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Das Streikrecht überflüssig machen?

07.10.201413:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Das Streikrecht überflüssig machen?
Unbedingtes individuelles Grundeinkommen, eBook, ISBN 978-3-943788-18-1, 9,95 Euro
Unbedingtes individuelles Grundeinkommen, eBook, ISBN 978-3-943788-18-1, 9,95 Euro

(openPR) Lenin meinte: „Aussperrungen, d.h. Massenentlassungen der Arbeiter auf Grund von Abmachungen der Unternehmer, sind eine ebenso notwendige und unvermeidliche Erscheinung in der kapitalistischen Gesellschaft wie auch die Streiks der Arbeiter.“


Der deutsche Jurist, Nationalökonom und Privatgelehrte Johann Karl Rodbertus, der im 19. Jahrhundert lebte, war überzeugt: „Vernünftiger wäre es doch eigentlich immer, vor dem Streike den Lohn festzusetzen, als nachher.“

Lenin hat Recht behalten. Die Vernunft hat sich nicht durchgesetzt. Die wiederholten Streiks bei der Deutschen Bahn und bei der Lufthansa schädigen die Unternehmen selbst und noch stärker deren Kunden und die Volkswirtschaft.

Man könnte auch moralische Bedenken haben, wenn Spitzenverdiener wie die Piloten der Lufthansa sich Vorruhestandsbezüge sichern möchten, die das Einkommen der meisten Bundesbürger, vor allem auch der Lokomotivführer, weit überschreiten. Dennoch fragt sich, ob letztere ihre Mitmenschen schädigen dürfen, oft sogar erheblich schädigen dürfen, um ihr einkommen aufzubessern.

Unter den gegebenen Umständen ist das Streikrecht unverzichtbar, um Ausbeutung zu verhindern, von der im gegenwärtigen Zeitalter des weltumspannenden Beutekapitalismus abhängig Beschäftigte besonders bedroht sind. Aufweichung des Streikrechts würde die Position derer noch weiter stärken, die sich auf Kosten ihrer Mitmenschen immer mehr Einkommen und Vermögen aneignen. Dadurch würde eine schiefe Ebene geschaffen, auf der die Gesellschaften geradewegs in die Plutokratie rutschen würden.

Andererseits schädigen Streiks immer auch Unbeteiligte und die Volkswirtschaft insgesamt. Die dabei verursachten Schäden übersteigen nicht selten den Nutzen der Streikenden bei weitem. Die wiederholten Streiks bei der Deutschen Bahn und bei der Lufthansa sind ein aktuelles Beispiel dafür.

Das Streikrecht wäre nur entbehrlich, wenn auf andere Weise

1. zuverlässig dafür gesorgt würde, daß die abhängig Beschäftigten in gerechter Weise an den von ihnen mit erarbeiteten Profiten beteiligt würden und

2. individuell und sozial jederzeit optimale Arbeitsbedingungen sichergestellt würden.

Beides zu erreichen, sollte bei gutem Willen der Politiker möglich sein. Daß mit diesem guten Willen bei den gegenwärtigen Macht-„Eliten“ nicht zu rechnen ist, läßt sich allerdings voraussagen. Denn genau diese haben uns ja durch unverantwortliche Deregulierung der Finanzwirtschaft die weltweite Finanz- und Staatschuldenkrise eingebrockt, der sie jetzt hilflos gegenüberstehen. Das letzte Mittel lautet inzwischen: Gelddrucken bis zum Abwinken und dieses – koste es die Menschen, was es wolle – ad libitum an Bankster und verantwortungslose Politiker verteilen.

Aber lassen wir uns durch den epochalen Triumpf von Dummheit und Eigennutz nicht beirren. Er ist menschlich, ja ist geradezu das Thema, das die gesamte Geschichte des Menschentieres wie ein roter Faden durchzieht. Die Geschichte beweist aber auch, daß sich hin und wieder die Vernunft Bahn bricht, nachdem die Unvernunft sich mit der Produktion von Leid und Elend vollkommen erschöpft hat.

Die zweite Bedingung für den Verzicht auf ein Streikrecht wäre durch eine entsprechende Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzrechts sowie strikter Überwachung der Einhaltung seiner Bestimmungen relativ leicht zu erreichen.

Die erste Bedingung erfordert aber eine größere Unabhängigkeit der abhängig Beschäftigten. Deren real verfügbare Einkommen dürften nicht dem freien Spiel der (Welt-)Marktkräfte überlassen werden. Denn dabei zögen sie ohne oder mit beschränktem Streikrecht immer den Kürzeren. Auch ihre Versorgung im Alter, im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit müßte unabhängig von der Beitragsbereitschaft der Arbeitgeber sichergestellt werden. Streiks könnten dann als Verteidigungsmittel gegen Übervorteilung und Ausbeutung überflüssig, mindestens aber entbehrlich werden.

Auch volkswirtschaftlich und gesellschaftlich wäre eine Einschränkung des Streikrechts sehr nachteilig. Erstens ginge mi tendenziell sinkenden verfügbaren Realeinkommen die Binnenkaufkraft anhaltend und beträchtlich zurück. Zweitens würden Massen- und Spitzeneinkommen noch schneller und weiter auseinander driften als bisher schon und so die ohnehin schon prekäre gesellschaftliche Integration noch stärker gefährden.

Da aber nicht nur abhängig Beschäftigte im Zeitalter des neoliberalen Beutekapitalismus Gefahr laufen, ausgebeutet zu werden, wäre über eine generelle Stärkung der (finanziell) Schwächeren Mitbürgerinnen und Mitbürger nachzudenken. Dies ist vor einigen Jahren in einer kleinen Studie geschehen. Sie trägt den Titel „Unbedingtes individuelles Grundeinkommen in Gestalt einer negativen Einkommensteuer – Kernstück einer unvermeidlichen Radikalreform unserer Gesellschaft“. In der Studie wird mit Zahlen untermauerte aufgezeigt, daß eine solche epochale Reform zum Schutze der Menschlichkeit vor den Klauen des Beutekapitalismus möglich ist. Die in der Studie vorgeschlagenen das Allgemeinwohl sichernden Reformen, unter denen die Einführung eines unbedingten individuellen Grundeinkommens im Mittelpunkt steht, wären geeignet, die Bevölkerung vor weiteren Verheerungen ihrer Lebenswelt durch skrupellose Profitorientierung und einer zur Lobbydemokratur verkommenen Demokratie zu schützen.

Die in der Studie vorgeschlagenen Reformen, die dort in keinerlei Beziehung zum Streikrecht betrachtet werden, verfolgen andere, größere Ziele, als notwendige Streiks auf Kosten Unbeteiligter zu beschränken oder verhindern. Sie sind nicht weniger als ein Weg zur Sicherung der sozialen und wirtschaftlichen Zukunft unserer Gesellschaft und unseres Staates. Aber sie könnten, sozusagen nebenbei, auch das Problem der Schädigung Unbeteiligter und der Volkswirtschaft durch Streiks lösen oder wenigstens mildern, indem Streiks strengen Zulässigkeitskriterien entsprechen müßten. Um den dadurch entstehenden Nachteil für die Beschäftigten auszugleichen wären das Grundeinkommen und seine Finanzierung entsprechend auszugestalten. Wer seinen Arbeitsvertrag kündigen kann, ohne dadurch in finanzielle Bedrängnis zu kommen, braucht nicht unbedingt zu streiken, um anzuzeigen, daß er bitte schön auch gerecht am gemeinsam erzeugten Sozialprodukt beteiligt werden möchte.

Nachdem sich die Gewerkschaften als unfähig erwiesen haben, Ausbeutung zu verhindern, wird es Zeit, über andere Wege zu mehr sozialer Gerechtigkeit und damit auch nachhaltiger sozialer und politischer Stabilität nachzudenken. Die zu erwartenden Auswirkungen der noch lange nicht ausgestandenen Banken- und Staatsschuldenkrise und der zu ihrer Eindämmung versuchten „Lösungen“ machen das zu einer vordringlichen Aufgabe.

Die Studie „Unbedingtes individuelles Grundeinkommen in Gestalt einer negativen Einkommensteuer - Kernstück einer unvermeidlichen Radikalreform unserer Gesellschaft“ (ISBN 978-3-943788-18-1, eBook). ist im eVerlag READ – Rüdenauer Edition Autor Digital erschienen und dort sowie in jeder guten (Internet-)Buchhandlung für 9,95 Euro erhältlich.

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