(openPR) Die Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG hat möglicherweise das Geld der Anleger nicht entsprechend dem Prospekt der 7,75%-Anleihe bis 2017 verwendet. Solcherart äußerte sich Michael Bremen, der vorläufige Insolvenz-Sachwalter der Tochtergesellschaften der Günther Zamek Produktions-und Handelsgesellschaft in Düsseldorf, gegenüber der Presse. „Anleger sollten deshalb prüfen lassen, wer gegebenenfalls den drohenden Schaden ersetzt“, meint Anwalt Klaus Dittke von DSKP.de: „Eine Verwendung des Anlegergeldes an den Angaben des Prospekts vorbei wäre rechtswidrig. Wer als Prospektverantwortlicher die Aussagen des Verkaufsprospekts verletzt, muss den Schaden, der dadurch womöglich entsteht, ersetzen.“
Laut Verkaufsprospekt vom 30.4.2012 hätten die Gelder der Anleger in das Wachstum des Herstellers von Fertigsuppen investiert werden müssen. Auf Seite 41 des Emissions-Prospekts schreiben die damaligen Geschäftsführer Petra Zamek und Michael Krüger, der Erlös aus der Ausgabe der Mittelstandsanleihe werde voraussichtlich zur Finanzierung des Wachstums der Zamek-Gruppe verwendet sowie zur Ablösung von Verbindlichkeiten bei Banken.
Konkret, so heißt es im verbindlichen Anleihe-Prospekt, würden die Gelder der Anleger in den Ausbau zweier Geschäftsbereiche investiert. Insbesondere seien die Gelder dafür vorgesehen, das Dienstleistungsangebot von Zamek auszubauen, ferner, um neue Aromen zu entwickeln und die Organisation der Produktionsstandorte zu optimieren. Die tatsächliche zeitliche Reihenfolge, in der die zufließenden Mittel aus der Anleihe für die geschilderten Maßnahmen verwendet würden, hingen jedoch von einer Vielzahl von Faktoren ab, so heißt es weiter im Prospekt. Als ein Freibrief kann dies jedoch nicht verstanden werden. So heißt es nämlich weiter im Prospekts, im Falle einer nur teilweisen Platzierung der Anleihe sei beabsichtigt, die zufließenden Mittel vorrangig zur Wachstumsfinanzierung zu verwenden.
Die Zamek-Anleihe konnte voll platziert werden. Anleger haben im Mai 2012 insgesamt 35 Mio. € eingezahlt. Dieser für Zamek glückliche Umstand kann jedoch nicht bedeuten, dass die zunächst für den Fall einer nur teilweise erfolgreichen Ausgabe der Anleihe formulierte Maxime: „vorrangig Wachstumsfinanzierung“ vernachlässigt werden durfte. Im Gegenteil: Die reichlich zufließenden Mittel hätte Zamek nun erst recht in geplante Investitionen für künftiges Wachstum investieren müssen. In keinem Fall durften die Investitionen in Wachstum unterbleiben, wie es nach den vorläufigen Feststellungen des Sachwalters Bremen geschehen zu sein scheint.
Die Anleihen wurden von den Anlegern gezeichnet im Vertrauen auf das Versprechen, Zamek würde das Geld aus den Anleihen vorrangig für Investitionen verwenden. Jetzt besteht der Verdacht, dass die Gelder nicht für Investitionen verwendet wurden. Mussten sie etwa stattdessen für die Gehälter der Geschäftsführer und die Löhne der Mitarbeiter sowie die sonstigen laufenden Aufwendungen des Unternehmens herhalten, die wegen schrumpfender Umsätze nicht mehr aus dem laufenden Betrieb bestritten werden konnten? Wurden gar mit dem Geld der Anleger Bankkredite zurückgezahlt, was naheliegt, da die Banken sonst womöglich schon 2012 die Insolvenz beantragt hätten?
Im Interview mit der Börsen-Zeitung Anfang Oktober 2013, also fast anderthalb Jahre nach der Ausgabe der Anleihe, widersprach Petra Zamek nicht der Vorhaltung, dass in den Monaten vor der Ausgabe der Anleihe im Mai 2012 hohe Betriebsverluste angefallen seien und dass sich die Verlustsituation bis zum Ende des Fiskaljahres am 30.6.2012 und auch im Fiskaljahr 2013 fortsetzte. Zamek räumte in diesem Interview ein, allen sei damals klar gewesen, dass die nötige Ergebnisverbesserung nicht in einem Jahr zu erledigen gewesen sei. Genau um dafür jene Zeit zu gewinnen, welche die Banken offenbar nicht mehr gewähren wollten, habe man die Mittelstandsanleihe über fünf Jahre aufgelegt.
„Sollten die Geschäftsführer Zamek und Krüger die höchst kritische Verfassung des Suppen-Unternehmens bei der Ausgabe der Anleihe Anfang Mai 2012 verschwiegen oder jedenfalls beschönigt haben“, so Anlegeranwalt Dittke: „dann müssen sie für den dadurch entstandenen Schaden einstehen – sie oder ihre Versicherungen.“
Noch am 14.1.2013 hatte Geschäftsführer Krüger Besserungs-Tendenzen für 2013 verkündet. Anfang Februar 2013 zahlten Anleger dann weitere 9,3 Mio. € für zusätzliche 10 Mio. € Nennwerte der Zamek-Anleihe ein. Zu diesem Zeitpunkt muss intern längst klar gewesen sein: Zamek hatte im zweiten Kalenderhalbjahr 2012 neuerliche massive Verluste eingefahren. Auch diesem Vorhalt widersprach Petra Zamek im späteren Interwiew mit der Börsen-Zeitung nicht.
Tatsächlich aber war das Eigenkapital der Zamek-Gruppe Anfang 2013 wegen der Verluste auf völlig unzureichende 3% geschrumpft. Geschäftsführer Krüger verschwieg jedoch diese erschreckende Zahl. Sollte sich die Vermutung als zutreffend erweisen, dass die Mittel aus der Anleihe, soweit sie nicht zur Tilgung von Bankschulden verwendet werden mussten, nicht vorrangig investiert, sondern durch die schlimmen Verluste „verbrannt“ wurden, hätte Krüger auch diese Umstände verschwiegen, um stattdessen angebliche Besserungs-Tendenzen zu beschwören. Krüger hätte dies in dem Wissen getan, dass ohne neuerliches Geld von den Anlegern Zamek Anfang 2013 zum zweiten Mal reif gewesen wäre für den Gang zum Insolvenzrichter.
Die Zamek-Geschäftsführer Petra Zamek und Michael Krüger werden sich für beschönigende Aussagen zum Geschäftsverlauf der Suppenfabrik, so Rechtsanwalt Dittke, dann verantworten müssen, wenn deshalb arglose Anleger Geld in Zamek-Anleihen investiert haben; genauso für den Umstand, sollte sich der Verdacht erhärten, dass die Mittel der Anleger – anders, als im Prospekt versprochen – nicht für Investitionen verwendet wurden, sondern zur Finanzierung der Gehälter der Geschäftsführer und der sonstigen Aufwendungen, die nicht mehr durch Umsatzerlöse gedeckt werden konnten. Sachwalter Bremen lässt durchblicken, dass für die Gläubiger der Anleihe bei der Insolvenz nicht viel herauskommen könnte. Die betroffenen Anleihegläubiger werden deshalb ihr Heil in der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen suchen müssen.
Düsseldorf, 25.3.2014
Klaus Dittke, Anwalt für Kapitalanlegerrecht












