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Darlehen widerrufen solange es noch möglich ist

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Rechtsanwältin Jessica Gaber, Kanzlei Cäsar-Preller.
Rechtsanwältin Jessica Gaber, Kanzlei Cäsar-Preller.

(openPR) Mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie im kommenden Jahr wird das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen zeitlich begrenzt. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die zeitliche Begrenzung des Widerrufs auch für Altverträge gelten. Der Widerrufsjoker wäre dann Geschichte. „Und mit ihm auch die Möglichkeit, von den anhaltend niedrigen Zinsen zu profitieren und günstig umzuschulden“, erklärt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.



Denn bislang können Verbraucher, die zwischen 2002 und 2010 ein Immobiliendarlehen abgeschlossen haben, den Widerrufsjoker ziehen. Dieser sticht, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dies hat dann zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und der Vertrag noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann.

Vor einigen Jahren wurden Kreditverträge noch zu wesentlich ungünstigeren Konditionen für den Verbraucher abgeschlossen. Der Widerruf bietet daher eine interessante Möglichkeit aus dem Darlehen auszusteigen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Angesichts der derzeit niedrigen Zinsen lassen sich auf diese Weise schnell nennenswerte Beträge sparen. Andersherum ist der Darlehenswiderruf für die Geldhäuser ein denkbar schlechtes Geschäft. Nachdem schon etliche Verbraucher von der Möglichkeit des Widerrufs Gebrauch gemacht haben, springt nun offensichtlich die Politik den Banken zur Seite. Geplant ist, das Widerrufsrecht auch bei Altverträgen zeitlich zu begrenzen. „Der Widerruf des Darlehens wäre dann voraussichtlich nur noch bis Juni 2016 möglich. Verbraucher, die noch den Widerruf erklären möchten, sollten daher handeln“, so Rechtsanwältin Gaber.

Möglich ist ein Widerruf in der Regel dann, wenn die Widerrufsbelehrung der Bank von der jeweils geltenden Musterwiderrufsbelehrung abgewichen ist. Schon kleine inhaltliche oder formale Abweichungen führen dazu, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und das Darlehen noch widerrufen werden kann. Obwohl die Rechtslage meist eindeutig ist, sperren sich die Banken häufig, den Widerruf anzuerkennen. „Davon sollten sich die Verbraucher aber nicht entmutigen lassen. Ein anwaltliches Schreiben reicht oft schon aus, um den Widerstand der Bank zu brechen“, sagt Rechtsanwältin Gaber. Nur muss der Widerruf rechtzeitig erfolgen. „Bevor der Widerrufsjoker tatsächlich aus dem Spiel genommen wird“, so Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit Mandanten beim Widerruf von Darlehen. Die Erstüberprüfung, ob ein Widerruf möglich ist, ist kostenlos.


Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

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