(openPR) Deutsche Bauherren und Immobilienbesitzer, die in den letzten Jahren vorzeitig ihr Darlehen ablösen wollten, kennen das Problem: Sobald es um die vorgezogene Rückzahlung geht, freut sich die Bank. Oftmals zum Schaden des Kreditnehmers. Denn die Forderung von Vorfälligkeitsentschädigungen ist meist immens.
Was dem Kreditnehmer wie eine Strafe anmutet, ist für die Bank der Verlustausgleich für entgangene Zinsen. Das Besondere: Wegen des derzeit niedrigen Zinsniveaus werden die Vorfälligkeitsentschädigungen höher berechnet. Was der Bank hierbei Recht und rechtens erscheint, bedeutet für viele Bankkunden den wirtschaftlichen Ruin.
Als Beispiel hierzu könnte der Fall der Eheleute Monika und Burkhardt M. dienen. Diese haben über einem obskuren Berater in eine sogenannte Kapitalanlage - Immobilie investiert. Zudem haben die beiden einer Finanzierung im Rahmen eines sogenannten „Rundum-Sorglos-Paketes“ zugestimmt, bei der sich der Vermittler um die Beschaffung des Kredits gekümmert hat.
Nachdem sich die Immobilie aus der wirtschaftlichen Sicht der Eheleute M. jedoch als Luftnummer ohne Wert erweist, versuchen sie nun, zu retten, was zu retten ist. Leider ist der Bauträger jedoch zwischenzeitlich pleite und auch das Vermittlungsunternehmen samt windigem Berater existiert nicht mehr. Eine Rückabwicklung des Kaufes ist dort ist damit unmöglich.
Da Banken wie die Ing DiBa oder die GMAC-RFC Bank GmbH oder die DKB Deutsche Kreditbank AG sich bei der Finanzierung zur Sicherung des Darlehens eine Grundschuld auf die Eigentumswohnung eintragen hätten lassen, müssten sie dem vorgesehenen Notverkauf der Chemnitzer Eigentumswohnung weit unter Kaufpreis erst zustimmen.
Kaum ist man sich einig, verlangt die Bank jedoch anhand der ursprünglichen Finanzierungssumme von 138.000,00 € eine horrende Vorfälligkeitsentschädigung von knapp 23.000,00 € und droht sogar mit der zwangsweisen Einziehung der Forderung.
Jetzt holen die Eheleute M. anwaltlichen Rat ein: Es zeigt sich, dass der 2005 abgeschlossene Darlehensvertrag eine nicht formgerechte Widerrufsbelehrung aufweist. Ein Glücksfall für die Eheleute M. Denn durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist die Widerrufsfrist nicht angelaufen. Die Eheleute M. können also selbst nach all den Jahren noch den Darlehensvertrag widerrufen ( http://www.dr-schulte.de/rechtsthema/widerruf-immobiliendarlehen-und-bankenhaftung ). Die Folge: Die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt …
Kim Oliver Klevenhagen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, hat mit seinem Team eine Vielzahl von Darlehensverträgen untersucht: „Der Widerruf von Darlehensverträgen zur Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigungen kann ein entscheidender Schritt auf dem Weg aus der Schuldenfalle sein.“
Allerdings ist bei der Sichtung der Verträge höchste Sorgfalt geboten. Denn Darlehensvertrag ist nicht gleich Darlehensvertrag. Zwar haben Banken, wie beispielsweise die IngDiBa oder die DKB, teilweise nicht vollständig korrekte Formulierungen bei ihren Widerrufsbelehrungen verwendet. Es existieren jedoch eine Vielzahl unterschiedlicher Widerrufsbelehrungen aus gleichen Zeiträumen, die genau geprüft werden müssen, bevor man diesen entscheidenden Schritt geht.
V.i.S.d.P.
Kim Oliver Klevenhagen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70
Weiter Beiträge von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte zum Thema Widerruf Immobiliendarlehen:
http://www.dr-schulte.de/rechtsthema/widerruf-immobiliendarlehen-und-bankenhaftung











