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Widerruf von Immobiliendarlehen

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SH Rechtsanwälte - Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
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(openPR) Der Blick auf die Zinskurve erschüttert derzeit Immobilienbesitzer, die vor einigen Jahren ihr Darlehen abgeschlossen haben: Vor z.B. sechs Jahren lagen die Zinsen für Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung noch bei mehr als fünf Prozent und waren damit mehr als zwei Prozentpunkte höher als der aktuelle Schnitt.

Wegen Formfehlern in den Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen haben viele Verbraucher die Möglichkeit, auch Jahre nach Abschluss des Darlehens ihren Vertrag aufzulösen, ohne die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen und damit eine deutliche günstigere Finanzierung abzuschließen. Gerade bei Immobiliendarlehen kann hier viel Geld gespart werden.

Das BGB sieht vor, dass ein Darlehensnehmer eines Verbraucherkredits den Vertrag mit einer 14-tägigen Frist widerrufen kann.

Gemäß § 355 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beginnt die Widerrufsfrist mit dem Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung in Textform. Eine Widerrufsbelehrung muss danach eine deutliche Belehrung über die wesentlichen Rechte und Pflichten enthalten. Sie muss sich vom übrigen Vertragstext hervorheben und in optischer wie inhaltlicher Hinsicht deutlich gestaltet sein.

Nur eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung setzt die Widerrufsfrist in Gang. Entspricht die die Belehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen beginnt die Frist nicht zu laufen und kann dementsprechend auch nicht enden.

Daher haben Darlehensnehmer häufig auch Jahre nach Abschluss eines Darlehensvertrags noch die Möglichkeit, diesen ohne Vorfälligkeitsentschädigung rückabzuwickeln und eine Neuabrechnung auf Basis der häufig niedrigeren Marktzinsen zu erlangen. Dies gilt oft sogar dann, wenn der Kredit bereits vollständig zurückgezahlt ist.

Verbraucher, die wissen wollen, ob sie über die fehlerhafte Widerrufsbelehrung aus Ihrer Baufinanzierung oder einem Ratenkredit aussteigen können, sollten sich zur Prüfung auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Gerne stehen Ihnen unsere Anwälte bei Fragen zum Widerrufsrecht zur Verfügung.

SH Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. Unser Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt betroffene Bankkunden bundesweit.

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