(openPR) Am Rechtsstreit einer verbeamteten Lehrerin, die in NRW an einem Warnstreik teilgenommen hatte, hängt sich seit Wochen eine Diskussion über das Berufsbeamtentum auf. Nach einer Streikaktion war die Siegburger Lehrerin mit einer Disziplinarmaßnahme belegt worden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte diese Maßnahme aufgehoben. Eine unkluge Entscheidung, wie die dbb jugend nrw findet.
Der dbb hatte direkt nach dem Urteil Stellung für das Berufsbeamtentum und gegen ein Streikrecht für Beamte bezogen. Der DGB konterte naturgemäß dagegen: „Ein Streikrecht für Beamte würde die Funktionsfähigkeit des Staates nicht gefährden“, betont die stellvertretende DGB-Vorsitzende, Ingrid Sehrbrock. Dem widerspricht die dbb jugend nrw entschieden. „Gerne können wir bei dem Beispiel aus dem Bildungsbereich bleiben“, erklärt der Vorsitzende der dbb jugend nrw, Markus Schallenberg. Gerade bei den herrschenden Problemen im Bildungssektor sei regelmäßig und verlässlich stattfindender Unterricht dringend nötig.
„Stellen wir uns vor, dass die Lehrer in einen mehrwöchigen Arbeitskampf treten würden. Wie sollten die Inhalte, die die Schülerinnen und Schüler dann nicht vermittelt bekommen, aufgeholt werden?“, begründet Schallenberg die unabdingbare Beibehaltung des Streikverbotes. Das zeige, wie sensibel manche Bereiche seien. „Das Streikverbot für Beamte hat den sinnvollen Grund, wichtige Funktionen des Staates aufrecht zu erhalten. Die Ausbildung unserer Kinder darf durch ein Streikrecht für Beamte nicht gefährdet werden!“
Die Schulen sind derzeit schon so schlecht aufgestellt, dass bei Krankheitsfällen im Lehrerkollegium vielerorts ein Unterrichtsausfall unvermeidbar ist. Gar nicht auszudenken, wie es aussähe, wenn bei einem Arbeitskampf viele Lehrer gleichzeitig dem Unterricht fern bleiben würden. „Darum wird es von Seiten der dbb jugend nrw bei den anstehenden Tarifverhandlungen an die Beamten sicher keinen Aufruf zum Streik geben“, erklärt Schallenberg.












