openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Widerruf von Immobilienfinanzierungen

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht: baum - reiter & collegen.
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht: baum - reiter & collegen.

(openPR) Wer ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen hat, wurde in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind unwirksam. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer auch dann noch vom Kreditvertrag zurücktreten kann, wenn die die eigentlich nur 14-tägige Widerrufsfrist längst abgelaufen ist.

Warum ist das Thema aktuell so in der Diskussion? Prof. Dr. Julius Reiter, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Experte für Kreditrecht aus Düsseldorf, der Widerrufe für Mandanten deutschlandweit begleitet: „Der Wunsch, Immobiliendarlehen umzuschulden kommt aktuell vermehrt auf, da die Zinsen so sensationell niedrig sind und mancher Kreditnehmer von Umschuldung träumt!“

Dieser Traum ist aber angesichts hoher Vorfälligkeitsentschädigungen schnell ausgeträumt.

So wirklich neu ist die „Widerrufslösung“ nicht: Das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen wurde bereits 2002 geändert, also lange bevor die heute relevanten Verträge geschlossen wurden. Demnach gilt eine zweiwöchige Widerrufsfrist, wenn der Kreditnehmer über sein Widerrufsrecht deutlich und schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Wurde er nicht oder nur unvollständig über sein Widerrufsrecht belehrt, wird diese Frist nicht in Gang gesetzt. Das heißt: Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann der Kreditnehmer auch Verträge, die schon seit einigen Jahren laufen oder auch schon vorzeitig zurückgezahlt wurden, auch heute noch widerrufen.

Bei einem erfolgreichen Widerruf muss die Bank den Vertrag zurück nehmen, eventuelle Grundbucheintragungen löschen und akzeptieren, dass nur die restschuld beglichen wird.

Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei baum • reiter & Collegen hat unter http://baum-reiter.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung-ohne-vorfälligkeitsentschädigung alle notwendigen Informationen bereitgestellt. Wer unsicher ist, kann seinen Widerrufsanspruch zum Pauschalpreis von 50 Euro von einem Experten juristisch prüfen lassen.

Für den Inhalt dieser Pressemitteilung verantwortlich:

Prof. Dr. Julius Reiter
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Professor für Wirtschaftsrecht (FOM)

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 807251
 874

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Widerruf von Immobilienfinanzierungen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte baum • reiter & collegen

Bild: "Die Geld-zurückhol-Experten" - baum-reiter & collegen im "FOCUS"
"Die Geld-zurückhol-Experten" - baum-reiter & collegen im "FOCUS"
Der "FOCUS" stellt die führenden Juristen und Wirtschaftskanzleien Deutschlands regelmäßig in seiner FOCUS-Anwaltsliste vor. In der "Spezial-Ausgabe" werden 800 führende Rechtsanwälte und Kanzleien gelistet und zum Teil in umfangreichen Portraits vorgestellt. Ab Seite 94 unter dem Titel "Im Kampf gegen die Abzocker": Eine ausführliche Würdigung der seit Jahren mit Anlegerskandalen, Datenspäh-Affären, Korruption in großen Konzernen und dubiosen Kreditverträgen befassten Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei "baum reiter & collegen". Die beiden Par…
Bild: "Die Geld-zurückhol-Experten" - baum-reiter & collegen im "FOCUS"
"Die Geld-zurückhol-Experten" - baum-reiter & collegen im "FOCUS"
Der "FOCUS" stellt die führenden Juristen und Wirtschaftskanzleien Deutschlands regelmäßig in seiner FOCUS-Anwaltsliste vor. In der "Spezial-Ausgabe" werden 800 führende Rechtsanwälte und Kanzleien gelistet und zum Teil in umfangreichen Portraits vorgestellt. Ab Seite 94 unter dem Titel "Im Kampf gegen die Abzocker": Eine ausführliche Würdigung der seit Jahren mit Anlegerskandalen, Datenspäh-Affären, Korruption in großen Konzernen und dubiosen Kreditverträgen befassten Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei "baum reiter & collegen". Die beiden Par…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Darlehen widerrufen, Zinslast senkenBild: Darlehen widerrufen, Zinslast senken
Darlehen widerrufen, Zinslast senken
… Widerrufsbelehrung verwendet hat. Bei zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen ist das nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg bei rund 80 Prozent der Immobilienfinanzierungen der Fall. Die Folge ist, dass die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und die Darlehen auch heute noch widerrufen werden können. Ursprünglich …
Bild: Widerruf von Darlehen: Handeln bevor die Zinsen steigenBild: Widerruf von Darlehen: Handeln bevor die Zinsen steigen
Widerruf von Darlehen: Handeln bevor die Zinsen steigen
… stellte eine Zäsur in Sachen Darlehenswiderruf dar. Der Widerruf von Immobiliendarlehen, die bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden, war nur bis zu diesem Tag möglich. Immobilienfinanzierungen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, sind von dieser Frist nicht betroffen und können immer noch widerrufen werden, wenn die Bank eine fehlerhafte …
Bild: Darlehenswiderruf erfolgreich - unklare Angabe zum Abschluss einer GebäudeversicherungBild: Darlehenswiderruf erfolgreich - unklare Angabe zum Abschluss einer Gebäudeversicherung
Darlehenswiderruf erfolgreich - unklare Angabe zum Abschluss einer Gebäudeversicherung
Fehlende oder falsche Pflichtangaben ermöglichen bei Immobilienfinanzierungen, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, immer noch den Widerruf des Darlehens. Vom Ende des sog. "ewigen Widerrufsrechts" sind Immobiliendarlehen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, nicht betroffen. Hier kann der Widerrufsjoker immer noch gezogen werden, …
Bild: Falsche Widerrufsbelehrung ermöglicht Widerruf bei vielen Banken
Falsche Widerrufsbelehrung ermöglicht Widerruf bei vielen Banken
"Gerade in den Jahren 2006 bis 2008 wurden sehr häufig unwirksame Widerrufsbelehrungen verwendet. Immobilienfinanzierungen, die in dieser Zeit abgeschlossen wurden, dürften grundsätzlich widerrufbar sein!" Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei "mzs Rechtsanwälte" rät Sparkassenkunden, …
Bild: Immobiliendarlehen - Jetzt Widerruf prüfen und umschulden
Immobiliendarlehen - Jetzt Widerruf prüfen und umschulden
Immobiliendarlehen oder Immobilienfinanzierungen sind in aller Regel langfristige Geschäftsverbindungen ohne Ausstiegsmöglichkeiten. Ein Recht zur Kündigung besteht regelmäßig erst nach Ablauf einer Vertragsdauer von 10 Jahren. Selbst in ´Hochzinsphasen werden 5- oder 10 -jährige Hypothekendarlehen vergeben. Kreditnehmer können nur durch Zahlung sehr …
Bild: Hilfe beim Widerruf von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Kreditverträgen
Hilfe beim Widerruf von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Kreditverträgen
… Widerspruchsmöglichkeiten zumindest gegen deutsches Recht verstoßen und daher in einem einfachen Verfahren widerrufbar sind. Viel diskutiert wird auch der mögliche Widerruf von Immobilienfinanzierungen, ganz besonders nachdem sich in sehr vielen Fällen von Finanzierungen durch die ING DiBa glasklare Widerrufsmöglichkeiten ergeben haben. Podewils, Fachanwalt für …
Bild: Vorfälligkeitsentgelt bei Kündigung einer Immobilienfinanzierung zu hoch – Widerruf prüfen
Vorfälligkeitsentgelt bei Kündigung einer Immobilienfinanzierung zu hoch – Widerruf prüfen
… ungutes Gefühl. "Zu recht", meint Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart und bundesweit mit dem Thema "Widerruf von Immobilienfinanzierungen befasst, und verweist auf die unmäßig hohen Vorfälligkeitsentschädigungen der Banken: " Die Banken halten sich mit hohen Vorfälligkeitsentschädigungen schadlos für …
Bild: Immobilienfinanzierung: Widerruf auch nach einer Kündigung noch wirksam
Immobilienfinanzierung: Widerruf auch nach einer Kündigung noch wirksam
"Das Thema Widerruf von Immobilienfinanzierungen sollte nicht nur für aktuelle Immobilienfinanzierungen interessant sein!" Der Düsseldorfer Kreditrechtexperte und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Prof. Dr. Julius Reiter erinnert daran, dass auch bereits gekündigte Verträge noch wirksam widerrufen werden können. Was sich da eigentlich sinnlos …
Bild: Baudarlehen widerrufen – Auch wenn Unterlagen verlorengegangen sind
Baudarlehen widerrufen – Auch wenn Unterlagen verlorengegangen sind
… "Hat er nicht!", so Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart, der sich bundesweit mit dem Thema "Widerruf von Immobilienfinanzierungen" befasst: "Banken sind verpflichtet, diese Kundendokumente vorzuhalten und auch verpflichtet, Auskunft zu geben!“ Allerdings - diese Erfahrung macht Staudenmayer in …
Bild: Banken weisen den Widerruf von Immobilienfinanzierungen häufig unberechtigt zurück
Banken weisen den Widerruf von Immobilienfinanzierungen häufig unberechtigt zurück
… einem Darlehenswiderruf bitten. Dazu Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart und bundesweit mit dem Thema "Widerruf von Immobilienfinanzierungen" befasst: „Eine ablehnende oder verzögernde Grundhaltung bei der Widerrufsbearbeitung spart der Bank natürlich bares Geld. Viele Kunden lassen sich dadurch …
Sie lesen gerade: Widerruf von Immobilienfinanzierungen