openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Expertentipps für private Bauherren

24.07.201418:29 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Expertentipps für private Bauherren
Rechtsanwalt Thomas Schmitt
Rechtsanwalt Thomas Schmitt

(openPR) Garantie auf Solaranlagen zwei oder fünf Jahre lang

Viele private Bauherren lassen sich Photovoltaikanlagen aufs Dach setzen und verdienen mit der Einspeisung des Solarstromes ins öffentliche Netz gutes Geld. Was aber, wenn die Anlage defekt ist? Wie lange reicht eigentlich die Garantie, sprich Gewährleistungsfrist? Zu Photovoltaikanlagen, und speziell zur Gewährleistungsfrist, gibt es inzwischen eine Reihe von Urteilen, allerdings keine einheitliche Rechtsprechung. Ob private Bauherren zwei oder fünf Jahre Gewährleistung auf ihre Anlage haben, richtet sich nämlich vor allem nach der Installationsweise der Anlage. Das haben der Bundesgerichtshof (BGH) und diverse Oberlandesgerichte in verschiedenen Urteilen definiert. Einfache Anlagen, die nur auf dem Dach montiert sind, genießen bei Mängeln die übliche zweijährige Verjährungsfrist (BGH, Urteil vom 09.10.2013 – Aktenzeichen: VIII ZR 318/12). Sind Solaranlage und Haus aber baulich voneinander abhängig, steigt die Verjährungsfrist auf fünf Jahre (Urteil des Oberlandesgerichts München vom 10.12.2013 Aktenzeichen: 9 U 543/12 Bau). Das ist beispielsweise beim Solar- oder Plus-Energie-Haus der Fall: Ohne Photovoltaikanlage funktioniert das Haus nicht. Die Materie ist komplex. Aus Sicht der Bauherren ist anzuraten, da die Gewährleistung von der Art der Anlage abhängt, sich von ihren Planern entsprechend beraten lassen. Fünf Jahre Gewährleistung sind schließlich besser als nur zwei Jahre!



Erst die Abnahme klärt die Verhältnisse!

Sechs Monate nach Einzug gilt die Architektenleistung als abgenommen! Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.09.2013 (VII ZR 220/12) entschieden. Der BGH geht davon aus, dass der Bauherr ein Gebäude automatisch abnimmt, sobald er einzieht und sich dann sechs Monate lang nicht rührt. Das betrifft auch die Architektenleistung, wenn er diese nicht rügt.
Das Urteil des BGH scheint gut für den Rechtsfrieden zwischen Architekten und Auftraggeber zu sein. Allerdings sind die Planer mit dem neuen BGH-Urteil nicht automatisch aus dem Obligo und klare Verhältnisse nicht in jedem Fall geschaffen. Denn selbst wenn der Bauherr schon eingezogen ist, das Gebäude bereits übernommen hat, läuft die architektenrechtliche Verjährungsfrist solange nicht, wie noch Restarbeiten zu erledigen sind, noch Mängel beseitigt werden müssen oder der Bauherr noch auf Pläne und Unterlagen vom Planer wartet. Dies trifft vor allem dann zu, wenn Architekten auch die 4 Bauüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI) erbringen. In diesem Fall kann die Abnahme der Bauleistungen nicht gleichgesetzt werden mit der Abnahme der Architektenleistungen.
Denn der Bauüberwacher muss auch noch die Mangelbeseitigung der bei Abnahme erkannten Mängel überwachen und gegebenenfalls eine Nachabnahme durchführen (Vgl. Anlage 10 HOAI 2013 LPH 8 Buchstabe p). Dies kann sich einige Zeit hinziehen, auch nachdem der Bauherr das Gebäude längst bezogen hat. In diesem Fall wären die vom BGH genannten sechs Monate erst ab der Nachabnahme und nicht bereits ab dem Einzug zu berechnen.

Der Autor, Rechtsanwalt Thomas Schmitt, ist Partner der Kanzlei JuS Rechtsanwälte, Augsburg (www.jus-kanzlei.de). Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Schlichter gemäß der Schiedsordnung Bau (SOBau) des DAV. Er beschäftigt sich über 16 Jahren vornehmlich mit sämtlichen rechtlichen Fragen des Bau-, Architekten- und Immobilienrechts. Zudem ist Herr Rechtsanwalt Schmitt Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsvereins (ARGE BauR).

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 807659
 887

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Expertentipps für private Bauherren“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner Augsburg

Patientenbewertungen im Internet – Die richtige Reaktion
Patientenbewertungen im Internet – Die richtige Reaktion
Die Bewertung von Leistungen anderer ist stark im Trend. So möchte man seinen Mitmenschen über das Internet nach Inanspruchnahme der Leistung, z.B. einer Arztbehandlung oder einem Hotelbesuch, den Dienstleister unbedingt weiterempfehlen oder ihnen abraten. Auch von der anderen Seite – User, die einen guten bzw. neuen Arzt oder ein gutes Urlaubshotel suchen – wird das Angebot stark angenommen. Erspart man sich doch viel Ärger und Sucherei, wenn man gleich zum „Testsieger“ geht. Durch eine „schlechte Note“ kann der Bewertete aber erhebliche …
Gegendarstellungsanspruch gegen Webseiten-Blog
Gegendarstellungsanspruch gegen Webseiten-Blog
Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 28.11.2016 (Az.: 10 W 173/16) entschieden, dass auch gegen Gelegenheitsblogger ein Gegendarstellungsanspruch nach § 56 RStV bestehen kann. Worum ging es? Es wurden angeblich unrichtige Tatsachen auf einem Blog behauptet. Der Antragsteller begehrte einen Gegendarstellungsanspruch nach § 56 RStV. Das Besondere an dem Blog war, dass dieser grundsätzlich ein privater Blog war und nur unregelmäßig Beiträge erschienen sind. Wie entschied das Kammergericht? Das Kammergericht beschloss, dass der streit…

Das könnte Sie auch interessieren:

Ab 2016 muss das Eigenheim noch energiesparender sein
Ab 2016 muss das Eigenheim noch energiesparender sein
… keine bestimmte Technik vorgeschrieben und Bauherren können selbst wählen, wie die Standards erfüllt werden. Steigende Baukosten müssen also nicht sein, wenn geschickt geplant wird. Viele weitere Informationen, Expertentipps und Checklisten zum energiesparenden Bauen sowie zur Förderung finden Bauherren auf dem Ratgeberportal www.aktion-pro-eigenheim.de
Gesund bauen und wohnen: Diese Gütesiegel helfen bei der Baustoff-Auswahl
Gesund bauen und wohnen: Diese Gütesiegel helfen bei der Baustoff-Auswahl
… Das sorgt für ein gutes Gefühl in den eigenen vier Wänden, für langfristigen Werterhalt und spart teure Sanierungskosten. Viele weitere Informationen, Expertentipps und Checklisten zum gesunden Bauen und Wohnen finden Bauherren auf dem Ratgeberportal der Aktion pro Eigenheim im Ratgeber Wohngesundheit http://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/ratgeber/gesund-bauen-und-wohnen/
Bild: Tipps für die Immobilie vom BauträgerBild: Tipps für die Immobilie vom Bauträger
Tipps für die Immobilie vom Bauträger
Fallen erkennen und umgehen/Expertentipps für Verträge München, 28. Februar 2013. Die Eigentumswohnung oder das Haus sieht nicht aus wie in der Visualisierung des Architekten, Grundrisse stimmen nicht und die Materialien erscheinen nicht so hochwertig wie gewünscht – Albträume eines Bauherrn. Wer seine Immobilie vom Bauträger kauft, hat mehr Sicherheit. …
Bild: Expertentipps für Architekten und IngenieureBild: Expertentipps für Architekten und Ingenieure
Expertentipps für Architekten und Ingenieure
… aus eigener Tasche in voller Höhe zahlen. Den Bauherrn freut’s: Er bekommt mehr für sein Geld als ihm eigentlich zustünde. Den Schaden hat der Planer.Expertentipps für private Bauherren Architektenvertrag sorgt für klare Verhältnisse „Bauen mit dem Architekten ist teuer" – so lautet zumindest eine weitverbreitete Meinung. Deshalb neigen Bauherren dazu, …
Bild: Energiesparnetzwerk jetzt auch auf Facebook und YouTubeBild: Energiesparnetzwerk jetzt auch auf Facebook und YouTube
Energiesparnetzwerk jetzt auch auf Facebook und YouTube
… und Besucher der Seite erhalten ein umfassendes Informationsangebot zu Modernisierungsmaßnahmen und zu Möglichkeiten der Energieeinsparung. Neben aktuellen Themen stehen Expertentipps, beispielsweise zu Schimmelproblemen, sowie Förderangebote und Berichte über durchgeführte Modernisierungen zur Verfügung. Zudem ist das Energiesparnetzwerk mit einem …
Ratgeber für Bauherren und Modernisierer
Ratgeber für Bauherren und Modernisierer
… Themenfelder sowie der Produkte, die zur Realisierung einer Baumaßnahme notwendig sind. Redaktionelle Texte geben grundlegende Informationen zu den einzelnen Bauabschnitten und Hausteilen, zahlreiche Expertentipps und eine Warenkunde weisen auf die Besonderheiten der Baustoffe und Bauelemente sowie deren Verarbeitung und Pflege hin. Eignet sich ein Produkt auch …
Schimmelbefall - besser vorbeugen als sanieren
Schimmelbefall - besser vorbeugen als sanieren
… in genossenschaftseigenen Mietwohnungen. Gemeinsam mit Baufachanwalt Helmut Aschenbrenner hat sie den Haufe-Ratgeber „Feuchtigkeits- und Schimmelschäden“ verfasst, der mit Begleit-CD, praktischen Expertentipps und Checklisten ab 17. Dezember im Handel ist. Die Autorin warnt vor einer Milchmädchenrechnung: „Moderne, abgedichtete Fenster, der Versuch weniger …
Bild: Expertentipps für private und öffentliche BauherrenBild: Expertentipps für private und öffentliche Bauherren
Expertentipps für private und öffentliche Bauherren
Expertentipps für private und öffentliche Bauherren Bauherren müssen SiGeKo beauftragen! Wer baut, der ist als Bauherr für seine Baustelle verantwortlich. Das gilt auch für die Sicherheit und Gesundheit der dort beschäftigten Menschen. Seit 1998 regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – kurz Baustellenverordnung oder …
Wege zum Wunschkredit: So verbessern Familien ihre Bonität - Dos and Don'ts bei der Baufinanzierung
Wege zum Wunschkredit: So verbessern Familien ihre Bonität - Dos and Don'ts bei der Baufinanzierung
… Handyverträge kündigt und seine Daten auf Richtigkeit prüft, kann sich bei der Baufinanzierung viel Ärger und ein böses Erwachen ersparen. Viele weitere Informationen, Expertentipps und Checklisten rund um Baufinanzierung und Fördermittel finden Bauherren auf dem Ratgeberportal der Aktion pro Eigenheim http://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/finanzierung/
Bild: FlämingBau - Messe für HAUS, ENERGIE und UMWELTBild: FlämingBau - Messe für HAUS, ENERGIE und UMWELT
FlämingBau - Messe für HAUS, ENERGIE und UMWELT
… Fläminghalle. Clever Bauen, Energie sparen und sicher Wohnen sind Leitthemen der Messe. Mehr als 60 Anbieter informieren und beraten individuell. Nützliche Expertentipps im umfangreichen Besucherfachprogramm. Ausführliche Informationen unter www.FlämingBau.de. Regional orientiert, auf eine Branche konzentriert und nah am Kunden – die FlämingBau spricht …
Sie lesen gerade: Expertentipps für private Bauherren