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Kirchliches Sonderarbeitsrecht beenden

27.09.201017:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kirchliches Sonderarbeitsrecht beenden

(openPR) Konfessionslosenverband fordert Konsequenzen aus dem Urteil des EGMR

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Kündigung eines Organisten wegen Ehebruchs für unrechtmäßig erklärt hat. Zugleich fordert er den Gesetzgeber dazu auf, aus dem Urteil für das deutsche Arbeitsrecht Konsequenzen zu ziehen. "Es verstößt gegen die Menschenrechte, dass Mitgliedern kirchlicher Einrichtungen aufgrund ihres Privatlebens gekündigt werden kann, selbst wenn sie keine verkündigungsnahe oder Leitungsfunktion ausüben", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

Der IBKA fordert, kirchliche Einrichtungen, soweit sie nicht rein innerkirchliche Belange wahrnehmen, dem allgemein gültigen Arbeitsrecht zu unterwerfen.

Der IBKA weist darauf hin, dass viele Menschen ihren Beruf mangels Alternativen faktisch nur bei kirchlichen Arbeitgebern ausüben können. Dies gelte insbesondere für Sozialberufe. Er hält es einen unhaltbaren Zustand, dass diesen Arbeitnehmern der Schutz des allgemeinen Arbeitsrechts vorenthalten wird.

Hintergrund:

Am 23.September 2010 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Kündigung eines Organisten durch die katholische Kirchengemeinde wegen einer außerehelichen Beziehung unrechtmäßig war.

Kirchen dürfen Ehebrechern nicht mehr kündigen (Welt online)
http://www.welt.de/politik/deutschland/article9823313/Kirchen-duerfen-Ehebrechern-nicht-mehr-kuendigen.html

Der EGMR schießt das deutsche Kirchenarbeitsrecht sturmreif - Oder: Menschenrechte auch für Kirchenmitarbeiter (Reuter: Arbeitsrecht)
http://www.reuter-arbeitsrecht.de/grundsatzliches/der-egmr-schiest-das-deutsche-kirchenarbeitsrecht-sturmreif-oder-menschenrechte-auch-fur-kirchenmitarbeiter.html

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