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Der illusorische Einspruch des Norbert Blüm

02.10.201408:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Kinderbuchautor und Kabarettist Norbert Blüm hat kürzlich ein Buch veröffentlicht: "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten. Eine Polemik", Westend Verlag Frankfurt 2014. Nun, Fallbeispiele für Justizunrecht muss man heute nicht mehr finden, sondern kann sich nicht vor ihnen retten, s. justizkacke.de etc. Auch Blüms Bezeichnung für die BRD-Justiz als "System der Willkür und Arroganz" ist nicht sonderlich innovativ angesichts üblicher Begriffe wie "Saustall Justiz", "Rechtsbruchbude", "Rechtsbeugermafia" etc. Wozu also überhaupt so ein Buch, außer zum Geldverdienen für den Autor?


1. Ganz allgemein wird zum bestehenden Justiz-Unrecht nur viel heiße Luft aufgewirbelt mit der Quintessenz: Ich bin nur ein Ex-Arbeitsminister, und das Buch ist nur eine "Polemik", geschrieben nur von einem Nicht-Fachmann. Kurzum: Etwa so wertvoll wie ein Witzebuch von Willy Millowitsch, aber noch weitaus abstoßender. Denn alle aktuellen oder potentiellen Justizopfer bekommen hier noch einmal klipp und klar vorgesetzt, dass a) bekanntermaßen schlimmstes Unrecht besteht und b) nichts daran geändert wird, jedenfalls nicht zum besseren.
2. Objektiv ungleich viel wichtiger ganz konkret in Sachen Blüm ist aber seine Zugehörigkeit zur und Aktivität für die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2). Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 12.10.1983 unanfechtbar bestätigt, dass die V2-Gruppe von Häretikern geleitet wird. Die Vorgeschichte: Das Landgericht Hanau/Main hatte bereits am 11.12.1979 (Az. 2 S 231/79) festgestellt, dass der "Fundamentaltheologe Prof. Dr. Peter Knauer SJ" der "Katholischen Hochschule St. Georgen" Frankfurt a) ein offenkundiger Häretiker und dementsprechend absolut zwangsläufig b) kein Mitglied der katholischen Kirche, sondern eben ein Nichtkatholik ist. O-Ton LG Hanau: "Nach dem geltenden Kirchenrecht wird mithin an der Hochschule St. Georgen keine katholische Theologie mehr gelehrt." Der damalige "Bischof des Bistums Limburg" Wilhelm Kempf widersprach - n.b. aus gegebener Unmöglichkeit - mit keiner Silbe dem Häresievorwurf, sondern erklärte stattdessen öffentlich: »An der Hochschule St. Georgen lehrt niemand Theologie, der dazu nicht das "nihil obstat" seitens der zuständigen römischen Kongregation und die "missio canonica" des Jesuitengenerals hat.« Also: Jedes Kind muss schon durch den Katechismus wissen - und die Gerichte wissen es ja nachweislich ihrer ureigensten Urteile höchstselbst vollkommen klar, dass Häretiker keine Katholiken sind. Ergo: Es ist eine gerichtsnotorische endgültig bewiesene und endgültig rechtskräftige, niemals widerlegte sondern nur - ggf. ex silentio - immer wieder bestätigte Tatsache, dass die V2-Gruppe eine Gruppe von Nicht-Katholiken ist. Und im vollen Bewusstsein all dieser Tatsachen führt die BRD, u.z. sowohl die Justiz als auch "katholische Politiker" wie Norbert Blüm, einen ruinösen Vernichtungskrieg gegen Katholiken: Mit drakonischen Strafen werden die Bürger gezwungen, der unanfechtbar nichtkatholischen V2-Gruppe den Titel "römisch-katholische Kirche" zuzubilligen. Hier müsste Blüm kehren!
Fazit: Norbert Blüm hat mit seinem jetzigen "Einspruch" vielleicht manchen Menschen Hoffnung gegeben, ähnlich wie damals mit seiner nachdrücklichen Versicherung: "Die Renten sind gesichert." Wer glaubt, dank Blüms "Einspruch" könnte sich nun endlich etwas am "System der Willkür und Arroganz" bessern, huldigt einer Illusion.

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