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Tipps für die Immobilie vom Bauträger

28.02.201311:53 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Tipps für die Immobilie vom Bauträger

(openPR) Fallen erkennen und umgehen/Expertentipps für Verträge

München, 28. Februar 2013. Die Eigentumswohnung oder das Haus sieht nicht aus wie in der Visualisierung des Architekten, Grundrisse stimmen nicht und die Materialien erscheinen nicht so hochwertig wie gewünscht – Albträume eines Bauherrn. Wer seine Immobilie vom Bauträger kauft, hat mehr Sicherheit. Doch auch hier lauern in einigen Verträgen Stolpersteine. Der Münchner Bauträger Euro Grundinvest gibt Expertentipps und sagt, worauf es ankommt.



Angaben im Prospekt
Der Haus- oder Wohnungskauf beginnt fast immer mit dem Durchblättern vieler farbenfroher Prospekte. „Diese Broschüren gelten nicht als Grundlage des notariellen Kaufvertrags“, sagt Martin Greppmair, Head of Projektmanagement bei Euro Grundinvest. Deshalb sollten sich Käufer vor der Vertragsunterzeichnung alle Pläne und Urkunden, die Vertragsbestandteil werden, genau anschauen.

Maßangaben
Oft kommt es vor, dass sich genaue Maße nicht direkt bei Vertragsabschluss bestimmen lassen. Ungefähre Angaben sollten Bauherren allerdings nur dort akzeptieren, wo Toleranzen erträglich sind. Beim Fertigstellungstermin oder der Wohnflächenberechnung sind verbindliche Angaben Pflicht – auch mit Blick auf die Fremdfinanzierung mit einem Immobilienkredit. „Bauherren sollten sich nicht hinhalten lassen, wenn es um konkrete Termine geht. Diese müssen im Vertrag verbindlich festgeschrieben sein“, erläutert Greppmair.

Eigenleistungen
Um Geld zu sparen, legen viele Bauherren selbst Hand an. Doch wer haftet, wenn durch die Eigenleistungen Schäden oder Verzögerungen auftreten? Wer selbst anpackt, sollte unbedingt bereits vor Vertragsabschluss genau auflisten, welche Eigenleistungen er erbringen will. Auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird in diesem Fall zusätzlich erforderlich.

Materialien
Häufig finden sich in der Baubeschreibung konkrete Angaben zu speziellen Baustoffen, die mit dem Zusatz ‚oder gleichwertiges Material’ versehen sind. Martin Greppmair rät: „Der Begriff ‚gleichwertig’ ist nichtssagend. Als Laie kann ein Bauherr oft nicht zwischen hochwertigen und minderwertigen Materialien unterscheiden. Die Angaben sollten deshalb immer genau und unmissverständlich sein.“

Objektbeschreibung
Eine besondere Beachtung sollte im Bauvertrag der Objektbeschreibung zukommen. Darin wird vereinbart, was später geliefert wird. Hier finden sich neben Ausführungen zur Aufteilung der Immobilie und konkreten Herstellerangaben zu verwendeten Materialien auch Energiekennwerte und Schallschutzmaßnahmen.

Wohnflächenberechnung
Bei Neubauten von Bauträgerhäusern oder Eigentumswohnungen werden die Flächen oft nur anhand der Pläne berechnet. Nach der Fertigstellung weichen die Immobilien häufig an einigen Stellen von den Plänen ab, sodass die Grundfläche unter Umständen kleiner ausfällt. Käufer sollten daher die Fläche nach der Fertigstellung noch einmal anhand der Wohnflächenverordnung überprüfen.

Zahlungsplan
Im Vertrag sollte ein Zahlungsplan enthalten sein. Üblich sind laut Euro Grundinvest Abschlagszahlungen – zum Beispiel nach der Dacheindeckung, der abgeschlossenen Installation und dem Fenstereinbau oder nach dem fertigen Innenausbau. Für die endgültige Abnahme des Rohbaus empfiehlt es sich zudem, einen unabhängigen Bausachverständigen zu Rate zu ziehen.

Zeitplan
Verzögert sich die Fertigstellung, können für den Bauherrn zusätzliche Miet- oder Hotelkosten entstehen. Der Experte von Euro Grundinvest rät: „Im Vertrag müssen Datumsangaben für den Baubeginn und die Fertigstellung stehen. So bekommt der Bauherr Planungssicherheit und kann den Bauträger im Falle einer Verzögerung für die entstandenen Kosten haftbar machen.“

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