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Zamek stellt Insolvenzantrag – Unsicherheit bei den Anleihe-Zeichnern

Bild: Zamek stellt Insolvenzantrag – Unsicherheit bei den Anleihe-Zeichnern
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Der Suppenhersteller Zamek hat nach übereinstimmenden Medienberichten Antrag auf Insolvenz in Eigenregie beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht. Betroffen davon sind auch die Zeichner der Mittelstandsanleihe, die das Düsseldorfer Traditionsunternehmen im Mai 2012 herausgegeben hat. Denn im Mai wäre eigentlich die Zinszahlung an die Anleihe-Zeichner fällig. Ob sie diese nun erhalten werden, ist fraglich.

Die Zamek-Anleihe (ISIN: DE000A1K0YD5, WKN: A1K0YD) hat ein Volumen von 45 Millionen Euro und startete im Mai 2012. Ein Zinssatz von 7,75 Prozent jährlich bei einer Laufzeit von fünf Jahren wurde den Zeichnern versprochen. Die Auszahlung der Zinsen sollte jeweils im Mai erfolgen. Nach dem Insolvenzantrag müssen die Anleihegläubiger um ihr Geld bangen. Die Insolvenz soll in Eigenverwaltung durchgeführt werden, berichtet u.a. das Handelsblatt am 26. Februar. Das bedeutet, die Geschäftsführung bliebe im Amt und würde gemeinsam mit einem Sachwalter versuchen, das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.

„Für die Anleihegläubiger muss eine Insolvenz in Eigenverwaltung nicht immer der richtige Weg sein. Schließlich bleiben die Personen im Amt, die das Unternehmen schon zuvor nicht retten konnten“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Auf jeden Fall sei bei den Sanierungsmaßnahmen aber mit finanziellen Verlusten zu rechnen. Der Jurist rät den Anleihe-Zeichnern in jedem Fall, auch rechtliche Schritte prüfen zu lassen. „7,75 Prozent Zinsen in der aktuellen Niedrigzinsphase klingen natürlich äußerst verlockend – ob sie allerdings auch gezahlt werden können, steht auf einem ganz anderen Blatt. Denn Zamek ist nicht das erste Beispiel dafür, dass eine Mittelstandsanleihe ausfällt“, so Cäsar-Preller.

Daher empfiehlt der erfahrene Rechtsanwalt Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen: „Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Mit dem hohen Zinssatz sollte den Anlegern die Investition wahrscheinlich besonders schmackhaft gemacht werden. Ob diese Zahlen aber realistisch sind, gilt es zu prüfen.“ Auch hätten die Anleihe-Zeichner über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen.

Die Börse Düsseldorf zeigte jedenfalls am Dienstag schon die erste Reaktion auf den Insolvenzantrag und setzte die Anleihe vom Handel aus.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

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