(openPR) (Lindlar) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) Nordrhein-Westfalen kritisiert das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld zum Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen.
"Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie nutzen Ihre Quasi-Monopolstellung als Arbeitgeber im Sozialwesen schamlos aus. Das nun vom Gericht in Bielefeld bestätigte Streikverbot macht ihre Bediensteten zu Arbeitnehmern zweiter Klasse", sagt NRW Sprecher Rainer Ponitka.
Bei dem kircheneigenen Arbeitsrecht handele es sich um eine Grundrechtseinschränkung. Das sei im modernen und säkularen Staat ein Skandal. Diese Sonderstellung der Kirchen sei weder vom Gesetzgeber noch der Justiz zu dulden.
Ponitka weiter: "Die Angestellten der Caritas sowie der Diakonie müssen sogar wegen Ihres persönlichen Lebenswandels um Ihre Weiterbeschäftigung fürchten. Nicht selten sind sie wegen Alltäglichkeiten wie einer Scheidung und der beabsichtigten erneuten Eheschliessung von einer Kündigung bedroht."
Hintergrund:
Am Mittwoch stellte das Arbeitsgericht Bielefeld das für Kirchen geltende Sonderrecht über das aus der Koalitionsfreiheit im Grundgesetz abgeleitete Streikrecht.
Links:
Politischer Leitfaden des IBKA: 3. Arbeit und Soziales http://www.ibka.org/leitfaden/lf-a.html
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Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte - insbesondere die Weltanschauungsfreiheit - und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.
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