openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Widerruf von Darlehen: Handeln bevor die Zinsen steigen

20.12.201611:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Widerruf von Darlehen: Handeln bevor die Zinsen steigen
GRP Rainer LLP
GRP Rainer LLP

(openPR) Widerruf von Darlehen: Handeln bevor die Zinsen steigen

Ein zaghafter Anstieg der Zinsen ist bereits zu spüren. Wer sein Immobiliendarlehen noch widerrufen oder seinen Widerruf durchsetzen möchte, sollte handeln, solange die Zinsen niedrig sind.



GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der 21. Juni 2016 stellte eine Zäsur in Sachen Darlehenswiderruf dar. Der Widerruf von Immobiliendarlehen, die bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden, war nur bis zu diesem Tag möglich. Immobilienfinanzierungen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, sind von dieser Frist nicht betroffen und können immer noch widerrufen werden, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Durch den erfolgreichen Widerruf eines Darlehens und einer Umschuldung zu günstigen Konditionen kann der Verbraucher einen stattlichen Betrag an Bauzinsen sparen. Wie hoch diese Ersparnis ausfällt, hängt natürlich auch immer von der Höhe des Darlehens und den Zinskonditionen ab. Langsam lässt sich nun wieder ein leichter Anstieg der Zinsen spüren. Der Widerrufsjoker sollte gezogen werden, solange es sich noch lohnt.

Auch Verbraucher, die fristgerecht aber bislang erfolglos den Widerruf ihres zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehens erklärt haben, sollten die Zinsentwicklung im Auge behalten. Auch wenn die Bank oder Sparkasse den Widerruf abgelehnt hat, bedeutet das nicht, dass er sich nicht durchsetzen lässt. Die Rechtslage spricht in vielen Fällen für die Verbraucher und die Begründung der Banken für die Ablehnung eines Widerrufs steht häufig auf wackeligen Füßen.

Denn die meisten Argumente der Banken, wie treuwidrige Ausübung oder Verwirkung des Widerrufsrechts wurden inzwischen von vielen Gerichten abgeschmettert. In der Regel gilt, dass ein Widerruf dann möglich ist, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und dadurch die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde. Bei Altverträgen war z.B. der Beginn der Widerrufsfrist häufig nicht eindeutig formuliert.

Auch bei jüngeren Immobiliendarlehen seit 2010 ist es immer noch zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gekommen. Dabei kann es z.B. um die aufgeführten Pflichtangaben gehen.

Verbraucher, die ihren erklärten Widerruf durchsetzen oder ihr Darlehen widerrufen möchten, können sich an im Bankrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 932199
 563

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Widerruf von Darlehen: Handeln bevor die Zinsen steigen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte

Bild: Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe GeldbußeBild: Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße Durch illegale Kartellabsprachen sollten die Preise für optische Laufwerke auf hohem Niveau gehalten werden. Das Gericht der Europäischen Union hat die Bußgelder gegen die Kartellanten nun bestätigt. Der Fall, den das EuG nun entschieden hat, reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Von Juli 2004 bis November 2008 soll es nach Ermittlungen der EU-Kommission zu illegalen Absprachen bei optischen Laufwerken für PCs gekommen sein, blickt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte zurück…
Bild: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werdenBild: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Ein Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat das Landgericht Essen mit Beschluss vom 15. März 2019 entschieden (Az.: 43 O 16/19). Wird ein Likör in der Werbung als bekömmlich bezeichnet, liegt ein Verstoß gegen die Health Claims Verordnung (HCVO) und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Das hat das Landgericht Essen klargestellt. Zweck der Health Claims Verordnung ist u.a. der Schutz der Verbraucher. Dazu gehört auch, dass der Verbraucher durch gesund…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Widerruf von Darlehen: OLG Frankfurt stärkt Verbrauchern den RückenBild: Widerruf von Darlehen: OLG Frankfurt stärkt Verbrauchern den Rücken
Widerruf von Darlehen: OLG Frankfurt stärkt Verbrauchern den Rücken
Das Oberlandesgericht Frankfurt stärkt den Verbrauchern beim Widerruf von Darlehen den Rücken. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung sei das Widerrufsrecht auch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags nicht verwirkt. Schon mit Urteil vom 26. August 2015 stellte das OLG Frankfurt fest, dass sich die Banken beim Widerruf von Darlehen nicht auf Vertrauensschutz …
Bild: Widerruf von Darlehen: BGH stärkt Rechte des VerbrauchersBild: Widerruf von Darlehen: BGH stärkt Rechte des Verbrauchers
Widerruf von Darlehen: BGH stärkt Rechte des Verbrauchers
Es ist völlig unerheblich, aus welchem Grund ein Verbraucher sein Darlehen widerruft. Denn die Motivation spielt für die Wirksamkeit eines Widerrufs keine Rolle. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. März 2016 hervor (Az.: VIII ZR 146/15). Vor dem BGH ging es in dem konkreten Fall zwar nicht um den Widerruf eines Darlehens, sondern …
Bild: Darlehen widerrufen solange es noch möglich istBild: Darlehen widerrufen solange es noch möglich ist
Darlehen widerrufen solange es noch möglich ist
Mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie im kommenden Jahr wird das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen zeitlich begrenzt. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die zeitliche Begrenzung des Widerrufs auch für Altverträge gelten. Der Widerrufsjoker wäre dann Geschichte. „Und mit ihm auch die Möglichkeit, von den anhaltend niedrigen …
Bild: Niedrige Zinsen nutzen - Kreditverträge jetzt umschuldenBild: Niedrige Zinsen nutzen - Kreditverträge jetzt umschulden
Niedrige Zinsen nutzen - Kreditverträge jetzt umschulden
… Vielzahl von geprüften Kreditverträgen verschiedenster Banken der vergangenen Jahre kann festgestellt werden, dass weit über die Hälfte der Verträge keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten. Häufig haben die Banken veraltete Muster oder eigene Formulierungen benutzt, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen und somit fehlerhaft sind. …
Bild: Darlehen jetzt widerrufen – Infoveranstaltung am 2. DezemberBild: Darlehen jetzt widerrufen – Infoveranstaltung am 2. Dezember
Darlehen jetzt widerrufen – Infoveranstaltung am 2. Dezember
Das Thema Darlehenswiderruf ist aktueller denn je. „Gerade vor dem Hintergrund, dass der Widerruf von Altverträgen eventuell schon im kommenden Juni nicht mehr möglich sein könnte, wird es für die Verbraucher jetzt Zeit, zu handeln“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber, Kanzlei Cäsar-Preller Wiesbaden. Wer zurzeit ein Darlehen, beispielsweise zur Baufinanzierung …
Bild: Darlehen widerrufen, Zinslast senkenBild: Darlehen widerrufen, Zinslast senken
Darlehen widerrufen, Zinslast senken
Noch bis zum 21. Juni kann der Widerrufsjoker zum Ausstieg aus einem teuren Immobilienkredit verhelfen, ohne dass der Verbraucher eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zinsen sind derzeit auf einem historischen Tiefstand. …
Bild: Ewiges Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen könnte endlich sein – jetzt handelnBild: Ewiges Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen könnte endlich sein – jetzt handeln
Ewiges Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen könnte endlich sein – jetzt handeln
Das „ewige“ Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen könnte doch endlich sein. Zumindest wenn es nach Plänen der Bundesregierung geht. Die könnte den Widerrufsjoker aus dem Spiel ziehen. Der Widerruf eines Darlehensvertrags bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung wäre dann voraussichtlich nur noch bis Juni 2016 möglich. „Bis dahin besteht auf jeden Fall …
Bild: Steigende Zinsen zu erwarten – Darlehen jetzt widerrufenBild: Steigende Zinsen zu erwarten – Darlehen jetzt widerrufen
Steigende Zinsen zu erwarten – Darlehen jetzt widerrufen
… hat den Leitzins erhöht. Es wäre wenig verwunderlich, wenn dadurch auch in Deutschland die Zinsen demnächst wieder steigen. „Noch sind die Zinsen niedrig und der Widerruf eines alten Darlehens kann sich lohnen. Aber es ist Zeit zu handeln“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Üblicherweise haben die Zinsentscheidungen …
Bild: Darlehen widerrufen und die RechtsschutzversicherungBild: Darlehen widerrufen und die Rechtsschutzversicherung
Darlehen widerrufen und die Rechtsschutzversicherung
Angesichts der anhaltend niedrigen Zinsen kann sich der Widerruf eines Darlehens lohnen. Der Kreditnehmer kann dann günstig umschulden und von den niedrigen Zinsen profitieren. Umgekehrt ist der Widerruf für Banken und Sparkassen ein schlechtes Geschäft. Daher kann es vorkommen, dass sie auf stur schalten und einen Widerruf nicht anerkennen. „Verbraucher …
Bild: Leitzins auf historischem Tiefstand - Darlehen jetzt widerrufenBild: Leitzins auf historischem Tiefstand - Darlehen jetzt widerrufen
Leitzins auf historischem Tiefstand - Darlehen jetzt widerrufen
Die EZB hat den Leitzins am 10. März auf null Prozent gesenkt. Verbraucher können den Widerruf ihres Darlehens prüfen lassen, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das gab es noch nie. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat …
Sie lesen gerade: Widerruf von Darlehen: Handeln bevor die Zinsen steigen