(openPR) Beobachtung von Familienmitgliedern durch den Verfassungsschutz – Migrationsministerin Aydan Özoguz (SPD) mit Verbindungen zu radikalen Islamisten?
12. Februar 2014. Die heute 46-jährige türkischstämmige Aydan Özoguz verdankt ihren politischen Aufstieg ihrer Herkunft. Als Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration ist sie die erste Frau mit Migrationshintergrund in einem Bundeskabinett. Besonders ihre beiden Brüder dürften sich wohl über ihren Erfolg freuen, so Philipp Wolfgang Beyer, Bundesvorstand der Partei DIE FREIHEIT. Diese betreiben das israelfeindliche und pro-iranische Internetportal Muslim-Markt und haben nun ganz offensichtlich einen direkten Draht zur Bundesregierung.
Aydan Özoguz verdankt ihren politischen Aufstieg hauptsächlich ihrer Herkunft. Als sie 2001 vom Hamburger SPD-Vorsitzenden Olaf Scholz gebeten wurde für das Landesparlament zu kandidieren, war sie noch gar kein SPD-Mitglied. 2011 wurde sie SPD-Bundesvize und nun ist sie Staatsministerin.
Die israelfeindlichen und radikal-islamischen Brüder der Ministerin
Besonders werden sich die beiden Brüder der Ministerin über deren Erfolg freuen. Die von den „Deutsch Türkischen Nachrichten“ als „radikale Islamisten“ bezeichneten Brüder Yavuz und Gürhan Özoguz, betreiben das pro-iranische und israelfeindliche Internetportal „Muslim-Markt“. Das Portal gilt als antizionistisch, und ist darüber hinaus nach Auffassung vieler kritischer Mitbürger, schwulen- und lesbenfeindlich. Selbstmordattentäter werden in dem Portal als „besonders mutige Kämpfer“ bezeichnet und die Beteiligung von Muslimen an den Anschlägen vom 11. September als Verschwörungstheorie angesehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtete das Webportal – auch wegen der antiisraelischen Haltung und der engen Bindung zum iranischen Regierungssystem. „Dass genau solche Islamisten mit ihrem vom Spiegel als >Hetze im Netz< betitelten antisemitischen Webportal inzwischen durch ihre Schwester eine Standleitung in die Bundesregierung haben, halte ich für ein schweres Sicherheitsrisiko“, sagt Bundesvorstand Beyer. „Auch wenn Frau Özoguz immer wieder betont, dass sie andere Ansichten als ihre Brüder hat“, so Beyer, „wäre eine öffentliche Distanzierung von den Brüdern und deren staatsgefährdender Tätigkeit dem Status einer deutschen Ministerin durchaus angemessen.“
Radikale Islamisten werden sich im Übrigen über den Koalitionsvertrag freuen. Nach dem Vertrag sollen mehr Migranten im öffentlichen Dienst, insbesondere in den Sicherheitsbehörden tätig werden. „Ich hoffe nicht, dass das in naher Zukunft dazu führt, dass unsere bisherigen staatlichen Strukturen auf diese Weise, also durch den Transport radikaler Ideologien in unsere Vollzugsorgane, ausgehöhlt und zerstört werden“, meint Beyer.
Die muslimische Migrationsministerin – ein historischer Akt?
Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) bezeichnet die Ernennung Özoguz’ zur Migrationsministerin als einen „historischen Akt“. Auch die Partei DIE FREIHEIT begrüßt die Integrationsbemühungen der Bundesregierung. Allerdings vertritt DIE FREIHEIT die Auffassung, dass diese Bemühungen wenig Augenmerk auf verfassungsfeindliche Bestrebungen islamischer Organisationen legen, die sogar öffentlich zu einem „islamischen Marsch durch die Institutionen“ aufrufen und ihre Anhänger, wie der islamische Hassprediger Bilal Philipps dazu auffordern, die deutschen Parteien und den öffentlichen Dienst zu unterwandern, um von dort aus aktiv zur Verbreitung des Islam und seiner Gesetze tätig zu werden.
Verfassungsfeindliche Kräfte im öffentlichen Dienst?
DIE FREIHEIT hält die Bedrohung unserer freiheitlich demokratischen Grund-ordnung durch islamische Verbände und deren Mitglieder mit einer zweifelhaften Einstellung zu unserem Rechtsstaat für eine erhebliche Gefahr. DIE FREIHEIT sieht diese Bedrohung vor allem aber auch durch Rechtsextremisten sowie deren Verbände und Vereinigungen, in denen sie organisiert sind. „Deshalb halte ich es für sinnvoll, den sogenannten aus dem Jahre 1976 in modifizierter Form wieder in Kraft zu setzen und anzuwenden“ meint FREIHEITs Bundesvorstand Philipp Wolfgang Beyer abschließend.
Der sog. Radikalenerlass wurde auf Vorschlag der Innenministerkonferenz von den Regierungschefs der alten Bundesländer und des damaligen sozialdemokratischen Bundeskanzlers Willi Brandt am 28. Januar 1972 als „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“ erlassen. Bekannt geworden ist dieser Beschluss als „Radikalenerlass“. Dieser Beschluss zielte vor allem darauf ab, Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) aus dem öffentlichen Dienst fern zu halten. In diesem Radikalenerlass haben die Regierungschefs der Bundesländer und der Kanzler darauf hingewiesen, dass die Voraussetzung für eine Einstellung in den öffentlichen Dienst die aktive Verfassungstreue sei. Sie haben in diesem Erlass hervorgehoben, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation in der Regel Zweifel daran begründe, dass das Mitglied verfassungstreu sei und sich vor allem im Zweifel auch verfassungstreu verhalte. Zweifel an der Verfassungstreue rechtfertigen also mithin eine Ablehnung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst. Der Radikalenerlass wurde 1976 von der SPD/FDP-Koalition einseitig aufgekündigt.


















