer Kraft gesetzt worden sein. Die Hersteller sollen vereinbart haben, dass zur Erzielung eigener Kostenvorteile sowie zur Möglichkeit des Platzgewinns für zusätzlich verkaufbare Sonderausstattung Harnstofftanks nur in einer Größe verbaut werden, die nicht ausreicht, um die Abgase während eines typischen Serviceintervalls dauerhaft im täglichen Straßenverkehr abgasnormkonform zu reinigen.

Auf Basis eines solchen Sachverhalts stünde rechtlich im Raum, dass oberhalb von Abgasnormen liegender schädlicher Stickstoffausstoß der Dieselfahrzeuge auf der Kartellabsprache beruht. Dies wiederum dürfte zumindest wesentlich mitursächlich für das den Dieselfahrzeugen von Markt und Staat aktuell entgegengebrachte Misstrauen sein. Fallende Dieselgebrauchtwagenpreise wären dann auch kartellbedingt.

Rechtsanwalt Robert Nentwich von der G&P Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist daher beauftragt zu prüfen, ob ein solcher Wertverfall bei Wiederverkauf von Dieselfahrzeugen von den Autoherstellern ersetzt werden muss.

Die Kanzlei vertritt seit fast über 10 Jahren Mandanten im Rahmen des sog. "Private Enforcement", also der zivilrechtlichen Schadensersatzverfolgung von Kartellen parallel zu den staatlichen Bußgeldverfahren. Die G&P Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und deren Kartellrechts-Team um Rechtsanwalt Robert Nentwich kann dabei Erfolge wie das Erstreiten des immer noch maßgeblichen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2011 in Sachen "ORWI" (BGH, KZR 75/10) vorweisen und ist für kartellbetroffene Mandanten auch in Massenschadensverfahren mit vieljähriger Prozesserfahrung tätig.

Nähere Informationen unter www.dieselkartellschaden.de und www.gplaw.de.

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