(openPR) Bad Oldesloe/Buxtehude.
Was lange währt, wird manchmal gut. Die Absicht des Gesetzgebers, im Berufsbildungsbereich einen allgemein gültigen Qualitätsstandard einzuführen, wird nach anfänglichen Verzögerungen tatsächlich umgesetzt. Inzwischen haben zahlreiche Bildungsträger mit der Vorbereitung der AZWV-Zertifizierung begonnen, bzw. sie haben bereits eine Träger- bzw. Maßnahmezulassung erhalten. Wir haben übrigens bei unseren ZERTPUNKT-Kunden festgestellt, dass die bei vielen zunächst vorherrschende Skepsis gegenüber angeblicher Überbürokratisierung und erhöhter Arbeitsbelastung in dem Maße verschwindet, wie die Kenntnisse über die Neuerung zunehmen. Wir stellen im Gegenteil inzwischen eine sehr hohe Akzeptanz bei den Kunden fest, die sich mit einem Qualitätsmanagementsystem vertraut gemacht haben.
Wofür benötige ich die Zulassung?
Viele Anfragen, die uns erreichen, beschäftigen sich mit dem Thema: Zur Abwicklung welcher Aufträge benötigen wir die Anerkennung nach AZWV? Die Antwort ist eindeutig und einfach: Sie benötigen die AZWV-Zertifizierung für alle Maßnahmen zur "Förderung der beruflichen Weiterbildung" gemäß §86 SGB III und damit auch für FbW-Maßnahmen im Rahmen des SGB II. Dies ist unabdingbar unabhängig davon, ob Sie eine Anerkennung als Berufsfachschule oder von einer sonstigen staatlichen Instanz haben.
Es gibt es nur eine kleine Ausnahme. Diese greift dann, wenn im Rahmen einer staatlich anerkannten Ausbildung nur vereinzelte Teilnehmerplätze über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Hier ist eine Einzelzuweisung möglich. Die Einzelheiten dazu müssten Sie mit Ihrer zuständigen Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit besprechen, denn dort wird darüber entschieden.
Es sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die AZWV dann aber nicht die Anerkennung durch das Kultusministerium, eine Industrie- und Handelskammer oder sonstige Organisationen ersetzt.
Zahlreiche Bildungsträger und Kunden von ZERTPUNKT fragen an, ob eine Trägeranerkennung nach AZWV auch vorliegen muss, wenn sie sich im Rahmen von Ausschreibungen um Jugendmaßnahmen bewerben wollen. Die Antwort ist eindeutig: Weil diese Maßnahmen nicht über Bildungsgutscheine abgerechnet werden, die Rechtsgrundlage eine andere ist, als bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW), greift das AZWV-Verfahren hier nicht. Die Trägeranerkennung ist in diesem Zusammenhang nicht notwendig. Dies ist der Stand bis zum 20.2.2006.
Empfehlung für Ihr System: Dokumentenlenkung
Wie Sie wissen, verlangt die AZWV von Ihnen "ein System zur Sicherung der Qualität". Ein solches System liegt dann vor, "wenn ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes systematisches Instrument zur Qualitätssicherung und zur Qualitätsentwicklung dokumentiert, wirksam angewendet und dessen Wirksamkeit ständig verbessert wird" (AZWV § 8 (4)).
Neben den 9 Punkten, die in der AZWV aufgeführt sind, ist aus Sicht von ZERTPUNKT für ein Qualitätsmanagementsystem nach "anerkannten Regeln der Technik" eine sogenannte Dokumentenlenkung wichtig.
Die Dokumentenlenkung beschreibt alle Tätigkeiten, die zur Erstellung, Prüfung, Freigabe und Verteilung von Dokumenten gehören.
Ein praktisches Beispiel:
Wenn Sie Ihr System neu aufbauen, entstehen zahlreiche neue Dokumente. Ein solches zentrales Dokument ist das von Ihnen zu erstellende Handbuch. Außerdem kommen auch Formulare, Formblätter, Checklisten und vieles andere mehr hinzu. Hier kommt die Dokumentenlenkung ins Spiel. Sie sollten sich genau überlegen, wer welche Dokumente erstellt, wer sie daraufhin überprüft, ob sie der AZWV entsprechen, bzw. ob sie in Ihren Betrieb hineinpassen (Dokumentenprüfung) und wer sagen darf, dass sie ab sofort oder später gelten sollen (Dokumentenfreigabe).
Sie schreiben das Verfahren auf, wie z. B. die Feststellung der Eignung von Teilnehmern. Entweder wird das Verfahren in Ihrem Unternehmen bereits so praktiziert und Sie schreiben im Nachhinein auf oder Sie führen ein völlig neues Verfahren ein. In jedem Falle aber wird es Instanzen in Ihrem Unternehmen geben, z. B. einen Qualitätsmanagementbeauftragten, der überprüft, ob das aufgeschriebene mit der AZWV übereinstimmt. Selbstverständlich wird zusätzlich geprüft, z. B. von der Geschäftsführung, ob die Interessen des Unternehmens gewahrt werden können, wenn das Kapitel in Kraft gesetzt wird. Damit muss es ein Datum erhalten, ab wann das Verfahren im Unternehmen schriftlich geregelt bzw. so eingeführt wird.
Gleiches gilt auch für Ihre Formulare. Wenn Sie ein Formular einführen, werden vermutlich früher oder später sinnvolle Änderungsvorschläge dazu gemacht werden. Sie werden dieses Formular überarbeiten. Unter Umständen befinden sich aber noch zahlreiche Ausdrucke des urspünglichen Formulars auf zahlreichen Schreibtischen. Es empfiehlt sich daher unbedingt, dem Formular 1. einen Namen zu geben, 2. auf das Formular zu schreiben, wann es zuletzt geändert wurde. Vielleicht halten Sie auch eine Versionsnummer für erforderlich.
Die Dokumentenlenkung gibt Ihnen nicht vor, wie Sie Dokumente lenken müssen aber Ihre Dokumente zu lenken ist in einem funktionierenden QM-System unabdingbar. Nebenbei: Dokumentenlenkung ist für jedes Unternehmen eine außerordentlich sinnvolle Maßnahme, mit oder ohne QM.
Fortbildung.
Die ZERTPUNKT GmbH hat sich aufgrund vieler Anfragen dazu entschieden, eine Fortbildung anzubieten, mit dem Titel:
"Wie baue ich ein Managementsystem gemäß AZWV im Bildungsbereich auf?"
Dieses Seminar wird vom 20.03. bis 21.03.2006 in Berlin stattfinden. Die Inhalte der Schulung werden sein:
1. Allgemeine Information zur AZWV.
2. Einführung in die Erarbeitung eines modellhaften QM-Systems anhand der Kriterien der AZWV
3. Umsetzung des Systems und Wirksamkeitskontrolle.
4. Abschluss und Seminarkritik.
Die Kosten für dieses Seminar belaufen sich auf 460,-- Euro zzgl. MwSt.
Sollten Sie an einer Teilnahme interessiert sein, informieren Sie sich unter: http://www.zertpunkt.de/schulungen/azwv_schulung.htm
Derzeit planen wir Schulungen dieser Art auch in anderen Bundesländern. Sie starten unverzüglich, sobald ausreichend Interessenten vorhanden sind. Wenn Sie an einem solchen Seminar teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte per Mail an
http://www.zertpunkt.de
***
Die Zertifizierungsgesellschaft ZERTPUNKT begleitet Unternehmen aus der Weiterbildung, dem Dienstleistungsbereich und dem Bereich Gesundheit beim Prozess ihrer Zertifizierung nach der AZWV.












