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Falschberatung: Vermittler wies nicht auf das Risiko der Anlage hin

09.07.201412:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Falschberatung: Vermittler wies nicht auf das Risiko der Anlage hin
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

(openPR) Mit Urteil vom 27.05.2014 hat das Landgericht Berlin einem von RÖHLKE Rechtsanwälte vertretenen Anleger Recht gegeben. Die GARBE LOGIMAC AG wurde im Wege des Schadenersatzes durch Teilurteil dazu verurteilt, zugunsten eines Anlegers die Auseinandersetzungsberechnung zu erstellen. Die Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ein wesentlicher Zwischenschritt auf den Weg zur Realisierung eines Schadenersatzanspruches. Zuvor hatte eine Beweisaufnahme ergeben, dass der von der GARBE LOGIMAC AG eingesetzte Vermittler nie von einem Risiko gesprochen hatte und als Vorteil der Beteiligung die jährlichen Ausschüttungen angepriesen hat.



Die GARBE LOGIMAC AG geriet nach einer Kreditgewährung an ihre Muttergesellschaft Garbe Holding in eine wirtschaftliche Schieflage. Ein zweistelliger Millionenbetrag wurde als unbesichertes Darlehen an die Konzernmuttergesellschaft vergeben und musste kurz danach wertberichtigt werden. Für die betroffenen Anleger bedeutet dies, dass ein Großteil ihrer Einlagen wirtschaftlich verloren ist. Zwischen Fondgesellschaft und Anlegern sind mehrere hundert Klagen vor den Hamburger Gerichten und auch schon vor dem Bundesgerichtshof anhängig.

Teilurteil bestärkt Anlegerrechte gegenüber Fondsgesellschaften

„Das Landgericht Berlin versucht, die Vorgaben des Bundesgerichtshofes aus den Streitigkeiten atypisch stiller Gesellschafter mit ihrer Fondsgesellschaft umzusetzen. Die Bundesrichter haben in einem Verfahren eines unserer Mandanten gegen die LEASE TREND AG ( http://www.kanzlei-roehlke.de/lease-trend-ag-alag-kg-anleger-klagen/ ) festgestellt, dass ein Schadenersatzanspruch des Anlegers gegen seine Fondgesellschaft möglicherweise in voller Höhe bestehen kann, vielleicht aber auch mengenmäßig durch das vorhandene Vermögen der Fondgesellschaft in seiner Durchsetzung gehemmt ist. Um nun dieses vorhandene Vermögen festzustellen, hat das LG Berlin als Vorfrage unserem Anleger zunächst ein Teilurteil in die Hand gegeben. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Anleger auf dem Weg, ihre Rechte gegenüber der Fondgesellschaft geltend zu machen“, meint Rechtsanwalt Christoph Hentze von der Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Problematische Fondsentwicklung: Nach Liquidationsbeschlüssen werden weitere Gelder von Anlegern verlangt

Die GARBE LOGIMAC AG (nunmehr LogisFonds I AG) ist ein Fonds aus dem Emissionshaus Rothmann & Cie (nunmehr HFT GmbH). Eine ungewöhnliche Vielzahl dieser Fonds ist wirtschaftlich in Schieflage geraten oder droht, zu einem finanziellen Desaster für die Anleger zu werden. In vielen Fällen verlangen die Fonds sogar nach Liquidationsbeschlüssen noch Gelder von den Anlegern zurück. Sofern die Fonds vertragsgemäß zu einem Ende geführt werden, müssen sich die Anleger auf erhebliche Vermögenseinbußen einstellen. Streitigkeiten rund um die Rothmann-Fonds ( http://www.kanzlei-roehlke.de/leasingfonds-von-rothmann-cie-massive-probleme/ ) beschäftigen die Gerichte quer durch die ganze Bundesrepublik.

Röhlke Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl geschädigter Mandanten der NORDLEASE AG (jetzt ALBIS FINANCE AG), LEASETREND AG, ALAG GmbH & Co. KG, ALBIS CAPITAL AG & Co. KG, GARBE LOGIMAC AG, DSK LEASING GmbH & Co. KG. Für eine Vielzahl von Mandanten konnten bereits obsiegende Urteile, teilweise auch vor dem BGH, erzielt werden.


V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.715 206 71

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